andreas74 schrieb am 24.02.2010 um 19:36:43:Die Frage an Euch wäre nun: Wie gehen wir vor? Schriftliche Stellungnahme? Oder lohnt unter Umständen jetzt schon der Weg zum spezialisierten Anwalt.
Vielleicht führt es schneller zum Ziel, noch 2 Jahren warten und als Ehegatte eines Deutschen den Antrag zu stellen ? oder wenn ihr Lust, Zeit und die Nerven habt, den Rechtsweg jetzt gleich einschalten oder Bundesland wechseln falls man an der Landesgrenze wohnt. (aber nicht zu BW
die sind schlimmer)
Regierungspräsidium ist die übergeordnete Stelle zu
EBH und ich denke nicht, dass sie sich jetzt ihre Entscheidung ohne "Gerichtsdruck"einfach so neu überlegen würden und wie viel Zeit das Ganze kostet ist auch offen.
andreas74 schrieb am 24.02.2010 um 19:36:43:Was mich persönlich wirklich nervt, ist die Tatsache, dass die Rücknahme des Antrags mit Kosten verbunden ist.
Das auf jeden Fall. Die Herrschaften haben ja an eurem Antrag gearbeitet und möchten entlohnt werden.
andreas74 schrieb am 24.02.2010 um 19:36:43:Das Schreiben liest sich auch so, als sei bei Ablehnung kein späterer Antrag auf Einbürgerung möglich. Stimmt das so?
Nöö.. Du darfst den Antrag immer erneut wieder stellen und die dürfen kostenpflichtig erneut wieder ablehnen. Wenn die Lebensumstände anders sind, dann wird die Behörde sich dann auch anders entscheiden. (z.B seit 3 Jahren Ehegatte eines Deutschen)
Grüße,
Lacrima