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Einbürgerungsverfahren (Gelesen: 1.661 mal)
Themen Beschreibung: Unangemessen lange Verzögerung?
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsverfahren
14.02.2010 um 13:41:09
 
Ich schaue hier seit längerer Zeit nur zu, jetzt habe ich selbst eine Frage:
Eine Bekannte aus den Philippinen, die seit 5 Jahren in Deutschland lebt, seit 3 Jahren mit einem erwerbstätigen Deutschen verheiratet ist (und mit ihm zusammen lebt) und seit rund 1,5 Jahren auch selbst erwerbstätig ist, wartet seit Antragstellung über ein Jahr auf ihren deutschen Pass. Ihr wurde, soweit ich weiß, von der EwBh gesagt, sie müsse zunächst 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge einzahlen, bevor über ihren Antrag entschieden werden kann. Den Einbürgerungstest hat sie zu 100% bestanden.
Ich kann für die Forderung im Staatsanghörigkeitsgesetz keine entsprechenden Bestimmungen finden. Weiß hier jemand eine mögliche Erklärung für die Verzögerung?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.02.2010 um 13:37:19
 
Weiß denn hier wirklich niemand was? Keine Erfahrungen?
Ihr dt. Mann lässt sie hängen.
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maki
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laie!


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Antwort #2 - 17.02.2010 um 13:44:23
 
korrekt schrieb am 17.02.2010 um 13:37:19:
Ihr dt. Mann lässt sie hängen.

Was heisst denn das genau?

Nach welchen Paragraphen hat sie denn die EB beantragt? (§8, §9, §10 StAG)

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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #3 - 17.02.2010 um 14:26:56
 
Da sie erst seit 5 Jahren in D lebt, kann es wohl nur nach 9 sein. Wenn der Ehemann dann nicht mitspielt, hat sie leider schlechte Karten.

[Klugscheißermodus]
Aber wenn sie auf den deutschen Pass wartet, dann IST sie doch schon eingebürgert, denn sonst hätte sie ja gar keinen deutschen Pass beantragen können......  Smiley
[/Klugscheißermodus]
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Ralf
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Antwort #4 - 17.02.2010 um 23:37:40
 
korrekt schrieb am 14.02.2010 um 13:41:09:
sie müsse zunächst 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge einzahlen, bevor über ihren Antrag entschieden werden kann. 

Es wäre ebenso ausreichend, wenn die erforderliche
Absicherung für das Alter bereits über den Ehemann
besteht. Dazu müsste dieser sich vom Rentenversicherungs-
träger einen Versicherungsverlauf und eine entsprechende
Bestätigung geben lassen. Wenn er allerdings nicht mitspielt,
hat die Frau in der Tat schlechte Karten, die Behörde hat
keine Handhabe, den Mann selbst dazu zu bewegen, er
ist ja nicht der Antragsteller.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.02.2010 um 09:58:02
 
Nach §9. Das mit dem Mann habe ich eingebracht, um zu begründen, warum ich mich der Sache annehme. Es handelt sich um eine "Misch-Ehe", in der der dt. (erwerbstätige) Mann froh ist, dass die ausl. Frau für ihn kocht und putzt etc. und durchaus auch anderen Frauen zugeneigt ist, aus diesem Grund aber auch kein Interesse daran hat, dass die (zum Glück inzwischen erwerbstätige) Frau mit dt. Pass unabhängig von ihm wird.

Wie mir jetzt bekannt wurde, hat sie in den letzten Tagen ihren Pass ausgehändigt bekommen. Damit ist die Frage, ob es bei §9 1 Jahr dauern darf und Einkommens- und Rentenversicherungs-Nachweise für zwei Jahre eingefordert werden dürfen, nur noch theoretisch. Mir scheint aber, da ist etwas auf Behördenseite schief gelaufen.
(Nach dem, was Ralf schreibt, verstehe ich es nun allerdings. Vielen Dank für die Info!)
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