Asia_C schrieb am 13.02.2010 um 00:43:35:Mein Verlobter hat die Philippinische Staatsangehörigkeit, ist hier in Deutschland aufgewachsen... wurde aber im Juli 2009 wegen einer Jugendstraftat abgeschoben
... nun das kann ja kein leichtes Vergehen gewese sein, denn wenn er in D aufgewachsen ist geniesst er doch erhöhten Ausweisungsschutz:
http://www.123recht.net/article.asp?a=257&p=6&ccheck=1Ansonsten geben die von fons angeführten FAQs die Marschroute vor.
Laut Anwendungshinweisen der BMI ist prinzipiell auch ein FZ-Visum bei Schwangerschaft möglich.
Zitat:Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6
GGkann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG),
ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes
Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die
aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3
StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.
Ob das alles noch in 3 Monaten zu schaffen ist?
Ich würd ganz schnell deine zuständige
ABH kontaktieren.
HGE