Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland) (Gelesen: 1.410 mal)
positron-fn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
10.02.2010 um 22:09:58
 
Guten Tag,

ich habe im Sommer vor, meine Liebe in D zu heiraten und sie zu mir ziehen zu lassen. Habe selber deutsche Staatsangehörigkeit. Beide sind z. Z. geschieden. Das Problem dabei ist, dass ich zwar mich selbst und sie finanziell unterhalten kann, jedoch nicht ihre Kinder.

Deswegen werden wir auf Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag (sie bekommt von ihrem Ex-Mann keinen Kindesunterhalt) angewiesen sein. Wird es ein Problem für die FZF darstellen? Kann ich problemlos Kindergeld sowie Kinderzuschlag für die Stiefkinder beantragen und wenn ja, wie lange wird der Antrag  ungefähr bearbeitet? Wird es was ausmachen, wenn sie die erste Zeit Zuhause bleibt, um die Sprache zu lernen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lifeart
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #1 - 11.02.2010 um 06:05:39
 
Also, das ist nicht ganz klar: Du bist Deutsch, und sie ist Griechin? Falls ja, dann gibt es keine FzF, da sie als Griechin auch EU-Bürgerin ist. Sie kann einfach kommen, ohne Visum, punktum. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes braucht sie auch keine Freizügigkeitsberechtigung zu beweisen. Danach allerdings muss sie entweder arbeiten, eine Arbeit suchen, studieren oder sich vom eigenem Geld unterhalten können.
Falls keine der obigen Szenarios zutreffen, dann müsste man einen anderen Weg suchen.
Zum Seitenanfang
  

lifeart
kliebetanz  
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #2 - 11.02.2010 um 06:56:27
 
lifeart schrieb am 11.02.2010 um 06:05:39:
Danach allerdings muss sie entweder arbeiten, eine Arbeit suchen, studieren oder sich vom eigenem Geld unterhalten können.
Falls keine der obigen Szenarios zutreffen, dann müsste man einen anderen Weg suchen.

Ist das neu jetzt?
Muss eine EU Bürgerin reich sein wenn Sie heiratet und im EU-Ausland leben will oder gibt es eine Arbeitspflicht?
Kann die Frau nicht ganz einfach vom Einkommen des Ehemannes leben?
Welche Rechtsgrundlage gibt es für diese Vorschrift?

Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
positron-fn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #3 - 11.02.2010 um 21:55:50
 
lifeart schrieb am 11.02.2010 um 06:05:39:
Also, das ist nicht ganz klar: Du bist Deutsch, und sie ist Griechin? Falls ja, dann gibt es keine FzF, da sie als Griechin auch EU-Bürgerin ist. Sie kann einfach kommen, ohne Visum, punktum. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes braucht sie auch keine Freizügigkeitsberechtigung zu beweisen. Danach allerdings muss sie entweder arbeiten, eine Arbeit suchen, studieren oder sich vom eigenem Geld unterhalten können.
Falls keine der obigen Szenarios zutreffen, dann müsste man einen anderen Weg suchen.


Vielen Dank für die Antwort!

Ja, ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und sie die griechische. Mit FZF habe ich mich wohl vertan, gemeint war ihr Zuzug zu mir samt Kindern. Was ich ebenfalls nicht verstehe, wieso muss sie nach drei Monaten arbeiten gehen? Eigentlich wollte ich, dass sie die erste Zeit die deutsche Sprache lernt (Integrationskurs). Außerdem müssen die Kinder betreut werden, sie kann also später nur in der Teilzeit arbeiten.

Der Bezug von Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld (wichtig!) wird uns jedoch keine Probleme bereiten? Kann mir jemand sagen, ob die Beantragung (meinerseits) mit besonderen Formalitäten bzw. Bearbeitungszeiten verbunden ist? Gibt es irgendwelche Besonderheiten, z.B. dass für den Bezug dieser Leistungen meine künftige Ehefrau erwerbstätig sein sollte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #4 - 11.02.2010 um 22:57:16
 
positron-fn schrieb am 11.02.2010 um 21:55:50:
Wohngeld (wichtig!) 


da hast du recht, das ist kein gesicherter LU die folgen kannst du selber nachlesen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
positron-fn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #5 - 11.02.2010 um 23:37:25
 
sigi-n schrieb am 11.02.2010 um 22:57:16:
da hast du recht, das ist kein gesicherter LU die folgen kannst du selber nachlesen


"Anders ist dies beim Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll 3 die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel)  ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes erteilt werden soll. Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte."

Es gibt keine gemeinsame Bindung an Griechenland, ich kann weder Griechisch noch habe ich dort gelebt. Gesicherter LU spielt für mich daher keine Rolle. Mein bereinigtes Nettoeinkommen (ca. 1500 Euro) reicht übrigens für mich und meine künftige Ehefrau aus, jedoch nicht für ihre Kinder.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #6 - 11.02.2010 um 23:45:10
 
positron-fn schrieb am 11.02.2010 um 23:37:25:
jedoch nicht für ihre Kinder. 


Und wenn du die ins deutsche Sozialsystem einführen willst zählt für Sie der LU.
Ansonsten können sie ja bei Verwandten oder dem Vater in GR bleiben, dann wird nicht nach dem LU gefragt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
positron-fn
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe mit einer EU-Bürgerin (Griechenland)
Antwort #7 - 12.02.2010 um 00:00:37
 
sigi-n schrieb am 11.02.2010 um 23:45:10:
Und wenn du die ins deutsche Sozialsystem einführen willst zählt für Sie der LU.
Ansonsten können sie ja bei Verwandten oder dem Vater in GR bleiben, dann wird nicht nach dem LU gefragt.


Können Sie Ihre Aussagen durch entsprechende Paragraphen belegen? Das Kindergeld steht selbst den Millionären zu. Kinderzuschlag und Wohngeld dürfen ALG2-Bezieher nicht beantragen.  Übrigens, würden Sie als eine Frau Ihre Kinder bei den Verwandten oder bei dem Vater im Ausland langfristig leben lassen? Würden Sie für Ihre Kinder notfalls (überspitzt) ALG2 beantragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema