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Ausweisung bzw. Androhung einer Ausweisung (Gelesen: 2.211 mal)
Manuela2512
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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22.02.2010 um 19:16:05
 
Hallo,

ich bin bei einer Internetrecherche auf dieses Forum gestoßen, da ich Hilfe brauche.

Also es geht um einen eventuellen Palästinenser. Er lebt mittlerweile seit 14 Jahren in Deutschland. Er ist im Libanon geboren, seine Mutter war Libanesin, sein Vater Palästinenser. Er verfügt über keine Papiere. Die palästinensische Delegation hat ihm ein Schreiben ausgestellt, dass er in deren Unterlagen nicht zu finden ist. Er hat zwei Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, sie leben zwar nicht bei ihm, er hat aber das alleinige Sorgerecht für die beiden und er sieht sie täglich. Die Ausländerbehörde besteht darauf, dass er Papiere einreicht, die er nicht hat und auch nicht weiß wie er sie beschaffen soll. Der bekommt zur Zeit nur noch jemals eine dreimonatige Duldung mit der Androhnung abgeschoben zu werden, sobald die Abschiebungshindernisse beseitigt wurden.

Hat irgendwer eine Idee wie rechtlich damit umzugehen ist bzw. wie er Papiere oder einen gesicherten Status in Deutschland erhalten kann. Ich gehe am kommenden Montag mit ihm zu Ausländerbehörde, das seine Duldung nächste Woche abläuft. Ich würde gerne wissen, wie wir uns am besten verhalten, was wir sagen sollen.

Herzlichen Dank vorab,
Manuela
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2010 um 19:24:28
 
Als erstes vergisst Du mal das Wort in der Überschrift "Ausweisung" - das ist etwas völlig anderes (betrifft Kriminalität).

Am besten sucht er so bald wie möglich eine gute Beratungsstelle auf. Such bei mal Wohlfahrtsverbänden oder beim Flüchtlingsrat Deines Bundeslandes.

Gerade der Bereich Libanon/Palästinenser ist vergleichsweise kompliziert, dass die Unterstützung durch eine Beratungsstelle (die sich auskennt) sehr zu empfehlen ist.
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Antwort #2 - 22.02.2010 um 19:27:49
 
Eine Idee wäre, dass man sich Papiere bei den libanesischen Behörden besorgt. Die stellen auch Dokumente für Palästinenser aus dem Libanon aus.

Mit welchen Papieren ist er eingereist?
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.02.2010 um 08:55:29
 
Manuela2512 schrieb am 22.02.2010 um 19:16:05:
Er hat zwei Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, sie leben zwar nicht bei ihm, er hat aber das alleinige Sorgerecht für die beiden


Hi,

nur mal so aus Interesse:
Wie geht das denn ? Wer übt denn tatsächlich das Sorgerecht aus ?

B.D.

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Manuela2512
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.02.2010 um 17:32:20
 
Er ist illegal 1996 nach Deutschland eingereist, ohne Papiere. Das libanesische Konsulat kann nach deren Aussage nicht weiterhelfen, sie sagen er soll einen Anwalt im Libanon beauftragen, der die Papiere beschafft - das kostet Geld und Geld hat er nicht.

Zum Thema Sorgerecht:
Er hat zwei Kinder, sein Sohn lebt in einer Pflegefamilie - er hat das alleinige Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Jugendamt. Seine Tochter lebt bei seiner Tante, er hat das vollständige alleinige Sorgerecht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 23.02.2010 um 19:32:35
 
Also erfahrungsgemäß kann man im Libanon an UNterlagen kommen, aber da ist dann "das Geldproblem". Allerdings ist er verpflichtet, sich um seine Identität zu kümmern, andernfalls wird die rechtliche Regelung schwierig.

Die genaue Aufenthaltsrechtliche Situation kann man hier ja nicht beurteilen, dazu fehlen noch viele Daten, aber bei vielen Ausländerbehörden ist bei abgelehnten Asylbewerbern (ich schätze, dass er diesen Status hat) eben nichts ohne Identitätsnachweise zu machen.

Wenn er evtl eine AUfenthaltserlaubnis bekommen könnte, was bei zwei dt. Kindern und Sorgerecht ja theoretisch denkbar ist, wird man erst bei Vorlage von Papieren anfangen den Antrag zu bedenken.

Wenn es noch Familie in D gibt, dann könnte die ihn vielleicht unterstützen? Oder er spart solange, bis er die Kosten zahlen kann.
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