Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
ALS DEUTSCHER KEIN LU??? (Gelesen: 717 mal)
canan
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 27
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: entlich Deutsche:)
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALS DEUTSCHER KEIN LU???
12.02.2010 um 20:32:22
 
Ich habe mal eine frage muss als deutscher der lu nicht geschert sein??ich arbeite momentan nicht bin neu eingebürgert würde das auch für mich gelten?das ist so ein chaos jeder sagt etwas anderes..meine frage also kann ich als eingebürgerter deutsche mein mann auch ohne arbeit herholen?????bitte um konkrete antworten...danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALS DEUTSCHER KEIN LU???
Antwort #1 - 12.02.2010 um 20:52:06
 
Fuer deutsche Staatsangehoerige ist es in der Regel nicht notwendig einen LU bei FZF zum Ehegatten nachzuweisen.

"In der Regel" heisst, dass es eine Ausnahme gibt.
Diese Ausnahme greift, wenn du einen besonderen Bezug zu dem Heimatland des Ehegatten hast. Also zum Bspl. dort laenger gewohnt hast und die Sprache sprichst, so dass man davon asugehen kann, dass die Ehe auch in diesem Lande gelebt werden kann.

Also:
wenn du geborene Tuerkin bist und tuerkisch sprichst und deinen tuerkischen Mann im Rahmen der FZF nach Dt. kommen will, muss der LU gesichert sein.
Das gilt auch dann, wenn du eingebuergert bist.

(und das wuerde auch gelten, wenn du geborener Deutscher waerst, aber laengere Zeit in der Tuerkei gelebt haettest und tuerkisch sprichst)

Zusaetzlich gilt in jedem Fall, dass dein Mann ein A1 Zertifikat der Goetheinstituts als Nachweis, dass er etwas deutsch sprechen kann, beibringen muss.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema