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Aufenthalt nach Studium: Fristen und Bedingungen (Gelesen: 1.020 mal)
Märzkind
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Studium: Fristen und Bedingungen
23.02.2010 um 20:12:54
 
Liebes info4alien Team,

mein Freund kommt aus einem afrikanischen Land, hat dort ein abgeschlossenes Studium und ist seit 2 Jahren in Deutschland um hier einen Master zu machen. Im Herbst wird er mit dem Studium fertig sein.

Er möchte dann ein journalistisches Volontariat machen (studiert Journalismus).

Nun stellen sich uns folgende Fragen:

1. möglicherweise wird er ein Volontariat bekommen (Arbeitgeber hat bereits positive Aussage gemacht), dieses würde aber erst im Frühjahr 2011 beginnen. Angenommen, er erhält vor Studienende eine Zusage für das Volontariat, kann er dann einfach bis Beginn der Stelle (Mai 2011) in Deutschland bleiben? Oder muss er dafür eine extra Genehmigung beantragen? Oder aus- und wieder einreisen?

2. Zählt das Volontariat überhaupt als Stelle? Sie wird jedenfalls bezahlt, entspricht seinen Qualifikationen, und ist für 2 Jahre

3. Wenn er seine bisheriges AE ändern muss (z.B. von AE für Studium zu AE zum Zweck der Arbeitssuche), bis wann sollte er das tun - gibt es wichtige Fristen (z.B. 3 Monate vor Ablauf der bisherigen AE oder ähnliches?)

3. bisher brauchte er keine Verpflichtungserklärung, da er mit einem Vollstipendium hier ist. Wenn er eine AE zum Zweck der Arbeitssuche beantragen muss, muss eine solche Erklärung ja noch nachgereicht werden. Wieviel ist das (ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden?) Kann er denn während der Arbeitssuche "jobben" und so quasi "Gehalt" nachweisen, um sich die VE zu ersparen? Kann eine Arbeitserlaubnis zu diesem Zweck beantragt werden?

4. wenn er nach dem Studium umziehen würde, zu welcher Behörde müsste er dann, um die AE zu ändern (von Studium auf Arbeitssuche): in der neuen oder der alten Stadt?

Vielen Dank für alle Hinweise!!!
Herzliche Grüße,

Mia
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.02.2010 um 17:17:27
 
Moin,

Nach Abschluß darf er nach Ermessen bei gesicherter Finanzierung ein Jahr zur Arbeitssuche bleiben.

Wie wird das Volontariat vergütet?

Gruß, ULF
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Märzkind
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.03.2010 um 12:40:07
 
konnte leider eine Weile nicht online kommen...
Das Volontariat wird mit ewa 1400-1600 EUR pro Monat vergütet.

Weißt Du, bei welcher Behörde er sich zur Änderung der AE wenden muss (im neuen oder alten Wohnort)?
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