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Vater wegen Straftat abgeschoben/einreise wieder möglich? (Gelesen: 1.832 mal)
Themen Beschreibung: Schwanger, abgeschoben, straftat
Asia_C
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vater wegen Straftat abgeschoben/einreise wieder möglich?
13.02.2010 um 00:43:35
 
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich selber bin Deutsche und im 6ten Monat schwanger. Mein Verlobter hat die Philippinische Staatsangehörigkeit, ist hier in Deutschland aufgewachsen... wurde aber im Juli 2009 wegen einer Jugendstraftat abgeschoben. Habe mich bei der Ausländerbehörde im Rathaus erkundigt gehabt. Ob es eine Möglichkeit gibt dass er wieder nach Deutschland einreisen darf aber die meinten nur dass wir erst ein Visum für ihn beantragen könnten wenn das Kind auf der Welt ist. Und eine Familienzusammenführung nicht geht da wir ya nicht verheiratet sind. Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit?... Das mein Verlobter schon bei der Geburt dabei sein kann? Wir haben uns fest vorgenommen, das Kind zusammen großzuziehen:(. Ich habe leider auch keine Möglichkeit auf die Philippinen rüber zu fliegen. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Danke im vorraus.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.02.2010 um 00:51:53
 
Mal kurz/schnell:

Er wurde wohl "nicht nur" abgeschoben, sondern zuvor
ausgewiesen. Lies dazu mal die ...

Nutze auch die Suchfunktion, ähnliche Fallkonstellationen
wurden mehrfach behandelt.

Weitere Antworten werden sicher noch folgen  . . .
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hge2001
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Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.02.2010 um 06:43:59
 
Asia_C schrieb am 13.02.2010 um 00:43:35:
Mein Verlobter hat die Philippinische Staatsangehörigkeit, ist hier in Deutschland aufgewachsen... wurde aber im Juli 2009 wegen einer Jugendstraftat abgeschoben


... nun das kann ja kein leichtes Vergehen gewese sein, denn wenn er in D aufgewachsen ist geniesst er doch erhöhten Ausweisungsschutz:
http://www.123recht.net/article.asp?a=257&p=6&ccheck=1

Ansonsten geben die von fons angeführten FAQs die Marschroute vor.
Laut Anwendungshinweisen der BMI  ist prinzipiell auch ein FZ-Visum bei Schwangerschaft möglich.

Zitat:
Aufgrund der aufenthaltsrechtlichen Vorwirkung des Schutzgebots des Artikels 6 GG
kann werdenden Eltern von Kindern, die aufgrund ihrer Abstammung von einem deutschen
Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen werden (§ 4 Absatz 1 StAG),
ein mit Blick auf den voraussichtlichen Geburtszeitpunkt entsprechend langfristig berechnetes
Visum zur Einreise auf Grundlage des künftigen Anspruchs nach § 28 Absatz
1 Satz 1 Nummer 3 erteilt werden. Gleiches gilt für werdende Väter von Kindern, die
aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Mutter in Deutschland nach § 4 Absatz 3
StAG durch Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden.


Ob das alles noch in 3 Monaten zu schaffen ist?

Ich würd ganz schnell deine zuständige ABH kontaktieren.

HGE
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Asia_C
Themenstarter Themenstarter
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 15.02.2010 um 14:02:16
 
...wegen dem fz-visum... da wurde mir bei der ABH gesagt dass es bei uns nicht möglich sei.. weil man da verheiratet sein muss(??) die dame meinte wegen der SSW dass ich da erst etwas machen kann wenn das Kind bereits da ist=/...
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reinhard
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Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.02.2010 um 19:58:27
 
Wenn er ausgewiesen und abgeschoben wurde, muss er zunächst die Befristung der Wiedereinreisesperre beantragen. Dazu sollte er Dir gleich eine Vollmacht ausstellen, damit die Antwort an Dich geht.

Wenn Ihr nicht verheiratet seid, dann ist er auch nicht der gesetzliche Vater. Er muss also erst die Vaterschaft anerkennen (beim deutschen Konsulat), und Du musst beim Jugendamt erklären, dass Du das Sorgerecht mit ihm teilen willst.

Dann kann er ein Visum zum deutschen Kind beantragen.

Wie schnell das geht, hängt von der Schwere seiner Straftat ab. Er sollte einfach starten. Wenn Du Dich erkundigst, geht ja in der Zeit nichts voran. Wie lange das dauert, kann die Behörde Dir auch nicht sicher sagen. Solange er keine Befristung beantragt, bleibt alles theoretisch.
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Vinzent2m
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Beiträge: 724
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 16.02.2010 um 20:38:29
 
Bitte auch beachten, dass so er aus der Haft heraus abgeschoben wurde noch ein Strafrest offen sein könnte.
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