Hallo zusammen!
Ich bin Deutsche, Studentin, - mein Verlobter ist Araber, ebenfalls Student hier in Dtl. und mit entsprechendem Visum hier.
Wir sind länger zusammen und seit Okt 09 verlobt.
Ungefähr seit diesem Zeitpunkt bekam er Probleme mit seinem Visum - aufgrund v. der bisherigen geringen Schein-Anzahl (Anzahl der bestandenen Klausur).
Das Visum wurde bisher 3mal vorläufig verlängert, also mit Fiktionsbescheinigungen. Sein Fall gilt als Sonderfall und wird - soweit ich das verstanden habe - nicht als Normalfall untersucht. Als um eine Stellungsnahme dazu gebeten wurde (als es um die abgelehnte Verlängerung seines Aufenthaltstitels als Student ging), haben wir uns mit einem Anwalt zusammengesetzt.
Seit der Verlobung möchten wir heiraten, haben uns alle Dokumente zusammengesucht und Anfag des Jahres einen Antrag zur Eheschließung gestellt.
Es ist alles ok, und der Verzicht eines Ehefähigkeitszeugnisses wurde vom OLG auch bestätigt.
NUR: Im letzten Schreiben des Standesamtes, in dem steht, dass das OLG grünes Licht gegeben hat, wird ein verlängerter Aufenthaltstitel meines Verlobten gefordert.
Ich dachte, sobald die Ehe angemeldet ist, also ein Termin gemacht wird (was wir ja vorhaben), besteht eine Duldung, falls kein gültiges Visum vorhanden ist?
Die Fiktionsbescheinigung ist noch ca. 3 Wochen gültig, heiraten wollten wir gerne im Mai.
Wir möchten unseren Termin lieber gestern als heute festlegen und anmelden, aber die Anforderung beunruhigt uns etwas. Vorallem die Angst, dass jeden Tag ein Brief ankommt, der die Ablehnung einer Verlängerung enthält
Über Auskünfte jeder Art bin ich sehr dankbar
PS: Sorry, falls es dieses Thema schon gibt, aber ich bin grad ziemlich durch den Wind und habe keinen Kopf, das Forum zu durchstöbern =/