Dachte eigentlich, dass mein Fall diesmal ganz unproblematisch sei und schnell bearbeitet wird, aber weit gefehlt!
Vorgeschichte: Habe im Sep. 2006 in Thailand geheiratet, nach vielem hin und her und Scheinehebefragrung wurde im Dez. 2006 das Visum erteilt, nach weiterem hin und her, mit Namensänderung etc. gab es dann auch die
AE.
Nun musste meine Frau aus familiären Gründen zurück nach Thailand, was sich leider länger als ein halbes Jahr hinzog, somit
AE erloschen, akzeptiert, sie hat den damals noch nicht erforderlichen
A1 nachgemacht, war zwischenzeitlich mit Besuchervisum in D (innerhalb der Frist wieder nach Thailand zurück gereist!)
Nun neuen Visumantrag gestellt (ich bin schwer erkrankt und auf die Hilfe meiner Frau angewiesen), alle Papiere mussten neu eingereicht werden bei der
ABH, inkl. z.B. Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich mich in einem ungekündigtem, unbefristieten Arbeitsverhältnis befinde! (Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?)
Visumantrag wurde eingereicht am 12.11. 2009, im Januar 2010 erhielt meine Frau einen Anruf der Botschaft, und sie wurde nach Hochzeitstag und ihren bisherigen Aufenthalten in Deutschland befragt, da sie die Fragen nicht aus dem Stegreif beantworten konnte musste sie zwei Tage später bei der Botschaft antreten.
Dort wurde dann zwei hochrangigen Botschaftsangestellten zunächst erklärt dass der Hochzeitstag in Thailand keinerlei Bedeutung hat.
Danach wurden die Seiten im Pass akribisch gezählt um festzustellen ob sie nicht doch noch öffter in Deutschland war (Kann mir jemand den Sinn erklären?)
Danach tat sich nichts mehr, eine Nachfrage bei der
ABH ergab, dass diese eine weitere Anfrage an die Botschaft geschickt habe, über den Inhalt der Anfrage gibt es natürlich keine Auskunft.
Einzige Aussage: Wir wissen, dass wir hier in M..... sehr streng sind deshalb haben wir auch weniger Probleme als andere ABH's die alles sehr lax handeln!
Eine weitere Nachfrage heute ergab, dass sich nichts getan habe, da Publikumsverkehr vorgeht und die Bearbeitung von Anträgen somit warten müsse!
Wie lange muss ich noch warten? Bis sich durch mein Ableben die Sache erledigt hat?
Aber im Ernst, gibt es keine Fristen innerhalb derer zumindest eine Sachstandsmeldung zu erwarten ist?
Nur zum Vergleich, eine Freundin meiner Frau hat am gleichen Tag den Antrag gestellt und ist seit Weihnachten in Bonn, dass meine Frau zu Ostern hier ist, wage ich zu bezweifeln!
Was kann ich tun?