Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber (Gelesen: 3.513 mal)
Themen Beschreibung: Heiratspläne - Probleme mit Visum
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
12.02.2010 um 18:46:08
 
Hallo zusammen!

Ich bin Deutsche, Studentin, - mein Verlobter ist Araber, ebenfalls Student hier in Dtl. und mit entsprechendem Visum hier.
Wir sind länger zusammen und seit Okt 09 verlobt.
Ungefähr seit diesem Zeitpunkt bekam er Probleme mit seinem Visum - aufgrund v. der bisherigen geringen Schein-Anzahl (Anzahl der bestandenen Klausur).
Das Visum wurde bisher 3mal vorläufig verlängert, also mit Fiktionsbescheinigungen. Sein Fall gilt als Sonderfall und wird - soweit ich das verstanden habe - nicht als Normalfall untersucht. Als um eine Stellungsnahme dazu gebeten wurde (als es um die abgelehnte Verlängerung seines Aufenthaltstitels als Student ging), haben wir uns mit einem Anwalt zusammengesetzt.

Seit der Verlobung möchten wir heiraten, haben uns alle Dokumente zusammengesucht und Anfag des Jahres einen Antrag zur Eheschließung gestellt.
Es ist alles ok, und der Verzicht eines Ehefähigkeitszeugnisses wurde vom OLG auch bestätigt.

NUR: Im letzten Schreiben des Standesamtes, in dem steht, dass das OLG grünes Licht gegeben hat, wird ein verlängerter Aufenthaltstitel meines Verlobten gefordert.
Ich dachte, sobald die Ehe angemeldet ist, also ein Termin gemacht wird (was wir ja vorhaben), besteht eine Duldung, falls kein gültiges Visum vorhanden ist?
Die Fiktionsbescheinigung ist noch ca. 3 Wochen gültig, heiraten wollten wir gerne im Mai.

Wir möchten unseren Termin lieber gestern als heute festlegen und anmelden, aber die Anforderung beunruhigt uns etwas. Vorallem die Angst, dass jeden Tag ein Brief ankommt, der die Ablehnung einer Verlängerung enthält Griesgrämig

Über Auskünfte jeder Art bin ich sehr dankbar Smiley

PS: Sorry, falls es dieses Thema schon gibt, aber ich bin grad ziemlich durch den Wind und habe keinen Kopf, das Forum zu durchstöbern =/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #1 - 12.02.2010 um 18:54:34
 
antonia678 schrieb am 12.02.2010 um 18:46:08:
Die Fiktionsbescheinigung ist noch ca. 3 Wochen gültig, heiraten wollten wir gerne im Mai.

Mit der FB ist dein Freund legal im Land, da durch diese seine vorherige AE weiterhin fortbesteht. Das sollte fuer euer Standesamt eigentlich ausreichen.

antonia678 schrieb am 12.02.2010 um 18:46:08:
NUR: Im letzten Schreiben des Standesamtes, wird ein verlängerter Aufenthaltstitel meines Verlobten gefordert.

Bezog sich das speziell auf die FB oder war das nur eine allgemeine Auskunft? Habt ihr schon direkt beim Standesamt gefragt, ob man dort mit der FB Probleme sieht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #2 - 12.02.2010 um 18:58:05
 
Hallo und Danke schon einmal!

Die Forderung bezog sich wohl auf seine FB, weil dieser Satz unter dem eigentlich Brief + Unterschrift steht und sein Name konkret genannt wird!

Ich dachte egtl (auch laut Anwaltaussage), dass sich das Problem mit der FB und die Eheanschließung nicht in die Quere kommen würden.

Uns sorgt es, dass wir unseren Termin nicht anmelden können, weil vllt gesagt werden würde, dass er bis dahin ja gar keinen Aufenthalt hat =/

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #3 - 12.02.2010 um 20:14:44
 
Stefan-TR schrieb am 12.02.2010 um 18:54:34:
Habt ihr schon direkt beim Standesamt gefragt, ob man dort mit der FB Probleme sieht?


Nein, so direkt wollten wir das nicht ansprechen  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #4 - 13.02.2010 um 12:04:08
 
Ich schubs mal  hä?
Nächste Woche würden wir das gerne erledigen.. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #5 - 13.02.2010 um 13:11:19
 
antonia678 schrieb am 12.02.2010 um 20:14:44:
Nein, so direkt wollten wir das nicht ansprechen

Also ehrlich, dass ist ja mal nicht gerade eine vielversprechende Einstellung von euch, wenn ihr mit euren Plaenen erfolgreich sein wollt. Geht am Montag zum Standesamt und fragt dort nach.

Wenn es mit der FB kein Problem gibt, dann braucht ihr euch keine Sorgen machen. Wenn es mit der FB ein Problem gibt, dann geht das vom Verschweigen sicherlich nicht weg. Fragt also erst mal nach, und meldet euch danach mit den Details...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #6 - 13.02.2010 um 14:43:24
 
Hallo Stefan,

Danke für deine Antwort.

Nein, natürlich wollen wir nichts verschweigen oder einfach nicht erwähnen (ist ja auch naiv gedacht, weil das Standesamt ja seine Dokumente kennt!).
Und das hat ja auch nichts mit einer Einstellung zu tun. Sicherlich ist es verständlich, dass wir uns Sorgen über eine Antwort machen, die klingt wie "Aha, Sie denken also, Ihre AE-Sorgen mit einer Hochzeit los zu werden" o.ä.

Ich hoffte einfach auf Erfahrungen von Mitgliedern Smiley
Und ich werde morgen früh gleich beim Anwalt nachfragen und mich anschließend an das Standesamt wenden.

Gruß!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sammy 3003
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #7 - 07.03.2010 um 14:46:56
 
Hallo, habr gerade dein Text gelesen, auch ich habe einen Arabischen 'Freund und wir wollen auch heiraten, aber leider hat er kein gültiges Visum mehr. HAbe natürlich auch angst das er wieder nach marokko zurück muss, und er dann nicht mehr einreisen darf. Schreib doch mal was deine Erfahrungen sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #8 - 07.03.2010 um 16:20:18
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #9 - 19.03.2010 um 10:06:49
 
So, es gibt Neuigkeiten Smiley
Mein Verlobter hat nun eine weitere FB bis Juli, denn da läuft sein Pass aus.
Aber alle Unterlagen wurde abgegeben und wir konnten einen Hochzeits-Termin vereinbaren!

Nun aber: Wir haben vor, nur einmal zu heiraten und möchten die Romantik nicht ganz außen vor lassen Zwinkernd und auch nicht unbedingt unter der Woche um 8.15 heiraten..
Unser reservierter Termin (ist ja immer noch verschiebbar) wäre am letzten Tag, bevor die FB abläuft - und auch noch ein Freitag. Und ob er eine weitere FB bekommt ..  Augenrollen

Werde nächste Woche nocheinmal zum Standesamt gehen und hoffen, dass vllt jemand abgesprungen ist und somit neue schöne Termine frei werden  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #10 - 19.03.2010 um 11:13:52
 
antonia678 schrieb am 19.03.2010 um 10:06:49:
Nun aber: Wir haben vor, nur einmal zu heiraten und möchten die Romantik nicht ganz außen vor lassen Zwinkernd und auch nicht unbedingt unter der Woche um 8.15 heiraten.
Ein Tip von mir ! Romantik schön und gut ! Wenn es aber um Ausländerrecht geht, würde ich nur Pragmatische Lösungen ins Auge fassen .

Fiktion ( und damit AE ) am XX.XX.XXXX noch gültig. Eheschließung zwar um 8:15 aber danach ein Umschreibung auf eine AE nach § 28 , reine Formsache.

Fiktion nicht mehr gültig , und es wird am Romantischen Termin geheiratet . Eheschließung mit Duldung ! Aufenthaltszeiten der Vergangenheit futsch ! ( zb. wichtig bei Einbürgerung zum Deutschen Staatsbürger )

Eventuell verlangt ABH auch noch eine Ausreise, und nachholen des FZV bei der Botschaft im Heimatland ! ( IMHO Quatsch, aber es gibt solche Fälle )

Also ich würde ganz pragmatisch, am nächsten möglichen Termin heiraten, und wenn es um 04:00 in der Nacht wäre. Nach der Eheschließung, bei gültiger AE, ist dann alles im Lack, und ich kann mich der Romantik hingeben.  Smiley

Richtig unromantisch wird es, wenn die ABH eventuelle Stress macht ! ( Muss nicht sein, kann aber sein ! )

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
antonia678
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel bis zur Hochzeit Deutsche/Araber
Antwort #11 - 19.03.2010 um 12:05:13
 
Hallo Michael,
du hast absolut recht!
Deswegen bin ich Montag auch gleich wieder beim Standesamt, dann lass ich mir alle Termine auflisten und mitgeben.

Bei der FB-Vergabe wurde gesagt, dass er egtl bis Sept 2010 bekommen hätte, aber sein Pass läuft ja im Juli ab.  Augenrollen

Der Termin ist für uns jetzt erstmal das Zeichen dafür, dass alles klappen wird Smiley

Sicher ist uns beiden ein früherer Termin lieber - das werden wir schon schaffen! Nach dem Stress in letzter Zeit kann es nur bergauf gehen Smiley

Lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema