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Heirat im Kosvo (Gelesen: 1.392 mal)
Cathy_Abil
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14.02.2010 um 12:54:13
 
Hallo zusammen,

Nun möchte im Mai im Kosovo heiraten und habe hierzu noch ein paar Fragen, Also bin deutsche Staatbürgerin und wir wollen in Prizren heiraten.Welche Papiere werden alle benötigt wie teuer ist das ca. die ganzen Papiere zusammen zu haben. Und wie läuft es dann nach der Heirat ab. Muss ich in Deutschland mich iwo anmelden das ich verheiratet bin oder wird die Ehe hier garnicht anerkannt?...

Hoffe auf schnelle Antwort.

Lieben gruss
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.02.2010 um 14:09:37
 
Cathy_Abil schrieb am 14.02.2010 um 12:54:13:
Welche Papiere werden alle benötigt wie teuer ist das ca. die ganzen Papiere zusammen zu haben.

Das sagt Euch, kompetent und verbindlindlich das infragekommende Standesamt. Wenn der Verlobte/Freund sich dort vor Ort aufhält, dürfte es doch nicht so schwer sein, die notwendigen Informationen einzuholen.
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Cathy_Abil
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Antwort #2 - 14.02.2010 um 14:12:11
 
Saxonicus schrieb am 14.02.2010 um 14:09:37:
Das sagt Euch, kompetent und verbindlindlich das infragekommende Standesamt. Wenn der Verlobte/Freund sich dort vor Ort aufhält, dürfte es doch nicht so schwer sein, die notwendigen Informationen einzuholen.



Ja da hast du eig. recht aber leidr sagt uns jeder was anderes.Und das Standesamt ist auch nicht grade sehr hilfsbereit.Wie sieht es mit den Kosten aus kennst du dich da aus?Und mit der Anerkennung der Ehe in Deutschland?
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Antwort #3 - 14.02.2010 um 14:17:22
 
die Fragen sind ziemlich konfus.
Cathy_Abil schrieb am 14.02.2010 um 12:54:13:
Welche Papiere werden alle benötig

welche Papiere nötig sind, sagt Euch das Standesamt.
Auch hier in D. gibt es von Standesamt zu Standesamt Unterschiede. Wichtig sind Gebrutsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.

Bei der Eheschliessung solltet Ihr darauf achten, eine internationale Eheurkunde zu bekommen ... am besten gleich 2 oder 3 davon.
Wenn Ihr keine internationalle bekommt, werdet Ihr eine Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer brauchen.

hier genaueres:
http://www.ris.at/company/standesbeamte/download/UNMIK_Arbeitshinweise_fuer_deut...


Nach der Heirat muss dein Mann bei der dt. Vertretung, Botschaft oder Konsulat, ein Visum zur FZF beantragen.

Die ABH in deinem Heimatort wird sich dann mit dir in Verbindung setzen.
Die Meinung der ABH ist entscheidend. Wenn die ABH die FZF ablehnt, wird die Botschaft ablehnen. Wenn die ABH zustimmt, kann die Botschaft zwar auch ablehnen, tut es in der Regel aber nicht, wenn auch aus ihrer Sicht alle Dokumente da sind.

Dein Mann wird zwingend einen Nachweis über einfache dt. Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Das geht am sichersten  mit einem A1 Zertifikat vom Goetheinstitut. Dann gibt es keine Dsikussionen über seine Sprachkenntnisse.

WElche Dokumente Ihr dann für die FZF braucht, wird die Botschaft und die ABH Euch dann sagen

Da du Deutsche bist, sollte der LU keine Rolle spielen, es sei denn du hast einen Bezug zum Heimatland deines Mannes, der es Euch zumutet, die Ehe auch dort zu führen.

Cathy_Abil schrieb am 14.02.2010 um 12:54:13:
Muss ich in Deutschland mich iwo anmelden das ich verheiratet bin oder wird die Ehe hier garnicht anerkannt?...

Ich würde raten, die Ehe auch in Eurem Standesamt anzumelden.
Natürlich musst du deinen Mann, wenn er in  D ist, wohnrechtrechtlich anmelden, und dabei wird dann auch dein Familienstand geändert.
Du kannst auch deine Lohnsteuerklasse ändern lassen.
Krankenversicherung geht, wenn du gesetzlich versichert bist und Arbeitnehmer bist, in der Familienversicherung über dich.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 14.02.2010 um 14:19:13
 
Cathy_Abil schrieb am 14.02.2010 um 14:12:11:
Ja da hast du eig. recht aber leidr sagt uns jeder was anderes.

Er sollte ja auch nicht "jeden" fragen, sondern das Standesamt wo die Ehe geschlossen werden soll.
Die müssen doch sagen können welche Dokumente benötigt werden.
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Cathy_Abil
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Antwort #5 - 14.02.2010 um 14:31:36
 
okay danke also mein Mann wurde abgeschoben hat 22jahre in D gelebt und daher auch keine Sprachbarrieren. Die FZF sollten wir die erst nach begleichung der Abschiebekosten beantragen oder würde er auch vorher kommen können um diese dann hier zu begleichen? Wie sollte man da am besten verfahren. Danke für deine schnelle antwort
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Antwort #6 - 15.02.2010 um 13:44:47
 
Cathy_Abil schrieb am 14.02.2010 um 14:31:36:
okay danke also mein Mann wurde abgeschoben hat 22jahre in D gelebt und daher auch keine Sprachbarrieren.

....aber eine Einreisesperre.

Zitat:
Die FZF sollten wir die erst nach begleichung der Abschiebekosten beantragen oder würde er auch vorher kommen können um diese dann hier zu begleichen? Wie sollte man da am besten verfahren.

Ohne einer Aufhebung der Einreisesperre, wird das Visum zur Familienzusammenführung keinesfalls erteilt.

Die Rückerstattung der Abschiebekosten ist eine Verhandlungssache mit der ABH. Um mit der ABH verhandeln zu können, sollte man eine Vollmcht des Abgeschobenen vorlegen können.

Sicherlich besteht die ABH auf einer entsprechenden "Anzahlung" bevor sie eine Befristung der Einreisesperre vornimmt.
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Antwort #7 - 15.02.2010 um 13:48:32
 
Saxonicus schrieb am 15.02.2010 um 13:44:47:

....aber eine Einreisesperre.

Ohne einer Aufhebung der Einreisesperre, wird das Visum zur Familienzusammenführung keinesfalls erteilt.

Die Rückerstattung der Abschiebekosten ist eine Verhandlungssache mit der ABH. Um mit der ABH verhandeln zu können, sollte man eine Vollmcht des Abgeschobenen vorlegen können.

Sicherlich besteht die ABH auf einer entsprechenden "Anzahlung" bevor sie eine Befristung der Einreisesperre vornimmt.


Alles klar dankeschön.
Also sollte ich einfach bei der ABH anfragen ob man nach einem gewissen Betrag dann evtl. eine Teilzahlung vereinbaren kann?(wäre dies auch möglich falle einer straftat?)Und wenn ich zumindest einen teil schon beglichen habe könnte ich dann die befristung der einreisesperre einreichen.Eine Vollmacht liegt bereits vor warte nun schon seit 3 monaten auf den Leistungsbescheid
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