lifeart schrieb am 11.02.2010 um 06:05:39:Also, das ist nicht ganz klar: Du bist Deutsch, und sie ist Griechin? Falls ja, dann gibt es keine FzF, da sie als Griechin auch EU-Bürgerin ist. Sie kann einfach kommen, ohne Visum, punktum. In den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes braucht sie auch keine Freizügigkeitsberechtigung zu beweisen. Danach allerdings muss sie entweder arbeiten, eine Arbeit suchen, studieren oder sich vom eigenem Geld unterhalten können.
Falls keine der obigen Szenarios zutreffen, dann müsste man einen anderen Weg suchen.
Vielen Dank für die Antwort!
Ja, ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und sie die griechische. Mit
FZF habe ich mich wohl vertan, gemeint war ihr Zuzug zu mir samt Kindern. Was ich ebenfalls nicht verstehe, wieso muss sie nach drei Monaten arbeiten gehen? Eigentlich wollte ich, dass sie die erste Zeit die deutsche Sprache lernt (Integrationskurs). Außerdem müssen die Kinder betreut werden, sie kann also später nur in der Teilzeit arbeiten.
Der Bezug von Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld (wichtig!) wird uns jedoch keine Probleme bereiten? Kann mir jemand sagen, ob die Beantragung (meinerseits) mit besonderen Formalitäten bzw. Bearbeitungszeiten verbunden ist? Gibt es irgendwelche Besonderheiten, z.B. dass für den Bezug dieser Leistungen meine künftige Ehefrau erwerbstätig sein sollte?