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Einkommenssteuerrückzahlung - Probleme (Gelesen: 1.332 mal)
jbjgirl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommenssteuerrückzahlung - Probleme
10.02.2010 um 08:40:22
 

Hallo,
ich habe folgendes Problem und bitte um euren Rat:
ich habe meinen Mann im April 2009 in Gambia geheiratet. Dem Visum zur  FZF wurde im Oktober entsprochen. Im November war mein Mann dann in Deutschland. Beim Einwohnermeldeamt wurde er auch sofort angemeldet, ebenso das wir verheiratet sind. Ohne Probleme habe ich Steuerklasse 3 bekommen und mein Mann die 5. Man sagte uns, die Steuerrückzahlung sollten wir mit der  Einkommenserklärung zurückfordern. Eine Legislation bzw. Apostollie ist für Gambia für die Hochzeitsurkunde nicht mehr erforderlich (nur wenn eine Behörde es unbedingt will, lt. Merkblatt das uns vorliegt). Uns wurde gesagt, das wir die Heirat nicht beim Standesamt eintragen lassen müssen, diese wäre halt gültig.
Nun haben wir die Einkommenssteuererklärung abgegeben und wollten für mich die Steuer zurück haben, da ich das ganze Jahr durch Klasse 1 war. Das Finanzamt schreibt nun zurück, das sie die Anerkennung der Heirat nach dt. Recht bescheinigt bekommen haben wollen. Meine Steuerkarte für 2010 ist auf Klasse 3, die meines Mannes auf 5.
Was sollen wir nun tun?
Noch mal zum Standesamt, das die uns ein Schreiben geben, das die Heirat gültig ist? Aber wir können die Heirat doch beim Standesamt melden, müssen es jedoch nicht tun!? Das hat man uns so gesagt, wir haben auch kein Familienbuch, da man uns sagte, das können wir beantragen wenn ein Kind da ist. Kein Problem. Also, ich bin in der neuen Steuerklasse 3 und die Heirat ist beim Standesamt NICHT extra eingetragen worden. Warum will das Finanzamt das jetzt haben? Ich verstehe es nicht und wäre für einen Rat sehr dankbar.
Vielen Dank.
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erne
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Antwort #1 - 10.02.2010 um 22:50:24
 
jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:
Warum will das Finanzamt das jetzt haben?

sie probieren halt was einzusparen.

jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:
Das Finanzamt schreibt nun zurück, das sie die Anerkennung der Heirat nach dt. Recht bescheinigt bekommen haben wollen.

DAmit ist Euch bereits eine Steuerfestsetzung vom FA zugegangen?
Dann erstmal Widerspruch einlegen, um die Fristen zu wahren.
Wenn das FA das will, würde ich dann auch beim FA vorsprechen und da nachfragen, ob und welche Bescheinigung sie dafür geben können.
An sich ist die REchmässigkeit der Ehe bzw. der Eherukunde bereits für die FZF, die AE und auch die Steuerklasse 3 geprüft worden. Evtl. will das FA sichergehen, dass ihr in 2009 verheiratet und dein Mann hier bereits seinen Wohsitz hatte und gemeldet war.
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Richter
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Antwort #2 - 11.02.2010 um 08:07:40
 
jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:
Warum will das Finanzamt das jetzt haben?

Jede Behörde muss grundsätzlich eigenständig prüfen, ob die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist. Legalisation/Apostille oder Echtheitsbestätigung auf der Heiratsurkunde sind dabei immer hilfreich. Frühere Entscheidungen anderer Stellen (z.B. für FZF oder AE) haben nur Indizwirkung, entbinden die "neue" Behörde aber nicht von einer eigenen Prüfung.

jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:
Noch mal zum Standesamt, das die uns ein Schreiben geben, das die Heirat gültig ist?

Das funktioniert nur über eine Nachregistrierung und das Ausstellen einer Eheurkunde. Durch diese Urkunde bescheinigt das Standesamt quasi, dass die Ehe in Deutschland wirksam ist.

Meine Empfehlung:
1. Wie von erne vorgeschlagen, Widerspruch einlegen, soweit das Finanzamt schon eine Entscheidung getroffen hat und nicht nur zur Mitwirkung auffordert.
2. Die Eheschließung in Deutschland beim Standesamt nachregistrieren lassen. Auch wenn, wie du richtig schreibst, dies nicht zwingend ist, hilft eine deutsche Eheurkunde im täglichen Umgang mit Behörden ungemein. Das Verfahren beim Finanzamt ist das beste Beispiel. Außerdem kenne ich keine Behörde, die eine Bescheinigung ausstellt, wie sie jetzt vom Finanzamt gefordert wird.

Gruß,
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