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auslanderbehorder (Gelesen: 5.979 mal)
austen007
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04.03.2010 um 13:49:20
 
Hallo,ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich fange am besten am Anfang an.
Mein Ehemann ist libanese,ich bin Deutsche wir haben zuerst in italien zusammen gewohnt,aber aufgrund der sprachschwierigkeiten der kinder wieder nach deutschland zurueck.mein mann hat die italienische aufenthaltserlaubnis,aber hat 2006 in deutschland einen Asylantrag gestellt,der natuerlich abgewiesen wurde weil er damals zuerst in italien einen Asylantrag gestellt hat.also wurde er fuer Deutschland unbefristet gesperrt und nach Italien zurueck gebracht.Er hat noch nie etwas mit Drogen zu tun gehabt und auch keine Straftaten begangen!Jetzt ist folgendes,wir kamen im juni 2009 nach Deutschland weil wir dachten das weil er ja die italienische aufenthaltserlaubnis besitzt das kein problem waere.leider falsch gedacht zu wenig informiert gewesen,wir haben einen termin bei der auslaender behoerde \berlin ausgemacht um eine aufenthaltserlaubnis fuer deutschland zu bekommen weil wir dachten er koenne mit der Italienischen drei monate hier bleiben.auf der Abh Berlin teilte man uns mit das, er sofort ausreisen muesse,was wir zuerst ueberhaupt nicht verstanden haben.Ende vom lied, er ist nach Italien zurueck in unsere alte Wohnung die zum glueck (netter Vermieter)noch frei war.im September 2009 haben wir die Familienzusammenfuehrung beantragt ,das problem dabei war das diese Abschiebung 2006 nach Italien von Chemnitz ausging,nach langem hin und her haben wir die Abschiebungskosten von Chemnitz bekommen und sie sofort komplett bezahlt! das war am 05.02.2010.da Chemnitz mit einem Sachbearbeiter in Berlin gesprochen hat wegen der Familienzusammenfuehrung wurde zwischen Berlin und Chemnitz abgemacht das Berlin die Sperre entfernt also die Befristung macht,weil die Papiere fuer die Familienzusammenfuehrung in Berlin schon fertig sind!Jetzt ist dieser Sachbearbeiter aber schon laenger Krank in Berlin,die Papiere sind alle dort,heute war ich da um zu fragen wie lange es jetzt noch dauert weil, Chemnitz mir gesagt hat, sie wuerden diese sperre sofort nach der bezahlung aufheben.Mir wurde heute in Berlin mitgeteilt das es bis juni dauern kann weil die sachbearbeiterin die fuer die befristungen zustaendig ist,wichtigere sachen zur zeit zu bearbeiten haette!das kann doch nicht war sein!ich bin voellig am ende,es ist alles bezahlt die fzf papiere sind fertig und wir sollen nun noch ne ewigkeit bis juni warten bis wir endlich wieder zusammen leben koennen? was kann ich tun????bitte sagt mir irgendetwas das ich tun kann wir haben hier auch einen bekannten der auf ihn wartet weil,er ihm einen vertrag fuer arbeit gibt wenn er hier ist und seine aufenthaltsgenehmigung hat.wir warten alle auf ihn und braeuchten auch dringend das geld von seiner arbeit.es tut mir leid wenn,rechtschreibfehler oder gross und kleinschreibung nicht korrekt sind aber ich bin so durcheinander.danke schon mal im vorraus.
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Antwort #1 - 04.03.2010 um 14:20:20
 
Dein Mann sollte noch mal schriftlich bei der ABH Berlin nachfragen, mit Kopie an den Chef, und das Ganze geordnet vortragen.

Es ist ja kein rechtliches Problem, sondern ein Verwaltungsablauf, der Dir zu lange dauert. Das ist tatsächlich in Berlin öfters das Problem.

Solange Du so durcheinander bist, dass Du die Rechtschreibung nicht einhalten kannst, solltest Du lieber nichts machen. Sobald Du Dich wieder gesammelt hast, kannst Du Deinem Mann bei Abfassung des Schreibens unterstützen.

Wenn bis Ende März nichts passiert ist, sollte Dein Mann als nächstes an den Innensenator von Berlin schreiben, dort liegt die Fachaufsicht über die ABH.
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Antwort #2 - 04.03.2010 um 14:32:40
 
Hallo,danke fuer deine antwort,was genau koennen wir der Abh schreiben?
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Antwort #3 - 04.03.2010 um 14:37:10
 
was ich noch vergessen hab ,mein mann hat mir eine vollmacht aus italien geschickt,muss es von meinem mann sein oder kann ich das auch machen.ich meine damit was ist geschickter?und gibt es kein gesetz wie lange so etwas dauern darf?
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reinhard
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Antwort #4 - 04.03.2010 um 14:38:27
 
Es reicht ja, ungefähr das zu schreiben, was Du in Deinem ersten Post versucht hast. Es müsste nur geordnet, mit Groß- und Kleinschreibung, Rechtschreibkontrolle, Absätzen etc. sein, damit es überhaupt gelesen und verstanden wird.

Wichtig ist, nicht anzurufen, sondern zu schreiben - und schreiben sollte der Antragsteller selbst.
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Antwort #5 - 04.03.2010 um 14:47:05
 
Also ist es besser wenn er es selber schreibt?also auch wenn ich hier in De ne vollmacht von ihm habe?
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Antwort #6 - 04.03.2010 um 14:56:57
 
Du hattest ja oben geschrieben, dass Du zu durcheinander bist, um zu schreiben.

Ansonsten: Es sollte derjenige / diejenige schreiben, der/die das korrekt machen kann. Ihr habt ja keine rechtliche Auseiandersetzung, sondern wollt nur, dass die Behörde trotz Unterbesetzung und Krankheit Eure Sache schneller zum Abschluss bringt.
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Antwort #7 - 04.03.2010 um 15:05:34
 
ok, vielen dank fuer dein verstaendnis und deine hilfe.
Ich reiss mich zusammen  Zwinkernd
Darf ich mich nochmal melden wenn, ich fragen dazu hab?
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Antwort #8 - 05.03.2010 um 10:14:19
 
Hallo,ich hab da noch mal ne frage an euch.

ich hab jetzt gestern einen Brief an die ABH Berlin geschickt,
(zur Abteilungsleiterin)

ich hab erklärt wieso und weshalb wir nicht noch bis Juni warten
können,das er hier einen Arbeitvertrag bekommt und wir das Geld
von seiner Arbeit dringend brauchen.

Was auch noch hinzu kommt ist:

das unsere ganzen sachen Kleider, Geschirr, die sachen der Kinder, einfach unser ganzes Leben in Italien steht.
wir leben hier aus den Koffern was wir im Juni mitgebracht haben.

Auf jeden Fall hab ich das alles geschrieben.

Nun meine Frage:

ich hab in einem anderen treat gelesen das,
jemand gleich an das Regierungspräsidium geschrieben hat
und mit dem Tag, hat er das Ok bekommen und es lief.

Natürlich werde ich bis ende nächster Woche abwarten,
wenn dann aber nichts zurück kommt,
was ist sinnvoller?

an den Innensenator zu schreiben,
oder an das Regierungspräsidium?
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Antwort #9 - 05.03.2010 um 11:44:25
 
In Flächenländern liegt die Ausländerbehörde beim Kreis, die Fachaufsicht beim Land (Innenminister). In einigen (großen) Bundesländern gibt es Regierungspräsidien, die das Bundesland in drei oder vier Bezirke aufteilen und dort die Fachaufsicht macvhen.

In Berlin gibt es nur Ausländerbehörde und Innensenator, weil Ihr weder Kreise noch Regierungspräsidien habt. Wenn Du also eine Kopie des Briefes an die Fachaufsicht schicken willst, adressier sie einfach an den Innensenator.

Häng einen kurzen Brief davor:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Körting,
beiligend gebe ich Ihnen meinen Brief an die Ausländerbehörde zur Kenntnis. Ich bitte darum, fachaufsichtlich zu prüfen, ob ich eine solch lange Bearbeitungszeit hinzunehmen habe.
Mit freundlichen Grüßen

Dann landet der Brief in zwei, drei Tagen bei der richtigen Stelle. Ob was passiert, erfährst Du sicherlich im Laufe des Monats März.
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Antwort #10 - 05.03.2010 um 12:41:29
 
Vielen, Vielen Dank,

ich habe das jetzt sofort gemacht und werde es nun zur post bringen.
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Antwort #11 - 23.03.2010 um 17:40:57
 
Hallo Reinhard,

ich möchte mich bei dir ganz ganz Herzlich für deine Hilfe bedanken.
Heute kam der erlösende Brief von der ABH.

Mein Mann darf ab sofort ohne Visum einreisen weil,
er die Italienische Aufenthaltserlaubnis hat,die sperre ist weg.  Smiley Smiley Smiley

Jetzt habe ich aber noch ne frage und zwar:

wir haben ja ein Visum und eine Familienzusammenführung vorher beantragt,
also das Visum ist ja jetzt hinfällig aber, wie ist das jetzt mit der FZF?

Er möchte ja diese Arbeit bei unserem Bekannten anfangen,
was müssen wir jetzt machen wenn er hier ist?


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Antwort #12 - 23.03.2010 um 18:45:54
 
Er geht jetzt sofort zur Ausländerbehörde und beantragt eine AE. Das sollte er schriftlich mitnehmen – entweder das Antragsformular im Internet finden, ausdrucken, ausfüllen – oder er macht das formlos.

Eventuell taucht das gleiche Problem auf: Kein Zeit, Termin im Mai...

In der AE ist seine Arbeitserlaubnis drin, und die muss er vorher und schriftlich haben, um anfangen zu können. Also muss er zusehen, dass sein Antrag positiv entschieden und der Aufkleber in seinen Pass geklebt wird.

Wenn es (wegen Personalmangel, Osterferien...) nicht schnell genug klappt, versuchst Du es einfach nochmal so wie bisher. Du weißt ja, wie es geht.

Und sei der Ausländerbehörde nicht böse – es ist die Landesregierung, hier der Senat, der einige weitere SachbearbeiterInnen einstellen müsste. Die haben schon gestreikt, um mehr Personal zu bekommen.
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Antwort #13 - 26.03.2010 um 15:04:44
 
Hallo Reinhard,

mein Mann ist jetzt seit vorgestern Abend hier.

gestern waren wir sofort bei der ABH
sie haben alles sofort erledigt,
er hat jetzt den Aufenthaltstitel fuer ein Jahr und kann Arbeiten gehen.

ALS wir gestern nachhause gekommen sind, hatten wir Post vom Innensenator das, wir verstaendnis haben sollen,er aber mit der ABH gesprochen hat und alles ok waere.

Also nochmals VIELEN VIELEN DANK
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