schweitzer schrieb am 09.02.2010 um 09:56:01:Auch, wenn sich Odysseus weiter um Antwort bemühen wird, denke ich, dass Deine Fragen, Weidenkätzchen, detaillierter von Spezialisten aus dem Bereich Personenstands- bzw. Namensrecht beantwortet werden können.
Recht hat er, der Schweitzer.
"Nicht weise bin ich, doch weiß ich das eine"
Die Namensänderung geht erst nach der EB.
Wenn es keinen entsprechende deutsche Variante Deines Namens (z. B. der Koreaner, der "Hyung Wook" heißt) gibt, kannst Du Dir einen aussuchen.
Ekaterina Leonidovna Kalashnikova kann:
1. Ihren Vornamen "eindeutschen" , also Katharina, Catarina, Katerina oder sowas wählen
2. Ihren Vatersnamen "Leonidovna" löschen lassen
3. die weibliche Form des Familiennamens ablegen, also in Zukunft wie ihr Ehemann Kalaschnikov heißen.