Hallo zusammen,
erstmal lieben Dank für das Forum!
Es ist sehr gut.
Habe das Kapitel "Einbürgerung" durchgelesen und habe immer noch ein paar Unklarheiten.
Kurz zu meiner Situation:
russische Staatsangehörigkeit, 10 Jahre in Dtl (darunter 1 Jahr AuPair, 7,5 Jahre Studium (RheinlandPfalz), 1.5 Jahre Arbeit (Baden Württemberg)
Habe ein Arbeitsvisum in Stuttgart (BaWü)
Ich war bei der Ausländerbehörde wg. Einbürgerung, und die meinten, dass ich 60 Monate die Sozialabgaben bezahlen haben muss um mich einbürgern zu lassen.
Wie ich hier rausgelesen habe, das ist wg. Ermessenseinbürgerung (§8), weil das Studium in BaWü nicht in die Voraussetzung (8 Jahre) eingerechnet wird.
FRAGEN
1) Ist es grundsätzlich so, dass in Baden-Württemberg das Studium für die Einbürgerung nicht eingerechnet wird? Und damit kann man nur ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung stellen und 60 Monate die Sozialabgaben bezahlt haben?
2) wenn meine Arbeit in Mannheim (die Grenze zu Rheinland-Pfalz) wäre und ich in Rheinland-Pfalz wohnen würde (1.Wohnsitz), könnte ich zu einem Ausländerbehörde in Rheinland Pfalz gehen? (da wird ja das Studium eingerechnet)
Oder man muss da in die Ausländerbehörde gehen, wo man arbeitet? Wie kann man diesen "tatsächlichen Lebensmittelpunkt" interpretieren.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Schönen Gruß