Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Dauer rechtmäßiger Aufenthalt (Gelesen: 1.152 mal)
Themen Beschreibung: Zeitpunkt des Antrags oder der EB selbst ausschlaggebend?
ambi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
15.02.2010 um 16:37:27
 
Hallo!

Mein Mann hat seit 2 Jahren einen Aufenthaltstitel duch unsere Ehe, solange sind wir auch verheiratet. Davor hatte er die Duldung, die ja nicht angerechnet wird.
Ich bin Deutsche, d.h. nach der Regelung besonderer Personengruppen gilt bei ihm ja der rechtmäßige Aufenthalt von 3 Jahren. Müssen die 3 jahre schon bei der Antragstellung oder erst bei der EB selbst erreicht sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Antwort #1 - 15.02.2010 um 17:17:32
 
Hi,

da im Antrag auch Angaben über den Bestand der ehelichen LG gemacht werden müssen, würde ich sagen ab Antragstellung.
Bin allerdings im Einbürgerungsrecht kein Fachmann !  Zwinkernd

B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Antwort #2 - 15.02.2010 um 17:21:18
 
Würde einfach mal die zuständige EBH fragen, kann so oder so laufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer rechtmäßiger Aufenthalt
Antwort #3 - 19.02.2010 um 11:14:24
 
Hallo,

spätestens bei der Entscheidung über den Antrag müssen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen. Ein Jahr vor dem Vorliegen der Voraussetzungen den Antrag abgeben ist dann nicht immer sinnvoll. Spätestens vor der Einbürgerung muss die Behörde den Antrag wieder prüfen.

Einfach bei der zuständigen Behörde fragen, ab welchem Zeitraum die Antragstellung empfohlen wird.
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema