marien schrieb am 11.03.2010 um 23:20:42:All die Punkte die du mir jetzt erläutert hast hat er ja auser das Visum!! aber das ist ein gutes argument mit dem kind usw....
Aber denk daran, dass die Chance gering ist. Es geht möglicherweise viel schneller und billiger, wenn er es so macht wie alle anderen auch: ausreisen, Visum holen, einreisen.
Zitat: naja unsere Anwältin hatte auch etwas wegen straftaten gemeint aber die hatt er nicht auser das er mal sein Bundesland verlassen hatt ohne zustimmung seiner
ABH und das nur einmal aber die Strafe hat er bereits bezahlt.
Deswegen kann es trotzdem eine Ausweisung geben, die liegt in der Akte. Dann kann er keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, solange er nicht ausreist und mit Visum wieder einreist. Das muss er mit der Ausländerbehörde genau klären, sobald die Akte gekommen ist.
Zitat: und eben meinte die Anwältin noch das wenn ich HartzIV bekomme oder er vom Staat lebt dan wird es auch schwer seine
AE zu bekommen ist das so ????
Das musst Du die Anwältin noch mal ganz genau fragen. Welche Probleme sieht sie denn da?
Zitat:naja er hatt sich heute bei der
ABH in meinem Bundesland angemeldet und die Anwältin hat den Sachbearbeiter angeschrieben und die
AE beantragt der sachbearbeiter hatte gemeint das sobald seine Akte auf seinem Tisch ist wird er oder so ein Gericht in Kahlsruhe für flüchtlinge entscheiden über die
AE naja meine angst ist das mein Freund sein pass abegeben hat und die
ABH den pass hat somit können sie allesmögliche jetzt mit meinem freund machen oder nicht????
Auch das hört sich völlig unsinnig an. Kannst Du die Adresse des Gerichtes mal sagen? Wie heißt die Stadt genau? Welches Gericht meinst Du?
In solchen Verfahren kommt es sehr auf Deine Präzision an. Wenn Du alles ungefähr machst, machst Du alles falsch.