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Umzug in ein anders Bundesland kann die Alte AE §28/1/1 beibehalten werden (Gelesen: 1.165 mal)
lolo
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug in ein anders Bundesland kann die Alte AE §28/1/1 beibehalten werden
08.03.2010 um 12:35:23
 
Habe folgendes Anliegen,

bei umzug in ein anders Bundesland, kann da die alte AE die nach § 28 Abs.1 Ziffer 1 erteilt wurde  (für Ehegatten) beibehalten werden? Oder Muss noch eine neue beantragt werden?

Kann man gegbenfalls einen 2. Wohnsitz machen um sich den Aufwand zu sparen?

Vielen Dank für Eure Antwort.

Beste Grüsse
Jürgen
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lolo jas-cnsha-jurgenadler  
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Mick
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Antwort #1 - 08.03.2010 um 12:38:14
 
Hoi,
wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufgehoben wird,
kann alles bleiben wie es ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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lolo
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Antwort #2 - 08.03.2010 um 13:14:15
 
Ja die eheliche Lebensgemeinschaft besteht fort und wir werden auch da zusammen wohnen und leben.

Also brauche ich nur einen zweit Wohnsitz anmelden?   

DAnke für die Info

Gruss
juergen
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Mick
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Antwort #3 - 08.03.2010 um 13:29:51
 
lolo schrieb am 08.03.2010 um 13:14:15:
Also brauche ich nur einen zweit Wohnsitz anmelden? 

Klar (wenn die vorherige Wohnung auch noch bewohnt
wird).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Antwort #4 - 08.03.2010 um 15:25:45
 
lolo schrieb am 08.03.2010 um 13:14:15:
Ja die eheliche Lebensgemeinschaft besteht fort und wir werden auch da zusammen wohnen und leben.

Also brauche ich nur einen zweit Wohnsitz anmelden?   

DAnke für die Info

Gruss
juergen



Normal ist es so: Ihr zieht um und meldet Euch um.

Die Meldebehörde schickt die Meldung routinemäßig an die Ausländerbehörde. Die "neue" Ausländerbehörde bekommt die Akten von der "alten" Ausländerbehörde und unternimmt gar nichts, weil alles in Ordnung ist.

Erst wenn die AE ausläuft, geht sie zur Ausländerbehörde (jetzt der "neuen"), die ziehen die Akte und wissen Bescheid.
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lolo
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Antwort #5 - 08.03.2010 um 16:40:36
 
Danke für die Info.  Das leuchtet ein.

Beste Grüsse

Jürgen
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lolo jas-cnsha-jurgenadler  
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