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Namensänderung nach der Einbürgerung bzw. bevor oder nach einer Ausbürgerung (Gelesen: 6.453 mal)
Themen Beschreibung: Welche ist sinnvoller?
Weidenkätzchen
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Antwort #15 - 24.02.2010 um 18:16:48
 
Danke Euch, Smiley

bis jetzt habe ich nichts Spezifisches zu Sachsen in dem Gebiet gefunden.

Ist da Jemand hier am Forum aus Sachsen, der sich mit EGBGB Artikel 47 auskennt?
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Benoni
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Antwort #16 - 25.02.2010 um 13:05:21
 
Hallo Blaise!
Diese angesprochene "Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen" ist das noch in Kraft. Und wenn ja, heißt das, wenn ein Deutsch-Türke in der Türkei eine Namensänderung (behördliche Namensänderung, Adoption) bewilligt bekommt, dass der Namen dann hier in der BRD abgeändert wird (Personalausweis, Führerschein, Familienbuch usw.)
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Blaise
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Antwort #17 - 25.02.2010 um 18:04:03
 
Ja, das Übereinkommen ist noch in Kraft. Wenn die Voraussetzungen aus dem Übereinkommen erfüllt sind, müsste die Namensänderung hier in allen Registern eingetragen werden.

Nur nebenbei: Familienbuch gibt es in Deutschland nicht mehr, nur noch Geburten- Ehe- und Sterberegister mit entsprechenden Urkunden.
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