Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
fzf (Gelesen: 1.522 mal)
Themen Beschreibung: 2x 400 basis
slim1964
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf
13.02.2010 um 19:42:01
 
hallo . ich bin  deutsche möchte gerne wissen ob ich meine Frau aus Tunesien holen kann wenn ich nur 800 €verdiene? danke..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf
Antwort #1 - 13.02.2010 um 20:05:51
 
Schonmal in unsere nette ... geschaut?

Die Umfrage machte keinen Sinn, hab sie daher entfernt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf
Antwort #2 - 14.02.2010 um 09:14:00
 
Hallo slim1964,

das scheitert schon daran, dass es nicht erlaubt ist, 2 400-Euro-Jobs gleichzeitig zu haben.

Bzw. natürlich kann man 2 Jobs haben, die jeweils mit 400 Euro im Monat entlohnt werden, diese gelten dann aber steuer- und sozialversicherungspflichtig nicht mehr als Minijobs.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jordi
Full Member
***
Offline


"Interrete humanius fieri
debet"


Beiträge: 33

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf
Antwort #3 - 14.02.2010 um 09:20:09
 
Hallo!

Prinzipiell soll das geringe Einkommen nach dem Gesetz kein Hinderungsgrund für den Nachzug deiner Frau zu dir nach Deutschland sein, wenn alle anderen Voraussetzungen (Deutschkenntnisse der Stufe A1 etc.) erfüllt sind. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn du selbst tunesische Wurzeln oder einen Bezug zu dem Land hast und gut Arabisch oder Französisch sprichst, könnte (muss aber nicht) von euch verlangt werden, in Tunesien zu leben, weil euer Lebensunterhalt in Deutschland nicht ausreichend gesichert ist. Das kann insbesondere dann passieren, wenn ihr - nachdem deine Frau hergekommen ist - auf soziale Hilfeleistungen (Hartz IV usw.) angewiesen wäret.

Dazu am besten in den FAQ oder im Forum nach dem Stichwort "Regelausnahme" suchen, da gibt es ziemlich viel zu dem Thema.

Viel Erfolg!
Zum Seitenanfang
  

Viele Grüße

  (_@_)
   _G_
_|     |_ Georg

"Comment se fait-il que les enfants étant si intelligents, la plupart des hommes soient bêtes ? Cela doit tenir à l'éducation." — Alexandre Dumas
Homepage  
IP gespeichert
 
slim1964
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf
Antwort #4 - 16.02.2010 um 16:38:22
 
ich möchte mich bedanken bei alle die mir beanwortet haben, danke eduard.
wollte sagen dass alle papiere sind schon bei deutsche Bodschaft mit A1 prüfung seit 05.02.2010. ich muss nur warten.
kann die ABH verangen dass ich mit meine frau in Tunesien leben muss? ob woll ich bin eingeburgt seit 99 und ich bin hier seit 20 Jahre.??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf
Antwort #5 - 16.02.2010 um 16:56:08
 
slim1964 schrieb am 16.02.2010 um 16:38:22:
kann die ABH verangen dass ich mit meine frau in Tunesien leben muss? ob woll ich bin eingeburgt seit 99 und ich bin hier seit 20 Jahre.??


Die Ausländerbehörde kann es Dir vorschlagen, und dann kannst Du begründen, warum es Deiner Meinung nach nicht geht. Es kann auch sein, dass die ABH dem Visum einfach zustimmt.

Wenn du rund 1400 Euro monatlich verdienen könntest, wäre alles ohne Probleme. So würde Deine Frau ja ab dem ersten Tag Sozialhilfe brauchen, und da wird die Ausländerbehörde zweimal hinschauen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema