TMP2010 schrieb am 15.02.2010 um 02:03:51: liegt in jedem Fall Visummissbrauch vor?
IMHO kann man Visamissbrauch nie nachweisen. Denn dazu müsste man wissen, was der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums vorgehabt hat . Auch das Argument einiger hier im Forum, das Dokumente zur Eheschließung schon vor der Reise nach D besorgt wurden, und deshalb ein Visamissbrauch dadurch pauschal nachzuweisen sei, lasse ich nicht gelten. Ich kenne einige Paare, die eigentlich nur das Aufgebot, während des Besuchs bestellen wollten, um das spätere Ehevisum zu beschleunigen .
Da die deutschen Behörden schneller arbeiteten als gedacht, und eine Eheschließung dadurch noch im Besuchszeitraum möglich war, hat man dann geheiratet. Also eine pragmatische Entscheidung, die erst nach der Einreise getroffen wurde. Also kein Missbrauch.
Fakt ist aber, wenn jemand in Deutschland heiratet, kann er eine Antrag auf eine
AE auch in Deutschland stellen, und wenn kein Rechtsmissbrauch stattgefunden hat, ist diese auch zu erteilen.
Dazu gibt es aber die unterschiedlichsten Auffassungen hier im Forum. Du kannst dir mal das hier durchlesen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263336974/0Auch gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen der ABH´s dazu. Einige erteilen automatisch eine
AE , wenn in Deutschland geheiratet wurde. Mansche
ABH erst nach zureden, und Diskussion . Andere
ABH weigern sich gänzlich, so das man sich entscheiden muss, entweder auszureisen, oder das ganze Gerichtlich prüfen zu lassen, oder durch Umzug in die Zuständigkeit einer anderen
ABH zu gelangen .
Also pauschal, kann man deine Frage nicht beantworten. Wie schon geschrieben :
Bei der Eheschließung in Deutschland, gibt es keinen Automatismus in der Entscheidung pro
AE, noch einen Automatismus contra
AE. Die Entscheidung liegt an der zuständigen
ABH, und den Fakten des Falles, und wie die
ABH diese interpretiert .
Michael