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Aufenthalt beantragen??? und das nicht in meinem Budesland sondern in seinem (Gelesen: 8.798 mal)
marien
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24.02.2010 um 20:46:37
 
Hallo habe ein kleines problem mein Freund und ich haben einen 6 monaten alten sohn zusammen, haben auch das gemeinsame sorgerecht und er hat auch die vaterschaft anerkannt er ist gerade im besitzt einer Duldung will aber jetzt den Aufenthalt, er hat seinen Pass schon beschaft da ich aber in Baden württenberg leben und er in NRW will er jetzt den Aufenthalt in NRW beantragen die wissen auch schon beascheid das er ein kind mit mir hat und das er hir bei mir ist da er immer eine besuchererlaubnis bekommen hatt.
Das sogenante problem ist das unsere Anwältin meint er solle den Aufenthalt hir bei mir in Baden Württenberg beantragen er das aber nicht möchte da seine Sachbearbeiterin in NRW viel verstädnisvolller und Höflicher mit ihm ist er möchte jetzt sozusagen seinen Aufenthalt in NRW beantragen. Meine frage jetzt... ist das möglich das er seinen Aufenthalt dort beantragen kann?? Und darf er wenn es gehen solllte nach dem allem zu mir ziehen?? wir wissen echt nicht welcher weg der beste ist und nun frage ich euch wer kann mir da helfen antworten zu finden... unentschlossen
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Antwort #1 - 24.02.2010 um 21:38:01
 
Ja, das geht. Solange er nicht umzieht, sondern sein Kind regelmäßig als Besuch sieht und sich darum kümmert, ist die NRW-Ausländerbehörde zuständig. Nach dem Umzug wäre sein Recht auf eine AE eindeutiger.

Er sollte einfach zu seiner Sachbearbeiterin gehen und sie direkt fragen, ob es so funktioniert. Wenn er sich mit ihr gut versteht, wird sie sich sicherlich ein paar Minuten Zeit nehmen und beide Möglichkeiten mit ihm durchgehen.
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Antwort #2 - 24.02.2010 um 22:32:24
 
Danke für deine Antwort... Smiley

Also wie ich es verstanden habe darf er seinen AE in NRW beantragen, und wenn der Prozes durch ist und er seine AE bekommen hat darf er zu mir ziehen, ohne das es komplikationen gibt???



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Antwort #3 - 25.02.2010 um 11:26:41
 
Er muss die AE immer dort beantragen, wo sein Wohnsitz ist, weil das die zuständige Behörde ist.

Ob er nach seinem Umzug "Probleme kriegt", kann ich nicht sagen, das kann nur die "neue" ABH beantworten.

Wie gesagt: Solange wir das nur theoretisch erörtern, was sein könnte, kannst Du nur ahnen und nicht wissen. Nachdem er den Antrag konkret bei seiner ABH gestellt hat, weißt du etwas.

"Zu Dir ziehen" wäre nicht die korrekte Formulierung, er sollte immer angeben, dass er zu seinem Kind zieht. Zu diesem besteht eine rechtliche Verbindung, zu Dir nicht.
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Antwort #4 - 25.02.2010 um 12:36:18
 
Ok alles klar danke dir dann werden wir die AE bei seiner ABH beantragen und es auf gut glück versuchen, ich war nur etwas verwirrt da unsere Anwältin gemeint hat er soll seinen Pass bei seiner ABH vorzeigen die machen dan die Akten zu und schicken sie zu der ABH in meinem Bundesland somit wäre der erste schritt getan und er könnte bei mir wohnen und das mit der AE könnten wir dan hier in mienem Budesland beantragen und die werden dann entscheiden ob er ein und wider ausreisen muss deswegen geade diese angst zu wissen er muss raus und wider ein reisen ich verstehe nicht wiso unsere antwältin diesen schritt gehen will ??????
da seine Sachbearbeiterin damals schon erläutert hat das Sie alles für ihn erledigen wird sobald sein Pass vorliegt, weil er ein recht darauf hätte da er 50% sorgerecht hat und die Vaterschaft anerkannt hat ??? zu welchen schritt würdest du mir jetzt raten das alles bei seiner ABH laufen lassen oder doch der Anwältin zuhören und es so machen wie Sie meint??? Sie meinte auch wenn ich Stütze bekomme wird es schwer für ihn die AE zu bekommen????? stimmt das??? unentschlossen
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Antwort #5 - 25.02.2010 um 13:17:14
 
Er sollte zu seiner ABH gehen und dort genau diese Frage stellen, ob er lieber erst umziehen oder erst die AE beantragen sollte. Und wenn die für ihn zuständige Sachbearbeiterin geantwortet hast, kannst Du Dich ja mit deren Information hier wieder melden.

Die Duldung für ihn ist vermutlich auf das Bundesland begrenzt, so dass er jetzt gar nicht umziehen darf. Also bleibt seine ABH seine einzige Ansprechpartnerin.

Wenn er dann ALG-II-Leistungen bekommt, gelten für ihn die gleichen Umzugsregeln wie für Deutsche. Die dürfen ja auch nicht beliebig oft umziehen. Aber der Zuzug zu seinem Kind (nicht zu Dir) ist da ein schlagendes Argument.
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Antwort #6 - 25.02.2010 um 18:05:46
 
ok danke das werden wir jetzt tun, und mit den entsprechenden informationen werde ich mich hier nochmals melden....

Danke Smiley
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Antwort #7 - 11.03.2010 um 12:09:37
 
Hallo...

Also mein freund ist mit seinen pass und seinen Papiren zu seiner ABH gegangen in NRW, und hat somit seine AE beantragt Sie haben jedoch ihm gesagt das er sie  nicht dort beantragen kann weil sein Sohn in einem anderen Budesland lebt und er seine AE dort beantragen muss wo er später mit seinem Sohn leben will, somit wurde jetzt dem Umverteilung zugestimmt mein freund hat sich hier in meinem Bundesland angemeldet und hat die AE beantragt so jetzt meine frage
Kann die ABH entscheiden das mein Freund ausreisen und wider einreisem muss??? kann mein freund damit probleme bekommen??? und wie einfach oder schwer kann es werden die AE zu bekommen die beantragung der AE läuft über das gemeinsame Recht da er bei seinem Sohn bleiben will usw....
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Antwort #8 - 11.03.2010 um 19:34:03
 
Voraussetzung für die AE ist
  • ein Zweck. Das ist die Sorge (rechtlich: Sorgerecht) für sein deutschen Kind.
  • ein Pass. Den hat er besorgt.
  • das Fehlen eines Ausweisungsgrundes. Das weiß ich nicht, steht in seiner Akte.
  • ein gültiges Visum. Das bekommt er (vermutlich hat er keines) in seinem Heimatland. Nur in Ausnahmefällen kann die Ausländerbehörde darüber hinwegsehen – er könnte argumentieren, dass das Kind nicht so lange auf seinen Vater warten kann.


Er sollte zunächst den Antrag stellen. Wenn die ABH auf einem Visumverfahren (raus, Visum, wieder rein) besteht, sollte er erst mal mit dem kleinen Kind, Reisekosten etc. argumentieren – nicht mit Gefahr, denn sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt. Wenn die ABH auf dem Visum besteht, sollte er zur Beschleunigung darum bitten, dass die ABH dem Visum "vorab" zustimmt. Mit dieser Vorabzustimmung könnte er das Visum bei der Botschaft in ein oder zwei Wochen bekommen.

Aber: Erst mal muss er schriftlich beantragen, was er will, damit der Vorgang auf dem Tisch liegt. Erst dann bekommt er eine verbindliche Antwort.
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Antwort #9 - 11.03.2010 um 23:20:42
 
Ok danke... Smiley

All die Punkte die du mir jetzt erläutert hast hat er ja auser das Visum!! aber das ist ein gutes argument mit dem kind usw.... naja unsere Anwältin hatte auch etwas wegen straftaten gemeint aber die hatt er nicht auser das er mal sein Bundesland verlassen hatt ohne zustimmung seiner ABH und das nur einmal aber die Strafe hat er bereits bezahlt und eben meinte die Anwältin noch das wenn ich HartzIV bekomme oder er vom Staat lebt dan wird es auch schwer seine AE zu bekommen ist das so ????
naja er hatt sich heute bei der ABH in meinem Bundesland angemeldet und die Anwältin hat den Sachbearbeiter angeschrieben und die AE beantragt der sachbearbeiter hatte gemeint das sobald seine Akte auf seinem Tisch ist wird er oder so ein Gericht in Kahlsruhe für flüchtlinge entscheiden über die AE naja meine angst ist das mein Freund sein pass abegeben hat und die ABH den pass hat somit können sie allesmögliche jetzt mit meinem freund machen oder nicht????
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Antwort #10 - 12.03.2010 um 07:34:06
 
marien schrieb am 11.03.2010 um 23:20:42:
hat somit können sie allesmögliche jetzt mit meinem freund machen oder nicht???? 


Hi,

das nun sicher nicht. Zunächst einmal wiurd über sein Antrag entschieden. Danach werden erst weitere Maßnahmen ergriffen werden, die notwendig sind.

Es wäre sehr nett von dir, wenn Du auch einmal die Tasten für
Punkt und Komma benutzen würdest. Es liest sich dann angenehmer.  Zwinkernd

B.D.
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Antwort #11 - 12.03.2010 um 11:26:02
 
marien schrieb am 11.03.2010 um 23:20:42:
All die Punkte die du mir jetzt erläutert hast hat er ja auser das Visum!! aber das ist ein gutes argument mit dem kind usw....



Aber denk daran, dass die Chance gering ist. Es geht möglicherweise viel schneller und billiger, wenn er es so macht wie alle anderen auch: ausreisen, Visum holen, einreisen.

Zitat:
naja unsere Anwältin hatte auch etwas wegen straftaten gemeint aber die hatt er nicht auser das er mal sein Bundesland verlassen hatt ohne zustimmung seiner ABH und das nur einmal aber die Strafe hat er bereits bezahlt.


Deswegen kann es trotzdem eine Ausweisung geben, die liegt in der Akte. Dann kann er keine Aufenthaltserlaubnis bekommen, solange er nicht ausreist und mit Visum wieder einreist. Das muss er mit der Ausländerbehörde genau klären, sobald die Akte gekommen ist.

Zitat:
und eben meinte die Anwältin noch das wenn ich HartzIV bekomme oder er vom Staat lebt dan wird es auch schwer seine AE zu bekommen ist das so ????


Das musst Du die Anwältin noch mal ganz genau fragen. Welche Probleme sieht sie denn da?


Zitat:
naja er hatt sich heute bei der ABH in meinem Bundesland angemeldet und die Anwältin hat den Sachbearbeiter angeschrieben und die AE beantragt der sachbearbeiter hatte gemeint das sobald seine Akte auf seinem Tisch ist wird er oder so ein Gericht in Kahlsruhe für flüchtlinge entscheiden über die AE naja meine angst ist das mein Freund sein pass abegeben hat und die ABH den pass hat somit können sie allesmögliche jetzt mit meinem freund machen oder nicht????


Auch das hört sich völlig unsinnig an. Kannst Du die Adresse des Gerichtes mal sagen? Wie heißt die Stadt genau? Welches Gericht meinst Du?

In solchen Verfahren kommt es sehr auf Deine Präzision an. Wenn Du alles ungefähr machst, machst Du alles falsch.
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Antwort #12 - 13.03.2010 um 17:03:49
 
Hmmm...

Also ich bin in radolfzell am Bodensee und somit ist das bundesland Baden Württenberg, und die Anwältin meinte das der sachbearbeiter hir in Radolfzell seine AE beantragen wird sobald die Akte auf seinem Tisch ist sozusagen Montag (15,03,2010) eben und dan meinte unsere Anwältin das der sachbearbeiter die AE in Kahlsruhe beantragen wird oder deren ihre zustimmung braucht naja kommt mir ja auch alles total komisch vor muss nicht die ABH und der Sachbearbeiter entscheiden über seine AE?????

und mit dem ein und wider ausreisen das ist doch auch so ne sache total viele leute die in meinem Freund seiner Situation waren musst es auch nicht ???..... unentschlossen

ich weis auch nicht so genau was für ein gericht das sein soll unsere Anwältin hat nur gemeint das bei diesem Gericht auch dem umverteilungsantrag zugestimmt wurde, das Gericht soll in Kahlsruhe sein so ein Flüchtlings Gericht wo eben solche entscheidungen trifft über AE umverteilung usw.... das für Baden Württenberg ich weis auch nicht wie was und wo bin total durcheinader......??????? unentschlossen unentschlossen unentschlossen
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Antwort #13 - 13.03.2010 um 19:46:51
 
Es nützt leider nichts, wenn Du noch mal solch ein Wirrwarr schreibst. Du musst Dich wirklich erst genau erkundigen, worum es geht, damit Du sagen kannst, was für eine Frage Du hast.

Dann frag die Anwältin doch ganz klar:

Redet sie über das Bundesverfassungsgericht? Gibt es eine laufende Verfassungsbeschwerde? Oder geht es um das Regierungspräsidium?

Versuch es auch mal mit ganz kurzen, einfachen Sätzen. Sonst nimmt die Verwirrung eher zu.

Du hast anscheinend nicht verstanden, was Deine Anwältin GENAU gesagt hat. Da hilft auch die Wiederholung nicht, weil "Gericht in Karlsruhe" etwas ist, was vermutlich auf einem Missverständnis von Dir beruht.

Er hat ja jetzt den Pass, die AE ist beantragt, also läuft erst mal alles. Die Ausländerbehörde muss jetzt zunächst entscheiden, und daran ist (normalerweise) kein Gericht beteiligt. Aber bevor Du das nicht genau nachgefragt hast und genau weißt, kann hier niemand sicher antworten.
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Antwort #14 - 14.03.2010 um 11:13:43
 
Naja ich werde jetzt erstmal abwarten was das ergebniss der beantragten AE bringt und mich dan nochmal hier melden vieleicht kann ich mich dann besser ausdrücken was ich miene, ich werde mich auch nochmals über das Gericht informieren und dir dann genau sagen, was ich meine.

Danke

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