Liebes info4alien Team,
mein Freund kommt aus einem afrikanischen Land, hat dort ein abgeschlossenes Studium und ist seit 2 Jahren in Deutschland um hier einen Master zu machen. Im Herbst wird er mit dem Studium fertig sein.
Er möchte dann ein journalistisches Volontariat machen (studiert Journalismus).
Nun stellen sich uns folgende Fragen:
1. möglicherweise wird er ein Volontariat bekommen (Arbeitgeber hat bereits positive Aussage gemacht), dieses würde aber erst im Frühjahr 2011 beginnen. Angenommen, er erhält vor Studienende eine Zusage für das Volontariat, kann er dann einfach bis Beginn der Stelle (Mai 2011) in Deutschland bleiben? Oder muss er dafür eine extra Genehmigung beantragen? Oder aus- und wieder einreisen?
2. Zählt das Volontariat überhaupt als Stelle? Sie wird jedenfalls bezahlt, entspricht seinen Qualifikationen, und ist für 2 Jahre
3. Wenn er seine bisheriges
AE ändern muss (z.B. von
AE für Studium zu
AE zum Zweck der Arbeitssuche), bis wann sollte er das tun - gibt es wichtige Fristen (z.B. 3 Monate vor Ablauf der bisherigen
AE oder ähnliches?)
3. bisher brauchte er keine Verpflichtungserklärung, da er mit einem Vollstipendium hier ist. Wenn er eine
AE zum Zweck der Arbeitssuche beantragen muss, muss eine solche Erklärung ja noch nachgereicht werden. Wieviel ist das (ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?) Kann er denn während der Arbeitssuche "jobben" und so quasi "Gehalt" nachweisen, um sich die
VE zu ersparen? Kann eine Arbeitserlaubnis zu diesem Zweck beantragt werden?
4. wenn er nach dem Studium umziehen würde, zu welcher Behörde müsste er dann, um die
AE zu ändern (von Studium auf Arbeitssuche): in der neuen oder der alten Stadt?
Vielen Dank für alle Hinweise!!!
Herzliche Grüße,
Mia