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Bearbeitungszeit durch die ABH (Gelesen: 10.591 mal)
Nok
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05.03.2010 um 22:42:40
 
Dachte eigentlich, dass mein Fall diesmal ganz unproblematisch sei und schnell bearbeitet wird, aber weit gefehlt!

Vorgeschichte: Habe im Sep. 2006 in Thailand geheiratet, nach vielem hin und her und Scheinehebefragrung wurde im Dez. 2006 das Visum erteilt, nach weiterem hin und her, mit Namensänderung etc. gab es dann auch die AE.

Nun musste meine Frau aus familiären Gründen zurück nach Thailand, was sich leider länger als ein halbes Jahr hinzog, somit AE erloschen, akzeptiert, sie hat den damals noch nicht erforderlichen A1 nachgemacht, war zwischenzeitlich mit Besuchervisum in D (innerhalb der Frist wieder nach Thailand zurück gereist!)

Nun neuen Visumantrag gestellt (ich bin schwer erkrankt und auf die Hilfe meiner Frau angewiesen), alle Papiere mussten neu eingereicht werden bei der ABH, inkl. z.B. Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich mich in einem ungekündigtem, unbefristieten Arbeitsverhältnis befinde! (Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?)

Visumantrag wurde eingereicht am 12.11. 2009, im Januar 2010 erhielt meine Frau einen Anruf der Botschaft, und sie wurde nach Hochzeitstag und ihren bisherigen Aufenthalten in Deutschland befragt, da sie die Fragen nicht aus dem Stegreif beantworten konnte musste sie zwei Tage später bei der Botschaft antreten.

Dort wurde dann zwei hochrangigen Botschaftsangestellten zunächst erklärt dass der Hochzeitstag in Thailand keinerlei Bedeutung hat.

Danach wurden die Seiten im Pass akribisch gezählt um festzustellen ob sie nicht doch noch öffter in Deutschland war (Kann mir jemand den Sinn erklären?)

Danach tat sich nichts mehr, eine Nachfrage bei der ABH ergab, dass diese eine weitere Anfrage an die Botschaft geschickt habe, über den Inhalt der Anfrage gibt es natürlich keine Auskunft.

Einzige Aussage: Wir wissen, dass wir hier in M..... sehr streng sind deshalb haben wir auch weniger Probleme als andere ABH's die alles sehr lax handeln!

Eine weitere Nachfrage heute ergab, dass sich nichts getan habe, da Publikumsverkehr vorgeht und die Bearbeitung von Anträgen somit warten müsse!

Wie lange muss ich noch warten? Bis sich durch mein Ableben die Sache erledigt hat?

Aber im Ernst, gibt es keine Fristen innerhalb derer zumindest eine Sachstandsmeldung zu erwarten ist?

Nur zum Vergleich, eine Freundin meiner Frau hat am gleichen Tag den Antrag gestellt und ist seit Weihnachten in Bonn, dass meine Frau zu Ostern hier ist, wage ich zu bezweifeln!

Was kann ich tun?
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« Zuletzt geändert: 05.03.2010 um 23:48:09 von Tippi » 
Grund: betreffende ABH unkenntlich gemacht 
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 05.03.2010 um 22:57:10
 
Problem ist:

Deine Frau hat ein Visum bei der Botschaft (Konsularabteilung) beantragt. Deine Frau müsste nachfragen. Normalerweise soll die Botschaft in drei Monaten entscheiden. Wenn es Rückfragen gibt, sollte sie Deiner Frau auf Anfrage eine Erläuterung / Zwischenstand geben.

Die ABH wir "nur" beteiligt, und Du wirst nur um Mithilfe gebeten, bist aber selbst nicht weiter ins Verfahren involviert.

Es ist eine Sache zwischen Deiner Frau und der Botschaft.

Wenn Du Dich "einmischen" willst (geht Dich ja durchaus was an): Ruf beim "Bürgerservice" des Auswärtigen Amtes an, also der vorgesetzten Behörde der Botschaft. Die sind genau für solche Angehörigen wie Dich da.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.03.2010 um 23:03:26
 
Nok schrieb am 05.03.2010 um 22:42:40:
akzeptiert, sie hat den damals noch nicht erforderlichen A1 nachgemacht, ...


was völlig überflüssig war, § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 iVm § 44 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ("erstmals").

Zitat:
hier in M..... ...


da sind vor einiger Zeit die ABHs umstrukturiert worden (R-----/M------) und spätestens seitdem herrschen dort seltsame, wohl auch auf Überforderung beruhende Zustände. Wenn's finanziell kein größeres Problem ist, könnte man an eine Untätigkeitsklage denken.

Muleta
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« Zuletzt geändert: 05.03.2010 um 23:48:54 von Tippi » 
Grund: betreffende ABH unkenntlich gemacht 

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Nok
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Antwort #3 - 05.03.2010 um 23:13:58
 
Danke für deine promte Antwort, sehe das Problem aber bei der ABH M......, denn ohne deren positiven Bescheid, kann die Botschaft nicht handeln und dort (M.......) wird aus meiner Sicht, ohne jeglichen Grund verzögert auf Teufel komm raus!

Kenne mittlerweile genug Fälle in denen der Wohnsitz verändert wurde weil die schleppende und restriktive Bearbeitung duch die ABH M..... nicht nur bundesweit bekannt ist sondern auch bei den Botschaften, die, die teilweise sinnentleerten Anfragen dieser ABH hassen!


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Danke auch für deine Antwort Muleta, was ist eine "Untätigkeitsklage" und welche Aussicht besteht auf Erfolg in welcher Zeit?

Möchte nicht weitere Verzögerungen duch eine Klage heraufbeschwören!
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« Zuletzt geändert: 05.03.2010 um 23:50:07 von Tippi » 
Grund: betreffende ABH unkenntlich gemacht 
 
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Muleta
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Antwort #4 - 05.03.2010 um 23:28:17
 
Nok schrieb am 05.03.2010 um 23:17:54:
Danke auch für deine Antwort Muleta, was ist eine "Untätigkeitsklage" und welche Aussicht besteht auf Erfolg in welcher Zeit?


die Dauer kommt auf den zuständigen Richter an (bei einer Einigung während des laufenden Verfahrens könnte das in 2-3 Monaten durch sein; Du kannst aber davon ausgehen, dass sich bei der ABH recht geschwind jemand um den Fall kümmert, wenn das VG Berlin plötzlich die Akte anfordert und der Ausländerbehörde (kurze) Fristen setzt.

Die Untätigkeitsklage ist eine Klage auf Erteilung des Visums, ohne dass vorher eine behördliche Entscheidung ergangen ist (vgl. §§ 75, 161 Abs. 3 VwGO).

Zitat:
Möchte nicht weitere Verzögerungen duch eine Klage heraufbeschwören!


grundsätzlich ein völlig richtiger Gedanke, der häufig auch gegen eine Untätigkeitsklage spricht. Aber bei dieser speziellen ABH...

Muleta
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Antwort #5 - 05.03.2010 um 23:53:42
 
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.
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Nok
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Antwort #6 - 06.03.2010 um 00:01:39
 
 
Muleta, danke nochmals für die Antwort, werde die Untätigkeitsklage mal ins Gespräch mit einflechten, evtl. bewirkt ja das schon etwas!?
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Antwort #7 - 06.03.2010 um 00:07:09
 
Tippi schrieb am 05.03.2010 um 23:53:42:
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.


   
Tippi, akzeptiere deinen Einwand, halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist!

Sollte ein anprangern dieser speziellen ABh gegen die Regeln dieses Forums verstossen, bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung und werde weitere Nennungen unterlassen!
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Antwort #8 - 06.03.2010 um 00:17:46
 
Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist! 


Wenn es bekannt ist - dann muss es hier ja nicht auch
noch publik gemacht werden.

Wir stellen hier keine ABH an den Pranger, wir versuchen
Hilfestellungen zu geben.


Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
werde weitere Nennungen unterlassen! 


Danke
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #9 - 06.03.2010 um 00:27:00
 
Mal kurz allgemein dazu ergänze . . .

Nok schrieb am 06.03.2010 um 00:07:09:
halte aber dennoch die Nennung dieser ABH für gerechtfertigt, da hier systematisch vorgegangen wird und dies mittlerweile auch bekannt ist! 

Naja, das ist eben subjektiv. Und versteh mal uns hier als
Plattformbetreiber.

Wie sollen wir beurteilen, ob das gerechtfertigt ist? Daher
schieben wir da von vornerein nen Riegel vor. Hier ist allge-
meine Info angesagt. Amen.
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Nok
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Antwort #10 - 07.03.2010 um 19:31:58
 
Zitat:
Mal kurz allgemein dazu ergänze . . .

Naja, das ist eben subjektiv. Und versteh mal uns hier als
Plattformbetreiber.

Wie sollen wir beurteilen, ob das gerechtfertigt ist? Daher
schieben wir da von vornerein nen Riegel vor. Hier ist allge-
meine Info angesagt. Amen.



Ist akzeptiert! Soll nicht wieder vorkommen!

Werde aber berichten wie es weiter geht!
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Antwort #11 - 07.03.2010 um 23:34:53
 
Um es nochmal klar zu stellen! Es geht mir nicht darum jemanden an den Pranger zu stellen!!!!!!!!!!!!!

Ich möchte nur, dass meine Frau baldmöglichst wieder einreisen darf! Verstehe nicht, dass das so lange dauert, da es ja wohl keine rechtlichen Hindernisse gibt!

Sollte es doch Hindernisse geben, sollten diese doch bekannt gegeben werden, damit sie aus dem Weg geschafft werden können.

Oder betrachte ich da was unkorrekt? Bin und möchte gesetzestreu bleiben!
Möchte aber auch korrekt und gesetzeskonform behandelt werden!
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Antwort #12 - 25.03.2010 um 19:41:42
 
Nach unzähligen Anrufen bei der ABH bekam ich doch tatsächlich heute einen Rückruf, dass die positive Stellungnahme, spätestens morgen an die Botschaft gefaxt wird, schaun mer mal, werde Anfang nächster Woche in der Botschaft nachfragen.

Aber bin schon sehr glücklich über diese Aussage der ABH, klappt zwar dann, wie vorausgesagt, nicht bis Ostern mit der Einreise aber kurz danach!
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Antwort #13 - 25.03.2010 um 21:45:39
 
Tippi schrieb am 05.03.2010 um 23:53:42:
Wir sehen es nicht gerne, wenn hier die Namen der
betreffenden ABH genannt werden - gerade bei den
kleineren Behörden.

Warum? Was ist denn verwerflich daran?
Es ist durchaus legal seine Erfahrungen mit einer bestimmten Behörde mitzuteilen.
Rechtsbrüche geschehen auch bei Behörden und es ist durchaus richtig dieses Verhalten öffentlich zu machen - obs den Tätern gefällt oder nicht.
Und deren Verhalten ebenso.
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Tippi
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Antwort #14 - 25.03.2010 um 21:52:21
 
Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
Warum?


Weil wir, die Admins dieses Boards, das so entschieden
haben.
Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
Was ist denn verwerflich daran?


Wir diskutieren hier die Rechtslage, das kann auch ohne
Nennung der betreffenden ABH erfolgen.

Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
durchaus richtig dieses Verhalten öffentlich zu machen


ok - siehe oben - ebenfalls ohne ABH-Nennung möglich.Budweiser schrieb am 25.03.2010 um 21:45:39:
den Tätern gefällt oder nicht


Täter??? - Hallo, gehts noch?  Ärgerlich

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Ergänzung

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« Zuletzt geändert: 25.03.2010 um 22:12:26 von Tippi »  

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