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Als Ehepartner einer Deutschen in der Schweiz arbeiten? (Gelesen: 3.381 mal)
fedrock
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15.02.2010 um 19:24:55
 
Hallo,

ich hab da mal eine Frage. Wie einige schon wissen ist mein Mann
Inder und ich Deutsche. Mein Mann ist erst seit ein paar Wochen hier und ist seit dem intensiv auf Jobsuche.
Aber da seine Deutschkenntnisse  bescheiden sind sieht es nicht so rosig aus.
Anders sieht es in der Schweiz aus. Da gibt es sehr viele Stellen wo lediglich Englischkenntnisse gefragt sind.
Daher meine Frage, kann mein Mann auch in der Schweiz arbeiten?
Oder muss ich als Deutsche erst einmal dort eine Arbeit haben, damit mein Mann dort leben und arbeiten kann?


Daddys' Änderung:
Hmmm... da es etwas mit dem Freizügigkeitsabkommen EU-CH zu tun haben könnte, findet es sich erst mal hier wieder...
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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 19:43:19 von Daddy »  
 
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fedrock
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Antwort #1 - 15.02.2010 um 21:30:20
 
ok sorry..war mir auch nicht sicher, ob ich mein Beitrag richtig platziert hab.

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Beppo
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Antwort #2 - 16.02.2010 um 09:02:57
 
fedrock schrieb am 15.02.2010 um 19:24:55:
Oder muss ich als Deutsche erst einmal dort eine Arbeit haben, damit mein Mann dort leben und arbeiten kann?


Dazu müsstes du erstmal beantworten, wo ihr euren Wohnsitz habt?
Solltet ihr bereits in der Schweiz leben, könnte dein Mann von dir die abgeleitete Freizügigkeit in Anspruch nehmen. Solltest Du also bereits in der Schweiz leben und ggf. arbeiten kann dein Mann eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Gem. Art. 3 (5) des Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen CH-EU hat er freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Ausnahmen gibt es im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Bei einer Erwerbstätigkeit, die von Deutschland ausgeübt werden soll, würde er unter das nationale schweizer Recht fallen. Dadurch wären die Möglichkeiten natürlich erheblich eingeschränkt.

Gruß
Beppo
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fedrock
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Antwort #3 - 16.02.2010 um 12:58:03
 
Wir sind noch in Deutschland. Aber wir sind auch bereit in die Schweiz zu ziehen.
Mein Mann kann in der Schweiz aber erst dann arbeiten, wenn ich ein Aufenthaltsrecht habe.
Meine Frage ist daher wie ich ohne Arbeit ein Aufenthatsrecht/Bewilligung erhalte.
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Beppo
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Antwort #4 - 16.02.2010 um 13:21:28
 
Hallo fedrock,

dazu musst Du die aus dem EU-Recht übernommen Regelungen erfüllen. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind die Vorraussetzungen:

Artikel 2 (2) des Anhang I i.V.m. Artikel 24 des Anhang V
- ausreichende finanzielle Mittel für sich und seine Familienangehörigen, ohne das Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen
- ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Du musst also nachweisen wie du ohne Arbeit finanziell abgesichert bist.

Gruß
Beppo

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fedrock
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Antwort #5 - 16.02.2010 um 14:35:20
 
ja, das hab ich auch rausgefunden.
Heisst es wenn ich quasi genug Kohle auf meinem Konto hab, kann mein Mann und ich in die Schweiz.
Wieviel sind dann genung?
Hilft es wenn man Verwandte in der Schweiz hat, die Notfalls einem finaziell unter die Arme greifen?
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Antwort #6 - 16.02.2010 um 15:18:44
 
Im Artikel 24 heißt es wie folgt:

(2) Die finanziellen Mittel gelten als ausreichend, wenn sie den Betrag übersteigen,
unterhalb dessen die eigenen Staatsangehörigen auf Grund ihrer persönlichen
Situation und gegebenenfalls derjenigen ihrer Familienangehörigen Anspruch auf
Fürsorgeleistungen haben. Ist diese Bedingung nicht anwendbar, so gelten die finanziellen
Mittel des Antragstellers als ausreichend, wenn sie die von der Sozialversicherung
des Aufnahmestaates gezahlte Mindestrente übersteigen.

Du musst also entweder ein großes Konto haben oder ein regelmäßiges Einkommen, welches den Sozialhilfesatz der Schweiz für dich und deinen Mann, übersteigt. Die Höhe des schweizer Sozialhilfesatzes ist mir nicht bekannt. Ich gehe aber auf Grund der höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz von einem Satz aus, der über dem deutschen Satz liegt. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft. Laut Wikipedia sollte der Satz für 2 Personen bei ca. 1000,-Euro liegen.

Gruß
Beppo
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Antwort #7 - 16.02.2010 um 18:02:25
 
Die kantonalen Stellen deines potentiellen Wohnorts können dir sicherlich weiterhelfen:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/die_oe/kontakt/kantonale_behoerden/adressen_...

Weitere Infos findest du auch unter:
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_s...
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Antwort #8 - 20.02.2010 um 17:41:42
 
Also ich denke du solltest mehr als den Schweizer Mindestlohn verdienen bevor du in die Schweiz ziehst - oder in der Schweiz eine Arbeit finden. Mit 1000 Euro kommst du nicht weit der Mindestlohn ist etwa 4000 CHF. Erkindige dich am besten direkt in einem Schweizer Dorf (oder Stadt) nahe der Grenze wenn du weiter in Deutschland arbeiten möchtest.
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Eladiel
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Antwort #9 - 10.03.2010 um 13:05:24
 
Auf Grund der momentanen wirtschaftlichen Lage gestaltet es sich schwierig auch in der Schweiz einen Arbeitsplatz zu finden. Viele Stellen setzen zur Zeit neben Englisch 2 Landesprachen voraus. Bevor man an einen Umzug in die Schweiz denkt sollte man sich mit dem Land und den Leuten auseinandersetzen. Das Leben in der Schweiz ist nicht unbedingt einfacher als in Deutschland.
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