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LU durch jemand 3.??? (Gelesen: 782 mal)
canan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag LU durch jemand 3.???
08.03.2010 um 20:06:09
 
Halli Hallo..ich schiess gleich los mit meiner Frage:Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann aus Gesundheitlichen Gründen und man seinen Ehegatten herholen möchte kann dann jemand 3.für aufkommen???Wenn ja wie lange ist der 3. dann verpflichtet den Lenebsunterhalt zu zahlen???Weil bin selber voll erwerbsgemindert und kann halt nicht arbeiten gehen.Falls die Behörde das nicht akteptieren würde würde ich halt gucken ob ich jemand anders finde der den LU sichern könnte.Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Weil bald ist es soweit bis mein Mann den Antrag stellt und ich möchte gut vorbereitet sein und eventuel mehrere möglichkeiten offen halten.Danke im vorraus!!!
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.03.2010 um 21:10:00
 
Es ist möglich, wenn die Ausländerbehörde sich darauf einlässt. Die VE (Garantie) gilt dann für viele, viele Jahre, solange der Aufenthaltszweck (Nachzug als Ehemann) besteht.

Ich würde es also nur im Notfall benutzen, weil sonst jemand anderes jahrelang 500 Euro oder so monatlich bezahlen muss (bis Dein Mann deutsch kann, Arbeit findet...)

Ich würde erst mal versuchen, nach deiner Einbürgerung einen Familiennachzug als Deutsche zu bekommen (also: Er beantragt ein Visum, um zu Dir als Deutsche zu ziehen). Die Regel bei Dir ist ja dann, dass die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht verlangt wird. Die Regelausnahme gilt nur, wenn Du auch ohne Weiteres in der TR leben könntest.

Wenn Du nachweisen kannst (Sprache, Krankheit...), dass Du dort gar nicht leben kannst, also keine Ausnahme für Dich gilt, dann muss die ABH die Regel annehmen: Das Visum wird gegeben, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Aber grundsätzlich ist es eine gute Idee, wenn Du Dich auf mehrere Möglichkeiten vorbereitest.
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