Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung Baden Württemberg (Gelesen: 8.380 mal)
Themen Beschreibung: Studiumszeit anrechnen lassen, sonst 60 Monate Sozialabgaben
charlotta
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Baden Württemberg
14.02.2010 um 11:46:45
 
Hallo zusammen,

erstmal lieben Dank für das Forum!
Es ist sehr gut.

Habe das Kapitel "Einbürgerung" durchgelesen und habe immer noch ein paar Unklarheiten.

Kurz zu meiner Situation:
russische Staatsangehörigkeit, 10 Jahre in Dtl (darunter 1 Jahr AuPair, 7,5 Jahre Studium (RheinlandPfalz), 1.5 Jahre Arbeit (Baden Württemberg)
Habe ein Arbeitsvisum in Stuttgart (BaWü)

Ich war bei der Ausländerbehörde wg. Einbürgerung, und die meinten, dass ich 60 Monate die Sozialabgaben bezahlen haben muss um mich einbürgern zu lassen.
Wie ich hier rausgelesen habe, das ist wg. Ermessenseinbürgerung (§8), weil das Studium in BaWü nicht in die Voraussetzung (8 Jahre) eingerechnet wird.

FRAGEN

1) Ist es grundsätzlich so, dass in Baden-Württemberg das Studium  für die Einbürgerung nicht eingerechnet wird? Und damit kann man nur ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen und 60 Monate die Sozialabgaben bezahlt haben?

2) wenn meine Arbeit in Mannheim (die Grenze zu Rheinland-Pfalz)  wäre und ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde (1.Wohnsitz), könnte ich zu einem Ausländerbehörde in Rheinland Pfalz gehen? (da wird ja das Studium eingerechnet)
Oder man muss da in die Ausländerbehörde gehen, wo man arbeitet? Wie kann man diesen "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" interpretieren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Schönen GrußSmiley





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #1 - 14.02.2010 um 11:58:23
 
charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
1) Ist es grundsätzlich so, dass in Baden-Württemberg das Studiumfür die Einbürgerung nicht eingerechnet wird? Und damit kann man nur ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen und 60 Monate die Sozialabgaben bezahlt haben?

Ja, Bayern, BW und Sachsen erkennen diese Zeiten nicht als "gewöhnlich" an. Siehe auch das Einbürgerungsportal dazu (Button "Einbürgerung" ganz oben).
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
2) wenn meine Arbeit in Mannheim (die Grenze zu Rheinland-Pfalz)wäre und ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde (1.Wohnsitz), könnte ich zu einem Ausländerbehörde in Rheinland Pfalz gehen? (da wird ja das Studium eingerechnet)
Oder man muss da in die Ausländerbehörde gehen, wo man arbeitet? Wie kann man diesen "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" interpretieren.

Würde dir empfehlen entweder komplett umzuziehen oder dich mit den Regeln deines Bundeslandes zufriedenzugeben. "Einbürgerungstourismus" wird nicht gerne gesehen und meist wird dein Antrag doch wieder an die Behörde weitergeleitet an dem du deinen tatsächlichen Lebensmitelpunkt hast.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #2 - 15.02.2010 um 09:02:17
 
Vorab: Meine Geographiekenntnisse sind nicht die besten......

Wenn Du in BaWü arbeitest, aber jenseits der nahen Landesgrenze in Rh-Pf wohnst, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Das ist nichts anderes, als wenn jemand in Berlin arbeitet, aber im brandenburgischen Umland wohnt.

Zuständig ist immer die EBH am Wohnsitz. Das setzt aber einen tatsächlichen Umzug, also tatsächlichen Wohnortwechsel voraus. Nur Ummelden zum guten Kumpel reicht nicht. Kurzum: es muss glaubhaft und  nachvollziehbar sein, Einbürgerungstourismus bringt nur Ärger!
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
charlotta
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #3 - 21.02.2010 um 12:10:53
 
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

im Prinzip könnte ich mich bei meiner Schwester anmelden (d.h. Familiengründe?) + ich bin in der Beratungsbranche, das auch eine Reisetätigkeit voraussetzt.

Es könnte reichen... oder?

Kennen Sie vll. eine Beratungsstelle, wo man sich zusätzlich informieren kann?

Lieben Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #4 - 21.02.2010 um 14:02:57
 
charlotta schrieb am 21.02.2010 um 12:10:53:
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

im Prinzip könnte ich mich bei meiner Schwester anmelden.

Es könnte reichen... oder?


Nein, anmelden reicht nicht. Du musst wirklich umziehen, damit eine Behörde im anderen Bundesland zuständig ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
charlotta
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #5 - 21.02.2010 um 14:19:26
 
Was meinst du mit dem "Umziehen".
Wenn ich mein 1.Wohnsitz in Rheinland-Pfalz anmelde.. Ob ich dann noch eine Wohnung in Stuttgart behalte - wird wahrscheinlich niemand prüfen.
Brauchen die irgendwelche Belege? Wie kann man diesen Umzug nachweisen?

Man kann es ja auch so begründen:
die Kunden sind immer woanderes, und ob man in Stuttgart oder in der Pfalz wohnt - es spielt keine Rolle, weil man ja sowieso zum Kunden fahren muss (man arbeitet beim Kunden vor Ort).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #6 - 21.02.2010 um 15:21:04
 
charlotta schrieb am 21.02.2010 um 14:19:26:
Was meinst du mit dem "Umziehen".


Du kannst Dich erst nach dem Umzug ummelden.

Zitat:
Wird wahrscheinlich niemand prüfen.


Wenn Du den Umzug nur fingierst, also durch Betrug Deinerseits eingebürgert wirst, kann die Einbürgerung später widerrufen werden. Du bist dann alos nie sicher, ob Du gerade noch Deutsche bist oder inzwischen staatenlos (und ohne Aufenthaltserlaubnis).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #7 - 21.02.2010 um 16:07:34
 
charlotta schrieb am 21.02.2010 um 14:19:26:
Wenn ich mein 1.Wohnsitz in Rheinland-Pfalz anmelde.. 

Dein 1. Wohnsitz kann nicht frei gewaehlt werden. Das ist per Definition dort wo du deinen Lebensmittelpunkt hast; die Hautpzeit deiner Zeit verbringst.

Du kannst also z.B. unter der Woche (5 Tage) bei deiner Schwester wohnen (inklusive deine Reisetaetigkeiten von dort starten und dort wieder beenden) und am Wochenende (2 Tage) in deiner alten Wohnung, dann sollte es klappen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nzus
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #8 - 06.03.2010 um 23:46:22
 
In Stuttgart werden die Studienzeiten sehr wohl angerechnet, zumindest in meinem Fall war es so (Anspruchseinbrgg.)

Hatte allerdings kurz vorher noch die NE bekommen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nzus
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #9 - 07.03.2010 um 00:00:04
 
mein letztes Posting stimmt nicht ganz: NE bekam ich erst während der Bearbeitung meines Einbürgerungsantrages.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung bei EBH Stuttgart hatte ich die 60 Monate noch nicht zusammen. Trotzdem haben sich die Mitarbeiter nicht an den Aufenthaltsbewilligungszeiten gestört.

charlotta schrieb am 14.02.2010 um 11:46:45:
Ich war bei der Ausländerbehörde wg. Einbürgerung, und die meinten, dass ich 60 Monate die Sozialabgaben bezahlen haben muss um mich einbürgern zu lassen.


Die Ausländerbehörde ist in Stuttgart gar nicht für Einbürgerung zuständig, vielleicht wurdest du deshalb falsch beraten?

Im Übrigen würde ich gern wissen, woher die Info stammt, dass Studienzeiten in BW grundsätzlich nicht angerechnet werden. Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #10 - 07.03.2010 um 10:51:53
 
Nzus schrieb am 07.03.2010 um 00:00:04:
Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!
Vielleicht sind die im Rahmen des § 8 , eingebürgert worden. ( Womit die Rente wieder wichtig ist ) Und ich habe hier schon einige Beiträge gelesen, wo über einen Umzug nachgedacht wurde, weil BW ( oder BY/Sachsen) eben die Studienzeiten nicht anerkennt ! Siehe auch hier -> http://www.sweh.de/l8en/Areas-of-Practice/Citizenship/#24


Michael

PS: Ich habe allerdings noch nie gehört, das jemand seine Staatsbürgerschaft wieder abgeben musste, weil sich jemand die Staatsbürgerschaft , mit einer Fake Anmeldung "erschlichen" hat. Bei der Rücknahme der Einbürgerung, hängen die Glocken verdammt hoch. Nach 5 Jahren, ist die Rücknahme überhaupt nicht mehr möglich ! ( BVG Urteil )
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #11 - 07.03.2010 um 11:12:54
 
Mikael321 schrieb am 07.03.2010 um 10:51:53:
Nach 5 Jahren, ist die Rücknahme überhaupt nicht mehr möglich ! ( BVG Urteil ) 

§ 35 Abs. 3 StAG
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Nzus
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #12 - 08.03.2010 um 00:52:01
 
Mikael321 schrieb am 07.03.2010 um 10:51:53:
Und ich habe hier schon einige Beiträge gelesen, wo über einen Umzug nachgedacht wurde, weil BW ( oder BY/Sachsen) eben die Studienzeiten nicht anerkennt !

Vielleicht nur weil sie hier darüber im FAQ gelesen haben?  hä?

Naja, würde mich schon interessieren, ob die eine oder andere Einbürgerung in BW nur wegen Studienzeiten nachweislich gescheitert ist...

P.S. in Stuttgart verschickt der OB (CDU) Briefe an Ausländer mit der Aufforderung, einfach mal den Einbürgerungsantrag zu stellen! Und danach dermaßen restriktiv zu verfahren, würde ja auch nicht dazu passen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #13 - 08.03.2010 um 22:15:30
 
Nzus schrieb am 08.03.2010 um 00:52:01:
Vielleicht nur weil sie hier darüber im FAQ gelesen haben? 
Nein ! Meist waren sie der Meinung das die Zeiten angerechnet werden, und sind dann von der EBH belehrt worden. Danach sind sie hier aufgeschlagen. Das waren im Laufe der Zeit, nicht wenige. Aber uns musst du ja nicht glauben. Geh doch einfach zu deiner Behörde, und lasse dich beraten. Dann hast du es amtlich ! Was die sagen zählt ! Nicht was wir erzählen !


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nzus
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Baden Württemberg
Antwort #14 - 08.03.2010 um 23:10:33
 
Michael, genau das versuche ich euch die ganze Zeit zu erklären: Man hat mir im Jahre 2009 in Stuttgart die Studienzeiten angerechnet (§10)!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema