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Vorsprache bei der Botschaft (Gelesen: 2.504 mal)
Ayasha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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14.02.2010 um 20:34:25
 
Hallo

Ich habe eine Frage - es geht um eine eventuelle Abschiebung. Ich kenne mich da leider nicht so aus, jedoch habe ich schon einiges recherchiert, allerdings würde mich etwas besonders interessieren. Es ist zwar kein echter Fall, aber dennoch würde mich dort die rechtliche Lage interessieren.

Eine Geduldete wird nach paar Jahren Aufenthalt in Deutschland zur Botschaft (Berlin?) geladen um dort vorzusprechen.

Erste Frage: Was genau ist der Zweck? Klärung der Identität? Oder Passersatzbeschaffung?

Was geschieht danach? Wenn trotzdem noch nicht klar ist woher der Geduldete stammt? Was ist z.B. wenn die Geduldete aus einem anderen Land kommt, aber weiterhin lügt? Oder die Wahrheit zugibt?

Vielen Dank im Vorraus.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.02.2010 um 08:11:20
 
Hi,

Botschafdtsvorführungen sind (leider) regelmäßig vorzunehmen. Die Vorführung dient der Klärung der Identität und der Ausstellung von Ausreisedokumenten.
Stellt sich nach der Vorführung heraus, dass die Botschaft die Identität nicht klären konnte, so wird nichts ausgestellt und der Ausländer kann demnach nicht ausreisen bzw. abgeschoben werden. Wird allerdings die Identität geklärt und ein visierfähiges Dokument ausgestellt, wird der vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer (Geduldeter) entweder freiwillig ausreisen müssen oder abgeschoben werden.

Lügt also der Ausländer weiterhin, so wird die ABH weiter versuchen seine Identität zu klären. Gibt der Ausländer seine Identität freiwillig preis, so muss er ausreisen, wenn er keinen Aufenthaltstitel hat oder bekommen kann.

Das Lügen selbst ist für den Ausländer auf Dauer keine hilfreiche Lösung. Sanktionen gibt es dafür nicht nur im Aufenthaltsrecht. Nach einer Abschiebung wird die Wiedereinreise zunächst verwehrt sein. Je nach Konstellation
wird dies auch lebenslang der Fall bleiben.
Man sollte also gut überlegen und nicht nur oder zuviel auf die guten Ratgeber hören !

B.D.
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Ayasha
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i4a rocks!


Beiträge: 11

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 17.02.2010 um 10:02:47
 
Oh, vielen lieben Dank B.D. für diese Informationen!
Das ging ja recht schnell.

Dann bleibt das doch aber im Prinzip ein Teufelskreis, denn wie kann die ABH denn nachweisen, dass die Geduldete aus einem anderen Land kommt, als angegeben? Welche Möglichkeiten gibt es da? Sprachtest oder wie? Sonst könnte man ja weiterlügen, bis zum Sankt Nimmerleinstag  hä?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.02.2010 um 10:29:44
 
Ayasha schrieb am 17.02.2010 um 10:02:47:
Welche Möglichkeiten gibt es da? Sprachtest oder wie? Sonst könnte man ja weiterlügen, bis zum Sankt Nimmerleinstag


Der/die eine oder andere tut das auch -  es gibt da ebenso bizarre wie mitunter auch tragische Geschichten. - Möglichkeiten, auf die Identität durch gezieltes Fragen recht sicher  schließen zu können, gibt es viele, das hier im Detail zu erörtern würde allerdings (wenigstens im Rahmen dieses Fachunterforums) zu weit führen.

Leider gibt es allerdings aber auch immer mal wieder Beispiele, dass Botschaften "ihre" Staatsangehörigen einfach nicht "zurückhaben" wollen - da nutzen dann also auch eigentlich korrekte Angaben des Vorgeführten nichts.

Na, ist ein weites Feld - rechtlich gesehen geht es bei eienr Botschaftsvorführung um die Identitätsklärung, eigentlich als Teil der Mitwirkungsobliegenheiten laut AufenthG, so wie das "B.D." hier schon zum Ausdruck gebracht hatte.

Dem ist an dieser Stelle, fachlich betrachtet, nichts mehr hinzuzufügen.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 17.02.2010 um 10:42:07 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. RE/Gra-Fehlerkorrektur 

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Antwort #4 - 17.02.2010 um 10:42:42
 
Die ABH wird diese person wieterhin vorführen lassen!Dann hilft es nur sich eine Pass zu besorgen und die Karten auf den Tisch zu legen. Nur der Pass beweist, von wo diese person stammt.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.02.2010 um 10:49:45
 
Ayasha schrieb am 17.02.2010 um 10:02:47:
Dann bleibt das doch aber im Prinzip ein Teufelskreis, denn wie kann die ABH denn nachweisen, dass die Geduldete aus einem anderen Land kommt, als angegeben?


Hi,

also man kann doch annehmen, dass der Nachweis der Identität eines Jeden eigentlich ganz einfach ist, denn
jeder Mensch hinterlässt Spuren. Z.B. ist es immer möglich
über Verwandte oder Bekannte entsprechende Dokumente
nachsenden zu lassen. Ich weiß aus meiner Zeit in einer ABH, dass genau das relativ einfach war, wenn man Heiratsabsichten verfolgt und vollenden möchte.
Wenn also der Geduldete tatsächlich seine Identität nachweisen möchte, so ist es ihm natürlich auch möglich. Etwaige Hindernisse oder Kosten können natürlich auftreten, da es auch Staaten gibt, die korrupt sind oder schlicht kein Interesse an einer Zusammenarbeit haben. Dennoch ist es über Verwandte möglich.

Ratsam ist es also für jeden Geduldeten an jeder Maßnahme zur Klärung seiner Identität aus eigenem Antrieb mit zu arbeiten und nicht abzuwarten, welche Maßnahmen die ABH ergreift. Diese Maßnahmen sind oftmals kostspielig und wenn dem Geduldeten ein Verschulden angerechnet werden kann , so ist dieser zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.
Das kann in der Zukunft zu einem relativ schlechten finanziellen Start im Bundesgebiet führen. Auch diesen Aspekt sollte man nicht außer Acht lassen.

Zur Vermeidung der anstehenden Kosten für die Vorführung bei einer Botschaft, sollte der Geduldete zügig seine wahre Identität nachweisen, denn früher oder später wird diese eh bekannt werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Geduldete nach Sachlage keine Abschiebung zu befürchten hat, so könnte er dadurch auch seinen weiteren Aufenthalt legalisieren und verfestigen.

Ich möchte hiermit deutlich machen, dass es sinnlos ist, seine Identitätsklärung "auszusitzen". Die Nachteile werden immer überwiegen und sind vielfältig.

B.D.



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