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verlust der deutschen staatsangehörigkeit (Gelesen: 3.579 mal)
stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.02.2010 um 01:01:48
 
mein mann ist nach belgien ausgewandert im dez. 09 seit juni 09 hat er den deutschen pass.würde er diesen verlieren wenn wir uns scheiden lassen?mir war so etwas gelesen zu haben als wir unterschreiben mussten, das da etwas stand von 5 jahre noch zusammen bleiben müßen, ansonsten würden er den pass wieder abgeben muessen.kann jemand helfen?danke
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lacrima
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.02.2010 um 08:19:51
 
stephie81 schrieb am 16.02.2010 um 01:01:48:
hat er den deutschen pass.würde er diesen verlieren wenn wir uns scheiden lassen?

Nöö..  Deutsche verlieren ihre Staatsangehörigkeit nicht wenn sie sich scheiden lassen. Ihr seid beide Deutsche, verlierst Du dann Deinen deutschen Pass, wenn Du dich von Deinem Mann scheiden lässt ??? Wenn er ohne falsche Angaben die Voraussetzungen für die Einbürgerung zum Zeitpunkt der Aushändigung der Einbürgerunsurkunde erfüllt hat, dann wurde er Deutscher. Thema abgeschlossen. Was er danach macht, hat wenig Einfluss auf seine Staatsangehörigkeit. (Es sei denn, er nimmt eine andere Staatsangehörigkeit, die dann als Folge den Verlust der deutschen verursacht aber das ist ein komplett anderes Thema)

Gruss,

Lacrima
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Beppo
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Antwort #2 - 16.02.2010 um 08:34:06
 
Hallo stephie81,

sollte dein Ehemann auf Grund der Heirat erleichtert eingebürgert worden sein kann der Verdacht aufkommen, dass die Einbürgerung unter Täuschung der Behörden erfolgt ist (z.B. nur geheiratet, damit eine erleichterte Einbürgerung möglich ist). Sollte das der Fall sein, kann die Einbürgerung nach §35 (1) Staatsangehörigkeitsgesetz zurückgenommen werden. Gem. §35 (3) StAG kann die Einbürgerung nur bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden.

Sollte die Einbürgerung jedoch rechtmäßig erfolgt sein, gibt es keine Verpflichtung noch mindestens 5 Jahre verheiratet zu sein. Sollte natürlich direkt nach einer Heirat und dadruch erfolgten  Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eine Scheidung anstehen, ist es schon fraglich, ob hier nicht nur aus Gründen der Einbürgerung geheiratet wurde.

Gruß
Beppo
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.02.2010 um 13:45:16
 
also liegt es im endeffekt bei der einbürgerungsbehörde, ob sie ihm die deutsche staatsangehörigkeit wieder entziehen wenn eine scheidung kommt-hab ich das richtig verstanden?
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Beppo
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Antwort #4 - 16.02.2010 um 14:02:21
 
Hallo stephie81,

die Frage ist, ob die Einbürgerungsbehörde Anhaltspunkte für eine Täuschung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sieht. Sollte das der Fall sein, wird man euch dazu anhören wollen.

Angenommen den Fall ihr seit schon 10 Jahre verheiratet, kann von einer Täuschung grundsätzlich keine Rede sein, dass ihr nur zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geheiratet habt.

Habt ihr aber gerade erst geheiratet und laßt euch sofort wieder scheiden und wurde dadurch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert, kann der Verdacht der Täuschung aufkommen. Es kann dann zu einem Verfahren über die Rücknahme der Staatsangehörigkeit kommen.

Sollte die Einbürgerung unter Täuschung erfolgt sein, kann es auch zu Rücknahme kommen, egal ob ihr euch scheiden laßt oder verheiratet bleibt.

Gruß
Beppo
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.02.2010 um 15:33:28
 
wir sind seit 5 jahren verheiratet, nicht zur täuschung.das ding is aber er will islamische scheidung, jedoch die gesetzliche im moment nicht.ich frag mich, ob er angst hat, den pass zu verlieren, wenn ich die scheidung einreiche.
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Beppo
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Antwort #6 - 16.02.2010 um 16:05:54
 
Nochmal hallo,

mal kurz zusammengefasst:

- es ist grundsätzlich unerheblich ob ihr nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verheiratet bleibt
- ausschlaggebend für eine Rücknahme ist, ob der Erwerb der Staatsangehörigkeit unter Täuschung erfolgte
- sofern ihr keine falschen Angaben gemacht habt und ihr nicht nur geheiratet habt , um eine erleichterte Einbürgerung zu bekommen, gibt es eigentlich keine Anhaltspunkte für eine Rücknahme (bei 5 Jahren kann man wohl davon ausgehen, dass es sich nicht um eine Ehe handelt, die nur zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit geschlossen wurde)
- die Art der Scheidung hat für die Beurteilung keine Bedeutung

Gruß
Beppo
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stephie81
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 17.02.2010 um 21:30:14
 
alles klar danke Smiley
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