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Heirat in D ohne Heiratsvisum = Visummissbrauch? (Gelesen: 5.735 mal)
TMP2010
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15.02.2010 um 02:03:51
 
Hallo zusammen ...

für den Fall das in D ohne das entsprechende Heiratsvisum geheiratet wird - also mit Schengen Visum eines anderen Landes oder deutschem Besuchervisum -, liegt in jedem Fall Visummissbrauch vor? Auch wenn der Ausländer wieder in sein entsprechendes Land zurückkehrt und anschließend das FZF Verfahren durchführt?

Viele Grüße
Mark
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B.D.
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Antwort #1 - 15.02.2010 um 07:52:58
 
Hi,

das Heiraten selbst ist kein Verstoß gegen irgendein Gesetz,
es sei denn Du bist bereits verheiratet.  Zwinkernd
Nur wenn nach der Heirat ein weiterer Verbleib in D beabsichtigt ist, kommt das Aufenthaltsgesetz zur Anwendung.


B.D.
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Mikael321
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Antwort #2 - 15.02.2010 um 09:50:04
 
TMP2010 schrieb am 15.02.2010 um 02:03:51:
liegt in jedem Fall Visummissbrauch vor?
IMHO kann man Visamissbrauch nie nachweisen. Denn dazu müsste man wissen, was der Antragsteller zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums vorgehabt hat . Auch das Argument einiger hier im Forum, das Dokumente zur Eheschließung schon vor der Reise nach D  besorgt wurden, und deshalb ein Visamissbrauch dadurch pauschal nachzuweisen sei, lasse ich nicht gelten. Ich kenne einige Paare, die eigentlich nur das Aufgebot, während des Besuchs bestellen wollten, um das spätere Ehevisum zu beschleunigen .

Da die deutschen Behörden schneller arbeiteten als gedacht, und eine Eheschließung dadurch noch im Besuchszeitraum möglich war, hat man dann geheiratet. Also eine pragmatische Entscheidung, die erst nach der Einreise getroffen wurde. Also kein Missbrauch.

Fakt ist aber, wenn jemand in Deutschland heiratet, kann er eine Antrag auf eine AE auch in Deutschland stellen, und wenn kein Rechtsmissbrauch stattgefunden hat, ist diese auch zu erteilen.

Dazu gibt es aber die unterschiedlichsten Auffassungen hier im Forum. Du kannst dir mal das hier durchlesen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1263336974/0

Auch gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen der ABH´s dazu. Einige erteilen automatisch eine AE , wenn in Deutschland geheiratet wurde. Mansche ABH erst nach zureden, und Diskussion . Andere ABH weigern sich gänzlich, so das man sich entscheiden muss, entweder auszureisen, oder das ganze Gerichtlich prüfen zu lassen, oder durch Umzug in die Zuständigkeit einer anderen ABH zu gelangen .

Also pauschal, kann man deine Frage nicht beantworten. Wie schon geschrieben :

Bei der Eheschließung in Deutschland, gibt es keinen Automatismus in der Entscheidung pro AE, noch einen Automatismus contra AE. Die Entscheidung liegt an der zuständigen ABH, und den Fakten des Falles, und wie die ABH diese interpretiert .



Michael 

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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 10:03:30 von Mikael321 »  
 
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TMP2010
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Antwort #3 - 15.02.2010 um 10:18:48
 
Erstmal danke für die Hinweise. In dem Thread und wie in den meisten Fällen hier geht es ja darum, dass die Leute direkt nach der Heirat im Land bleiben wollen.

Mir gehts darum, ob der ABH SB auch Visamissbrauch vorwirft, wenn nach der Hochzeit erst ausgereist wird und dann das FZF Visum beantragt wird. Zum Beispiel, weil die A1 Kenntnisse noch nicht vorliegen, man aber aus welchem Grund auch immer trotzdem schon heiraten wollte.
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B.D.
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Antwort #4 - 15.02.2010 um 10:23:29
 
Mikael321 schrieb am 15.02.2010 um 09:50:04:
Ich kenne einige Paare, die eigentlich nur das Aufgebot, während des Besuchs bestellen wollten, um das spätere Ehevisum zu beschleunigen .


Da frage ich jetzt mal nach:
Wieso sollte das Prozedere der Eheschließungsabsicht das Prozedere (einschl. die Erbringung aller Einreisevoraussetzungen) des Visumsverfahrens beschleunigen
können ?

Grundsätzlich sind doch die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einreise vom Ausländer erfüllt werden !?

B.D.


TMP2010 schrieb am 15.02.2010 um 10:18:48:
Mir gehts darum, ob der ABH SB auch Visamissbrauch vorwirft, wenn nach der Hochzeit erst ausgereist wird und dann das FZF Visum beantragt wird.


Hi,

nein die ABH wirft in diesen Fällen nichts vor, da sie normalerweise mit den Besuchern keinen Kontakt hat. Erst nach Antragstellung einer AE wird die Einreise weiter beleuchtet und eine Entscheidung hierüber getroffen.
Das Heiraten während des Besuchsaufenthaltes in D ist nicht verboten und stellt keinen Visummissbrauch dar.


B.D.


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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 15:13:22 von Daddy »  
 
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Mikael321
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Antwort #5 - 15.02.2010 um 10:31:12
 
TMP2010 schrieb am 15.02.2010 um 10:18:48:
Mir gehts darum, ob der ABH SB auch Visamissbrauch vorwirft, wenn nach der Hochzeit erst ausgereist wird
Wo soll da ein Missbrauch sein, wenn jemand mit Besuchsvisum innerhalb des Besuchszeitraums wieder ausreist ? Außerdem wäre so ein Vorwurf , bei einem FZV auch völlig egal. Auch wenn ihr einen Antrag auf eine AE stellt, und der abgelehnt wird, und deine Frau dann wieder zurück reist, hat diese Ablehnung keinen Einfluss auf das FZV .


Michael


Zitat:
Wieso sollte das Prozedere der Eheschließungsabsicht das Prozedere (einschl. die Erbringung aller Einreisevoraussetzungen) des Visumsverfahrens beschleunigen können ?
Weil ein Ehevisum neben einem FZV noch einen Standesamtlichen Teil beinhaltet, der meist umfangreicher ist, als der Ausländerrechtliche Teil. Wenn der schon bei der Beantragung des Ehevisums abgeschlossen ist, muss nur noch die ABH ins Boot. Bei Aufgebotsbestellung aus dem Ausland, ist auch das Standesamt und  in den meisten Fällen noch das OLG mit im Boot. Dazu kommt noch, das man beim Besuch bequem zum Standesamt in der Nähe gehen kann. Bei Antragstellung über die Botschaft, muss vielleicht ein paar Tausend KM zusätzlich zur Besuchsreise, gereist werden.

Michael
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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 15:16:31 von Daddy » 
Grund: Folgepost eingefügt... 
 
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TMP2010
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Antwort #6 - 15.02.2010 um 10:42:33
 
Mikael321 schrieb am 15.02.2010 um 10:31:12:
Wo soll da ein Missbrauch sein, wenn jemand mit Besuchsvisum innerhalb des Besuchszeitraums wieder ausreist ?


Weil nicht das Heiratsvisum beantragt wurde, sondern ein Besuchervisum. Wenn man mit Familie und alle Mann dann heiratet, wäre es auch schwer zu vermitteln, dass die Entscheidung zu heiraten spontan gefallen ist.

Deswegen habe ich mich gefragt, ob da --- mal abgeshen von der Gesetzeslage --- hinterher versucht wird einen Strick daraus zu machen.
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Antwort #7 - 15.02.2010 um 11:08:31
 
Mikael,

was ist ein Ehevisum ?

Es ist doch so, dass es Einreisevisum zur Eheschließung und ein Visum zur Familienzusammenführung gibt. Diese beiden Arten
(und auch noch diverse andere) werden nach aufenthaltsrechtlichen Aspekten erteilt oder auch verweigert.
Bei einem Einreisevisum zur Eheschließung erfolgt die Einreise für 3 Monate. In dieser Zeit sollte die Ehe geschlossen worden sein. Nur in begründeten Fällen und ohne eigenes Verschulden kann dieses Visum als nationales Visum verlängert werden.

Die Erteilung des Visums obliegt grundsätzlich der Auslandsvertretung in den Heimatländern der Ausländer.
Die vorgesehenen Verfahren werden nicht durch bereits erbrachte Behördengänge in D verkürzt.


B.D.



TMP2010 schrieb am 15.02.2010 um 10:42:33:
Weil nicht das Heiratsvisum beantragt wurde, sondern ein Besuchervisum. Wenn man mit Familie und alle Mann dann heiratet, wäre es auch schwer zu vermitteln, dass die Entscheidung zu heiraten spontan gefallen ist.

Deswegen habe ich mich gefragt, ob da --- mal abgeshen von der Gesetzeslage --- hinterher versucht wird einen Strick daraus zu machen.


Hi,

wenn der Ausländer nach der Eheschließung wieder ausreist und das vorgesehene Visumverfahren betreibt, passiert seitens der ABH nichts. Es liegt definitiv kein Fehlverhalten vor, somit sind auch keine Sanktionen zu erwarten oder gerechtfertigt.


B.D.
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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 15:19:20 von Daddy » 
Grund: Folgepost angefügt... 
 
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Antwort #8 - 15.02.2010 um 11:20:46
 
Ok, vielen Dank an Euch!
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Antwort #9 - 15.02.2010 um 12:25:30
 
Ich zitiere mal aus dem Beiblatt-Aufkleber zum Schengen-Visum von 2007 meiner damaligen Freundin, jetzigen Ehefrau:
Zitat:
Eheschließung und Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet während seines/ihres Aufenthalts ist nicht gestattet.


Nur zur Info:
Während ihres Besuchsaufenthalts wurde nicht geheiratet (sondern das A1 erworben) und die Schengenstaaten wurden rechtzeitig vor Ablauf auch wieder verlassen.
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Eduard
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Antwort #10 - 15.02.2010 um 12:54:14
 
birk schrieb am 15.02.2010 um 12:25:30:
Ich zitiere mal aus dem Beiblatt-Aufkleber zum Schengen-Visum von 2007 meiner damaligen Freundin, jetzigen Ehefrau:
Zitat:
Eheschließung und Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet während seines/ihres Aufenthalts ist nicht gestattet. 


Nicht alles, was eine deutsche Behörde schreibt, ist richtig. (Sonst wären Verwaltungsgerichte überflüssig)

Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Botschaft ermächtigt, den mit einem Schengen-Visum Einreisenden die Eheschließung zu verbieten. 

(Im Gegensatz zu "Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet während seines/ihres Aufenthalts ist nicht gestattet", das basiert auf §4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dieser Satz im Visum in Einzelfällen zu Problemen mit dem Standesamt führen kann, wenn dann doch geheiratet werden soll.

Leider ist das einer der Fälle im Ausländerrecht, wo es gegen fragwürdiges Verhalten einer Behörde im Grunde keinen effektiven Rechtsschutz gibt. Sobald man sich nämlich beschwert, wird die Botschaft das Visum zurückziehen, wegen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft.



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Antwort #11 - 15.02.2010 um 14:01:32
 
birk schrieb am 15.02.2010 um 12:25:30:
Ich zitiere mal aus dem Beiblatt-Aufkleber zum Schengen-Visum von 2007 meiner damaligen Freundin


War das ein deutsches Besuchsvisum?
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Antwort #12 - 15.02.2010 um 14:10:35
 
Zitat:
War das ein deutsches Besuchsvisum?

Schengenvisum, für Besuchs-/Geschäftsreisen, Typ C

Zitat:
Eheschließung und Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet während seines/ihres Aufenthalts ist nicht gestattet.

Im Nachhinein fällt mir auf, dass dieser Satz zur Hochzeit in Dänemark ja fast auffordert...

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Antwort #13 - 15.02.2010 um 15:24:05
 
birk schrieb am 15.02.2010 um 14:10:35:
Im Nachhinein fällt mir auf, dass dieser Satz zur Hochzeit in Dänemark ja fast auffordert...


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Antwort #14 - 15.02.2010 um 17:41:03
 
Zitat:
Mikael,Die vorgesehenen Verfahren werden nicht durch bereits erbrachte Behördengänge in D verkürzt.
Das sagst du. Meine Erfahrung ist eine andere. Außerdem ist es auch öfters so, das die Botschaft Dokumente verlangt, die zb. das Standesamt / OLG nicht (unbedingt) haben will, oder nicht in der von der Botschaft verlangen Form ( zb. Notarielle Beglaubigung, plus Legalisierung durch die Botschaft, bei der Beitrittserklärung ).

Wenn man dann noch eine großzügige ABH hat, und eine liberale Botschaft, kann man das Ehevisum auch schon mal in 14 Tagen bekommen, wenn das Standesamt/OLG schon sein OK gegeben hat. Bei Antragstellung in der Botschaft, geht die Zeit ja alleine für den Postweg drauf.

Aber darum ging es hier gar nicht. Ich wollte nur darstellen, das wenn man die Unterlagen mit nach Deutschland bringt, es immer noch keine Visumsmissbrauch sein muss, weil man ursprünglich vielleicht nur das Aufgebot bestellen wollte.


Michael
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