Hinweise des BMI v. 18.12.2007 zum
AufenthG = Schnee von Gestern?
schweitzer schrieb am 10.03.2010 um 09:10:41:Zumindest findet sich diese Passage aus den früheren Vorläufigen Anwendungshinwiesen des BMI zum
AufenthG nun in der Verwaltungsvorschrift nicht mehr. Müßig zu spekulieren, ob das
bewusst so geschehen ist oder einfach "übersehen" wurde ...
Macht es Sinn beim BMI nachzufragen oder ist diese Idee völliger Blödsinn?
Nach meiner (zugegebener Maßen geringen!) Erfahrung werden
im Ausland arbeitende Deutsche von den Botschaften anders "eingestuft"
- zumindest bei Besuchsreisen.
Zum Beispiel weiß ich von einem Bekannten, der seit 3 Jahren in China arbeitet und mit einer Chinesin verheiratet ist, dass kürzlich eine Besuchsreise nach Deutschland problemlos genehmigt wurde.
Die Chinesin spricht überhaupt kein Deutsch. Sie verständigen sich auf Englisch. Er hat z.Z. keinen Wohnsitz in Deutschland, da der Arbeitgeber nicht mehr dafür aufkommt - aber danach wurde auch nicht gefragt.
Ich habe bei der Auskunft in der Shanghaier Botschaft vorsichtig angefragt, wie es denn mit einer Besuchsreise nach Deutschland sei.
Man sagte mir, dass meine Frau nicht auf den üblichen Weg die
VISA-Unterlagen mit Terminvereinbarung für "Interview" einreichen müsse
- sondern ich könne ohne Termin kommen und wir haben zu dokumentieren, dass wir verheiratet sind und ich auch in China lebe und arbeite.
Unter diesen Voraussetzungen würde das Besuchs-VISA erteilt.
Mit unserer Vorgeschichte (Klagen beim VG Berlin, ...) habe ich da aber so meine Zweifel ...
Hat jemand im Forum ähnliche Erfahrungen?