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AE nach Heirat in Dänemark, FB läuft aus ... (Gelesen: 2.584 mal)
shakabenji
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14.02.2010 um 18:58:09
 
Liebes Info4alien Forum,

Ich, Deutscher, habe am 06.11.2009 eine Ukrainerin in Dänemark geheiratet. Laut lachend

Sie kam zum 3. Mal mit einem Besuchsvisa C-Visa auf Geltungsbereich Deutschland limitiert zu einem einmonatigen Besuch im September zu mir.

Kurz vor Ablauf des Monats hatten wir die Idee dass meine Freundin den A1 Test vor dem Goethe institut hier erledigen sollte, um dann nach Rückreise in 2010 ein Heiratsvisa zu beantragen.
Irtümlicher Weise wurde uns in der ABH das Visa nicht als nationales D-Visa, sondern als Visa mit dem Geltungsbereich "Schengener Staaten" (1. Formfehler) um einen Monat verlängert.

3 Wochen später haben wir geehelicht und meine Frau eine Woche drauf (nach knapp 2 Monaten!!!) erfolgreich den A1 bestanden.
Es handelt sich also nicht um die "übliche Konstellation", da wir unser Schengenvisa irtümlich von der heimatlichen ABH und nicht von der Auslandsvertretung erhalten haben.

AE nach §28 beantragt, FB für 3 Monate bis 18.02.2010 erhalten.

Nach 3 Wochen ein Anhörungsbogen nach §28 Verwaltungsverfahrensgetz der ABH erhalten. Lt. Sachbearbeiter  würde die AE wahrscheinlich nach Aktenlage abgelehnt, Vorwurf vorsätzlicher Visamissbrauch ...FZF muß durchgeführt werden etc....

Im Anschreiben der ABH §28 Verwaltungsverfahrensgetz war das
- Ehedatum (2. Formfehler)
- Name des Ehemannes (3. Formfehler)
- Datum der Visumsverlängerung (4.Formfehler)
falsch angegeben.

Rückantwort mit Betitelung der Formfehler 1 bis 4, und das erst die Irrrrrrtümliche Austellung des Schengener Visas der ABH und nicht der Botschaft in Kiew uns zur Heirat motiviert hätte...

3 Tage später ein Entschuldigungsschreiben der ABH SB, die die Formfehler mit größtem Bedauern entschuldigen, die ABH wird eine weitere Entscheidung betreffend der AE mitteilen. weinend

Gleichzeitig habe ich mein Antwortschreiben dem Gruppenleiter und Leiter der ABH zur Info per e-mail zukommen lassen (wegen der 4 von der ABH erzeugten Formfehler). weinend weinend

Nun sind weitere 6 Wochen "Funkstille" über uns ergangen, die FB läuft in 6 Tagen aus ...

Wer ist am Zug? Muss sich die ABH melden, oder Wir vor Ablauf der FB...??? Warum braucht man 3 Monate so einen einfachen Sachverhalt zu entscheiden??? Traurig

Bei negativ-Entscheid der AE werden wir auf jeden Fall klagen, wir haben nur von unserer Dienstleistungsfreiheit Gebrauch gemacht,
Visumsmissbrauch kann die ABH niemals nachweisen (wg zeitl. Abhandlung der Faktenlage), und der Grund und auch die Möglichlkeit zur Heirat enstand eindeutig durch den ABH Formfehler Nr. 1 nach Einreise des Ausländers....
Diesmal im Zweifel für den Kläger...?!?

Es wird auf jeden fall interessant!!! Durchgedreht

Gruß
Euer Shakabenji Zwinkernd





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Antwort #1 - 14.02.2010 um 19:43:46
 
Hallo,

das ist ja wirklich mal keine "Standard"-Konstellation. Ich versuche mal eine rechtliche Einschätzung zu geben:

1. Die Verlängerung des Schengenvisums erfolgte wahrscheinlich in der Annahme, den Geltungsbereich auf insgesamt 3 Monate auszuweiten, das ist nicht weiter problematisch, selbst wenn die ABH falsch gehandelt haben sollte. Sie hätte das Visum ja auch als nationales Visum auf die 3 Monate verlängern können, für Euch macht das keinen Unterschied.

2. Formfehler

Peinlich. Passiert evtl. weil es sehr viele dieser Fälle gibt und unter Umständen die alte einfach "überschrieben" wurde. Allerdings hat die Anhörung lediglich die Funktion, dem Antragssteller Gelegenheit zu geben, sich zu den erheblichen Dingen zu äußern. Erheblich ist hier, dass die ABH Ablehnungsgründe sieht, das hat sie ja wahrscheinlich auch getan.

3. Rechtliches:

Zum Thema Dienstleistungsrecht kann ich nur sagen, dass das zuletzt der Renner war und die Verwaltungsgerichte erst mal mit dieser Konstellation umgehen lernten. Das Thema ist aber durch, auf die Dienstleistungsfreiheit (die Passive) kann man sich nicht berufen, wenn man "nur" geheratet hat. Das ist ein Hoheitsakt und nicht der Empfang einer Dienstleistung im eigentlichen Sinne. Man wollte Fälle abdecken, in denen dauerhaft und in nicht nur geringem Umfang wirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.... Sorry, das sehe ich hier nicht.

Zum Nachlesen www.migrationsrecht.net, und ein bischen in den aktuellen Beiträgen suchen.

Nun wirds komliziert. Die AE bekommt, wer alle Voraussetzungen erfüllt. A1 liegt vor in super schneller Zeit, das hilft schon mal für § 28 AUfenthG. Aber dann fehlt es am erforderlichen Visum. Die ABH hat durch Ihre Entscheidung keine Zusicherung für die AE gegeben. Viele werden jetzt erklären, dass das erforderliche Visum nicht immer notwendig ist (erforderlich = nationales Visum zur Eheschließung).

Es gibt eine Regelung, die sagt, dass das Visum nicht benötigt wird, wenn man im Inland einen Anspruch nach Einreise erworben hat. Der Anspruch wurde hier aber nicht nach Einreise erworben, da schon verheiratet eingereist. Das heißt, die ABH muss prüfen, ob das Visumverfahren nachgeholt werden sollte.

Das ist im ERgebnis hier nicht zu lösen, weil es auf die Fallfeinheiten ankommt. Die "Fehler" der ABH spielen keine Rolle, weil sich auch bei richtiger Verfahrensweise kein rechtlicher Unterschied ergibt.

Ich persönliche denke schon, dass die Nachholung des Visumverfahrens auf Euch zu kommen könnte. Gibt es Argumente, die das für Euch unzumutbar machen, die Aus- und Wiedereinreise ?(abgesehen von der finanziellen Seite, die spielt ausländerrechtlich keine Rolle)

Erzählt mal

PS.: Ihr solltet wegen der FB aktiv werden, aus eigenem Interesse. Bei einer Polizeikontrolle etwa, seid ihr in der Pflicht, einen legalen Aufenthalt nachzuweisen...
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Antwort #2 - 14.02.2010 um 20:17:05
 
Sorry, nach meiner ersten umfassenden Email muss ich noch, bewusst in einer gesonderten Antwort schreiben:

Wenn ich mir deine Beiträge bislang durchlese, stelle ich fest, dass die Fallkonstellation etwas anders ist.

Zuerst gibt es kein Besuchsvisum, weil vermutlich Verdacht auf "Visummissbrauch" (Meine BEsuchsvisum beantragen und dann heiraten wollen).

Dann habt ihr remonstriert, euch gewehrt und und und. Die Botschaft erteilte schließlich doch das Besuchvisum, aus gutem Grunde nur auf Deutschland beschränkt. Es sollte damit Quasi die Chance gegeben, zu beweisen, dass nicht Visummissbrauch erfolgen soll.

Danach die Frage hier im Forum: Wie kann man das Visum auf Dänemark erweitern?

Die ABH ist so gutgläubig und macht vllt. noch den Fehler, das Visum zu verlängern und was passiert: Sofort gehts nach DK und es wird geheiratet.

Wer sich jetzt als Betroffener noch ungerecht behandelt fühlt.....

Wenn ich normaler Antragssteller aus der Ukraine wäre und dort mühsam deutsch gelernt hätte um den normalen Weg zu gehen, da fühlte ich mich ungerecht behandelt wenn in diesem Falle so "mirnichtsdirnichts" eine Aufenthaltserlaubnis erteilt würde.


Diese Fälle sind es, die die Behörden skeptisch machen.

Aber wahrscheinlich kommt jetzt die Schar entsetzter Leser, die diese Einstellung als hart, politisch unkorrekt, nicht verfassungskonform, bösartig und übertrieben finden.

Sorry, aber mein Verständnis fehlt hier!
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Antwort #3 - 14.02.2010 um 21:47:29
 
shakabenji schrieb am 14.02.2010 um 18:58:09:
Bei negativ-Entscheid der AE werden wir auf jeden Fall klagen

Meint ihr, dass mus wirklich sein? Wenn ihr es euch mit der ABH nicht gleich verderben wollt, dann koennt ihr auch versuchen euch guetlich in der Mitte zu treffen. Etwa nachholung des Visaverfahrens nach Austellung einer Vorabzustimmung durch die ABH. Damit hast du deine Frau mir-nix-dir-nix wieder bei dir und die ABH kann gluecklich sein, dass das Visa-Verfahren nachgeholt wurde. Nur mal so ein Gedankenanstoss...
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Antwort #4 - 14.02.2010 um 22:07:30
 
Eines ist jedenfalls sicher: Solange, wie die ABH noch nicht entschieden hat, gilt das C-Visum als fortbestehend, und über diese Fiktion ist eine (deklaratorische) Bescheinigung auszustellen (so genannte Fiktionsbescheinigung). Die Verlängerung der FB ist insoweit ein Selbstläufer.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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shakabenji
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Antwort #5 - 15.02.2010 um 13:47:14
 
edge schrieb am 14.02.2010 um 20:17:05:
Wenn ich mir deine Beiträge bislang durchlese, stelle ich fest, dass die Fallkonstellation etwas anders ist.

Zuerst gibt es kein Besuchsvisum, weil vermutlich Verdacht auf "Visummissbrauch" (Meine BEsuchsvisum beantragen und dann heiraten wollen).

Dann habt ihr remonstriert, euch gewehrt und und und. Die Botschaft erteilte schließlich doch das Besuchvisum, aus gutem Grunde nur auf Deutschland beschränkt. Es sollte damit Quasi die Chance gegeben, zu beweisen, dass nicht Visummissbrauch erfolgen soll.


Also Edge, meine Frau war wie gesagt schon 2 x vorher hier zu Besuch ..., Sie ist immer pünktlich zurückgekehrt und wir hatten immer ein Visa C auf Deutschland limitiert! Ist doch Komisch oder???
Ich war in den letzten 3 Jahren nun 6x in der Ukraine ...

Ich bin fertig mit der Botschaft in Kiew, nie ist diese erreichbar, kein Besuchsvisum ohne 6 monatigen Kampf inkl. Umbuchungen, Einschaltung eines MDB, mindestens 3 Anreisen meiner damaligen Freundin von der Krim nach Kiew,
und dann noch mal eine zu einer "wohlwollenden Prüfung..."
Alle Papiere und Interviews waren immer i.O., Ich stand sogar persönlich vor der Botschaft und durfte als Einladender nicht in die Visasektion!!!
Das erste Besuchsvisum 2007 wurde Ihr  erst gegen Rückziehung meiner Klage vor dem VG Berlin tagesgleich erteilt ...
Alles sauber dokumentiert, habe sogar die Wortlaute der Interviewpartner und der Interviews ... echt beschämend für eine junge Frau!!!

Nee... ich habe noch andere Hobbys wie sich mit ner' Botschaft in Kiew, die total überlastet ist, rumzuschlagen ...

Stefan-TR schrieb am 14.02.2010 um 21:47:29:
Meint ihr, dass mus wirklich sein? Wenn ihr es euch mit der ABH nicht gleich verderben wollt, dann koennt ihr auch versuchen euch guetlich in der Mitte zu treffen. 


Bei Versagung der AE werden wir der Ordnungsverfügung nicht nachkommen und es geht direkt vor den Kadi, das tut mir einfach gut und ich benutze dieses Medium gerne um noch öffentl. Interesse hinzuzuziehen ...
Eine Genugtuung für die Seele und den erfahrenen Kiewer- Frevel der letzten Jahre ... Zwinkernd

FZF über Kiew brauchen wir bestimmt nicht mehr, siehe §6GG, §28 AufenthG, §39 AufenthV Abs.3, sowie Runderlasse Landesinnenministerium und kann auch nicht im Interesse der Bundesrepublik Deutchland liegen. Augenrollen
Formzweckerfüllung scheint hier eine Art Deutsche Tugend zu sein! Vielleicht sieht man das hier in NRW in gerechterer Weise...

Oder hat man jemals eine unbescholtene Ehefrau eines Unionsbürgers ausgewiesen?  Schockiert/Erstaunt

Euer Shakabenji Zwinkernd

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Antwort #6 - 15.02.2010 um 13:51:55
 
shakabenji schrieb am 14.02.2010 um 18:58:09:
Wer ist am Zug? Muss sich die ABH melden, oder Wir vor Ablauf der FB...??? Warum braucht man 3 Monate so einen einfachen Sachverhalt zu entscheiden??? 


Hi,

"am Zug" ist immer der Ausländer selbst, da nur er eine Aufenthaltserlaubnis benötigt.

Der Sachverhalt ist wirklich einfach und die Entscheidung kann nur lauten: Ausreisen und das richtige Visum im Heimatland beantragen (siehe auch Beitrag von Edge).

B.D.


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Antwort #7 - 15.02.2010 um 13:55:27
 
shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Ich stand sogar persönlich vor der Botschaft und durfte als Einladender nicht in die Visasektion!!!

Das ist in vielen Konsulaten so Usus, da haben eben nur die Visumsantragsteller Zutritt und keine Begleitpersonen.
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Antwort #8 - 15.02.2010 um 19:11:32
 
shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Nee... ich habe noch andere Hobbys wie sich mit ner' Botschaft in Kiew, die total überlastet ist, rumzuschlagen ...


Woran diese Überlastung wohl liegt?

shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Kadi


Was ist denn der Kadi?

shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
siehe §6GG, §28 AufenthG, §39 AufenthV Abs.3, sowie Runderlasse Landesinnenministerium 


Dazu habe ich was geschrieben. Die Vorschriften greifen nicht, aber wenn ich Anwalt wäre, würde ich genau diese Argumente aus dem Hut zaubern... Das hört sich auf den ersten Blick alles logisch an, aber glaub mir, verwaltungsgerichtlich ist das Ding durch.

Es gibt keinen NRW-Erlass, der die Sache anders sieht! Nicht mehr!


shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Formzweckerfüllung scheint hier eine Art Deutsche Tugend zu sein! Vielleicht sieht man das hier in NRW in gerechterer Weise...


Ja gerechterer Weise sieht man das. Nämlich gerecht gegenüber denjenigen, die das "normale" Verfahren betreiben.

shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Oder hat man jemals eine unbescholtene Ehefrau eines Unionsbürgers ausgewiesen?


1. Ausweisung? Davon spricht doch keiner, oder?
2. Du bist Unionsbürger? Ich dachte deutsch, die sind in Deutschland keine Unionsbürger. Siehe auch Link auf migrationsrecht.net


Mich interessiert aber doch wie es weitergeht.
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Antwort #9 - 15.02.2010 um 20:33:02
 
shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Das erste Besuchsvisum 2007 wurde Ihrerst gegen Rückziehung meiner Klage vor dem VG Berlin tagesgleich erteilt ...
Alles sauber dokumentiert, habe sogar die Wortlaute der Interviewpartner und der Interviews ... echt beschämend für eine junge Frau!!!

*irgendwas* musst du falsch gemacht haben.
Meine Frau hat im Kiewer Konsulat 2006, 2007 und 2008 ohne Probleme innerhalb  kurzer Zeit und ohne Probleme Besuchsvisa (Schengenfähig, multi) bekommen und 2009 das Heiratsvisum (im Prinzip auch FZF, daher Nationales Visum).
Gleiche Zeiträume wei bei deiner Frau, gleiche Stadt, somit gleiche Behörde.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Und wenn Ich die ganze Historie Deiner Posts lese verstehe ich auch, dass man Euch nicht vertraut hat und nur ein nationales Visum gegeben hat.  War offenbar berechtigt.


edge schrieb am 14.02.2010 um 20:17:05:
Wenn ich normaler Antragssteller aus der Ukraine wäre und dort mühsam deutsch gelernt hätte um den normalen Weg zu gehen, da fühlte ich mich ungerecht behandelt wenn in diesem Falle so "mirnichtsdirnichts" eine Aufenthaltserlaubnis erteilt würde.

so ist es.

shakabenji schrieb am 15.02.2010 um 13:47:14:
Oder hat man jemals eine unbescholtene Ehefrau eines Unionsbürgers ausgewiesen?

Nun, wenn die Voraussetzungen für die AE fehlen und schon reichlich gemauschelt und gestritten wurde ....

Trotzdem:
Ich wünsche Deiner Frau viel Glück.

und ein echt gemeinter Rat: Deine Frau wird hier in D ab und an was vom/im UA Konsuulat/Botschaft brauchen. Geh bitte nicht mir rein, du wirs Sehnuscht nach dt. Behörden haben  ... und wenn du da ähnlich vorgehst wie du es bisher beschreibst, werdet Ihr noch mehr Ärger haben.
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« Zuletzt geändert: 15.02.2010 um 20:44:59 von erne »  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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