Ayasha schrieb am 17.02.2010 um 10:02:47:Dann bleibt das doch aber im Prinzip ein Teufelskreis, denn wie kann die
ABH denn nachweisen, dass die Geduldete aus einem anderen Land kommt, als angegeben?
Hi,
also man kann doch annehmen, dass der Nachweis der Identität eines Jeden eigentlich ganz einfach ist, denn
jeder Mensch hinterlässt Spuren. Z.B. ist es immer möglich
über Verwandte oder Bekannte entsprechende Dokumente
nachsenden zu lassen. Ich weiß aus meiner Zeit in einer
ABH, dass genau das relativ einfach war, wenn man Heiratsabsichten verfolgt und vollenden möchte.
Wenn also der Geduldete tatsächlich seine Identität nachweisen möchte, so ist es ihm natürlich auch möglich. Etwaige Hindernisse oder Kosten können natürlich auftreten, da es auch Staaten gibt, die korrupt sind oder schlicht kein Interesse an einer Zusammenarbeit haben. Dennoch ist es über Verwandte möglich.
Ratsam ist es also für jeden Geduldeten an jeder Maßnahme zur Klärung seiner Identität aus eigenem Antrieb mit zu arbeiten und nicht abzuwarten, welche Maßnahmen die
ABH ergreift. Diese Maßnahmen sind oftmals kostspielig und wenn dem Geduldeten ein Verschulden angerechnet werden kann , so ist dieser zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.
Das kann in der Zukunft zu einem relativ schlechten finanziellen Start im Bundesgebiet führen. Auch diesen Aspekt sollte man nicht außer Acht lassen.
Zur Vermeidung der anstehenden Kosten für die Vorführung bei einer Botschaft, sollte der Geduldete zügig seine wahre Identität nachweisen, denn früher oder später wird diese eh bekannt werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Geduldete nach Sachlage keine Abschiebung zu befürchten hat, so könnte er dadurch auch seinen weiteren Aufenthalt legalisieren und verfestigen.
Ich möchte hiermit deutlich machen, dass es sinnlos ist, seine Identitätsklärung "auszusitzen". Die Nachteile werden immer überwiegen und sind vielfältig.
B.D.