jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:Warum will das Finanzamt das jetzt haben?
Jede Behörde muss grundsätzlich eigenständig prüfen, ob die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist. Legalisation/Apostille oder Echtheitsbestätigung auf der Heiratsurkunde sind dabei immer hilfreich. Frühere Entscheidungen anderer Stellen (z.B. für
FZF oder AE) haben nur Indizwirkung, entbinden die "neue" Behörde aber nicht von einer eigenen Prüfung.
jbjgirl schrieb am 10.02.2010 um 08:40:22:Noch mal zum Standesamt, das die uns ein Schreiben geben, das die Heirat gültig ist?
Das funktioniert nur über eine Nachregistrierung und das Ausstellen einer Eheurkunde. Durch diese Urkunde bescheinigt das Standesamt quasi, dass die Ehe in Deutschland wirksam ist.
Meine Empfehlung:
1. Wie von erne vorgeschlagen, Widerspruch einlegen, soweit das Finanzamt schon eine Entscheidung getroffen hat und nicht nur zur Mitwirkung auffordert.
2. Die Eheschließung in Deutschland beim Standesamt nachregistrieren lassen. Auch wenn, wie du richtig schreibst, dies nicht zwingend ist, hilft eine deutsche Eheurkunde im täglichen Umgang mit Behörden ungemein. Das Verfahren beim Finanzamt ist das beste Beispiel. Außerdem kenne ich keine Behörde, die eine Bescheinigung ausstellt, wie sie jetzt vom Finanzamt gefordert wird.
Gruß,
Richter