Liebes Info4alien Forum,
Ich, Deutscher, habe am 06.11.2009 eine Ukrainerin in Dänemark geheiratet.
Sie kam zum 3. Mal mit einem
Besuchsvisa C-Visa auf Geltungsbereich Deutschland limitiert zu einem einmonatigen Besuch im September zu mir.
Kurz vor Ablauf des Monats hatten wir die Idee dass meine Freundin den
A1 Test vor dem Goethe institut hier erledigen sollte, um dann nach Rückreise in 2010 ein Heiratsvisa zu beantragen.
Irtümlicher Weise wurde uns in der
ABH das Visa nicht als nationales D-Visa, sondern als Visa mit dem Geltungsbereich "Schengener Staaten"
(1. Formfehler) um einen Monat verlängert.
3 Wochen später haben wir geehelicht und meine Frau eine Woche drauf (nach knapp 2 Monaten!!!) erfolgreich den
A1 bestanden.
Es handelt sich also nicht um die "übliche Konstellation", da wir unser Schengenvisa irtümlich von der heimatlichen
ABH und nicht von der Auslandsvertretung erhalten haben.
AE nach §28 beantragt,
FB für 3 Monate bis 18.02.2010 erhalten.
Nach 3 Wochen ein Anhörungsbogen nach §28 Verwaltungsverfahrensgetz der
ABH erhalten. Lt. Sachbearbeiter würde die
AE wahrscheinlich nach Aktenlage abgelehnt, Vorwurf vorsätzlicher Visamissbrauch ...FZF muß durchgeführt werden etc....
Im Anschreiben der
ABH §28 Verwaltungsverfahrensgetz war das
- Ehedatum
(2. Formfehler)- Name des Ehemannes
(3. Formfehler)- Datum der Visumsverlängerung
(4.Formfehler)falsch angegeben.
Rückantwort mit Betitelung der Formfehler 1 bis 4, und das erst die Irrrrrrtümliche Austellung des Schengener Visas der
ABH und nicht der Botschaft in Kiew uns zur Heirat motiviert hätte...
3 Tage später ein Entschuldigungsschreiben der
ABH SB, die die Formfehler mit größtem Bedauern entschuldigen, die
ABH wird eine weitere Entscheidung betreffend der
AE mitteilen.
Gleichzeitig habe ich mein Antwortschreiben dem Gruppenleiter und Leiter der
ABH zur Info per e-mail zukommen lassen (wegen der 4 von der
ABH erzeugten Formfehler).
Nun sind weitere 6 Wochen "Funkstille" über uns ergangen, die
FB läuft in 6 Tagen aus ...
Wer ist am Zug? Muss sich die
ABH melden, oder Wir vor Ablauf der
FB...??? Warum braucht man 3 Monate so einen einfachen Sachverhalt zu entscheiden???
Bei negativ-Entscheid der
AE werden wir auf jeden Fall klagen, wir haben nur von unserer Dienstleistungsfreiheit Gebrauch gemacht,
Visumsmissbrauch kann die
ABH niemals nachweisen (wg zeitl. Abhandlung der Faktenlage), und der Grund und auch die Möglichlkeit zur Heirat enstand eindeutig durch den
ABH Formfehler Nr. 1 nach Einreise des Ausländers....
Diesmal im Zweifel für den Kläger...?!?
Es wird auf jeden fall interessant!!!
Gruß
Euer Shakabenji