Hallo liebe Info4aliens!
Wie der Titel schon sagt. Ich brauche Rat in foldendem Sachverhalt:
Eine Person, wohnhaft in NRW, hat einen Antrag auf Ermessenseinbürgerung gestellt, wobei die Anspruchseinbürgerung nicht möglich war, weil man die Aufenthaltszeiten vor einer Duldung mit anrechnen musste. Die
EBH in NRW hat die Zeiten vor der Duldung als "integrationsfördernd" anerkannt und angerechnet, womit die Einbürgerung nun möglich ist.
Nun die große Frage: was passiert, wenn die Person nach Berlin umzieht, bevor über den Antrag entschieden wurde?
Bleibt die
EBH in NRW zuständig oder wird die Akte an die
EBH in Berlin übergeben, die dann die Zeiten unter Umständen doch nicht anrechnet?
Ich bedanke mich für Eure Mühe,
LG, Fragesteller