Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 1.460 mal)
Idrissi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Gießen, Hessen, Germany
Gießen
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde
09.02.2010 um 14:40:04
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem man die Einbürgerungsurkunde erhalten hat, muss man die Reisepass bzw. den Personalausweis in der gleichen Stadt beantragen, und den Umzug verschieben?
Z.B. wenn man die Urkunde in NRW bekommt und nach Bayern zieht.

Im Voraus besten Dank!

Freundliche Grüße

Idrissi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umzug nach Erhalten der Einbürgerungsurkunde
Antwort #1 - 09.02.2010 um 15:37:15
 
Ich weiß nicht, wie lange es noch bis zu Deinem Umzug dauert.

Ggf. könnte es aber Sinn machen und möglich sein, an Deinem jetzigen Wohnort einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Der wird kurzfristig ausgestellt und dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat allerdings nur eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden. -

Sodann könnte innerhalb der Frist der Gültigkeit am neuen Wohnort (mit Anmeldung dort) ein "richtiger" Personalausweis beantragt werden.

Wende Dich am besten an Deine Meldebehörde und frage, ob so verfahren werden könnte.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema