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Zeitplan: Einbürgerungszusicherung- Entlassung - Einbürgerungsurkunde (Gelesen: 13.867 mal)
meteoro
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08.02.2010 um 10:00:06
 
Guten Tag,
hier meine Situation (Aufenthaltsort ist München):

1. Antrag auf Einbürgerung am 20.07.2009 (Der Antrag wurde aber erst 3 Monate später an das Innenministerium weitergeleitet, da am 20.07.2009 die Aufenthaltszeiten noch nicht erfüllt waren)
2. Einbürgerungszusicherung am 23.11.2009
3. Ausbürgerungsurkunden (2 x), Gehaltsnachweise usw. eingereicht am 08.02.2010
4. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde am ????

Hat jemand eine Idee oder die Erfahrung, wie lange es i.d.R. dauert, bis man die Einbürgerungsurkunde erhält?

Die Rechtslage und meine persönlichen Verhältnisse haben sich nicht verändert (Angestellter, verheiratet, keine Kinder, usw).

Vielen Dank!
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Antwort #1 - 08.02.2010 um 10:58:18
 
meteoro schrieb am 08.02.2010 um 10:00:06:
3. Ausbürgerungsurkunden (2 x), Gehaltsnachweise usw. eingereicht am 08.02.2010
(...)
Hat jemand eine Idee oder die Erfahrung, wie lange es i.d.R. dauert, bis man die Einbürgerungsurkunde erhält?


Wenn Du die Unterlagen heute eingereicht hast, warum hast Du dann nicht gleich Deinen Bearbeiter gefragt? hä? hä?
Hier wirst Du keine genauere Auskunft bekommen, als der sie hätte geben können. Mehr, als ein "i.d.R. 2-4 Wochen" wird Dir hier niemand sagen können.
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meteoro
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Antwort #2 - 08.02.2010 um 11:23:00
 
Danke für deine Antwort.

Zitat:
Wenn Du die Unterlagen heute eingereicht hast, warum hast Du dann nicht gleich Deinen Bearbeiter gefragt? hä? hä?


Warum glaubst Du, dass ich das hier schreibe?
Der Sachbearbeiter hat etwas von 3 Monaten gesagt, was ich aber nicht glauben will. Ich fand es etwas übertrieben, für so eine lange Zeit staatenlos zu sein.

Zitat:
Hier wirst Du keine genauere Auskunft bekommen, als der sie hätte geben können. Mehr, als ein "i.d.R. 2-4 Wochen" wird Dir hier niemand sagen können.


"i.d.R. 2-4 Wochen" klingt schon mal besser...
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Antwort #3 - 08.02.2010 um 12:44:23
 
meteoro schrieb am 08.02.2010 um 11:23:00:
Der Sachbearbeiter hat etwas von 3 Monaten gesagt, was ich aber nicht glauben will. 


Meinst Du nicht, dass der die genauere Auskunft geben kann, wie lange es bei ihm - oder bei seiner Behörde allgemein - tatsächlich dauert??

meteoro schrieb am 08.02.2010 um 11:23:00:
"i.d.R. 2-4 Wochen" klingt schon mal besser...

Mag sein, nur nutzt Dir des nix! Oder meinst Du, er wird schamesrot im Boden versinken, wenn Du ihm sagst, "Der greise Grieche im Forum hat aber was von 2 Wochen geschrieben!"?
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Antwort #4 - 08.02.2010 um 14:54:25
 
Manchmal erfolgen Einbürgerung in offiziellen Feierstunden. Dann muss zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde auch der Termin dieser Feierstunde abgewartet werden. Wartezeiten bis zu 3 Monaten sind dann möglich.

Zitat:
Der Sachbearbeiter hat etwas von 3 Monaten gesagt, was ich aber nicht glauben will.

Dann wäre es doch das einfachste gewesen, den Sachbearbeiter zu fragen ...  Zwinkernd

Zitat:
Ich fand es etwas übertrieben, für so eine lange Zeit staatenlos zu sein.

Manchmal unumgänglich einige Zeit bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde zu warten. Das passiert oft und ist nichts ungewöhnliches und noch viel weniger "übertrieben". Schließlich macht das der Sachbearbeiter nicht um den Bürger zur ärgern ...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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meteoro
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Antwort #5 - 08.02.2010 um 17:23:35
 
Der Sachbearbeiter wollte keine klare und verbindliche Aussage über die Dauer machen, darum habe ich hier gefragt...nicht weil ich es vergessen hätte oder zu faul wäre um selber zu fragen. Schließlich könnte ich ihn ja noch anrufen...
Als ich den Antrag gestellt habe hat er gesagt, es könnte 6 Monate dauern bis ich die Einbürgerungszusicherung bekomme, und nach 4 habe ich sie gehabt.
Ich fand die 3 Monaten bis zur Aushändigung der Urkunde etwas viel und wollte einfach eine Meinung aus erfahrenen Leuten hören. Natürlich nutzt mir das alles nichts...es nutzt mir auch nichts wenn Ihr mir sagt, ich hätte den SB fragen sollen, oder dass er mehr weiß als wir alle...oder dass er sich schämen wird wenn mehr als 4 Wochen vergehen. Das ist alles selbstverständlich!
Ich bin auf der Suche nach einer realistischeren Aussage oder einer Erfahrung aus erster Hand.
Wenn ihr sagt 3 Monate sind normal und üblich in München, dann ist das gut. Es kann aber auch sein, dass jemand die Erfahrung hat und sagt, bei ihm hat es 4, 5, 6, 7 oder 8 Wochen gedauert. Damit kann ich mehr anfangen...

Danke für Eure Hilfe.
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Antwort #6 - 09.02.2010 um 08:32:02
 
meteoro schrieb am 08.02.2010 um 17:23:35:
Als ich den Antrag gestellt habe hat er gesagt, es könnte 6 Monate dauern bis ich die Einbürgerungszusicherung bekomme, und nach 4 habe ich sie gehabt.

Na, dann hat er doch 2 Monate gut bei Dir...  Smiley
meteoro schrieb am 08.02.2010 um 17:23:35:
Ich bin auf der Suche nach einer realistischeren Aussage oder einer Erfahrung aus erster Hand.
Wenn ihr sagt 3 Monate sind normal und üblich in München, dann ist das gut. Es kann aber auch sein, dass jemand die Erfahrung hat und sagt, bei ihm hat es 4, 5, 6, 7 oder 8 Wochen gedauert. Damit kann ich mehr anfangen...

Also dann im Ernst.

Es kann immer Gründe geben, die eine so lange Zeit rechtfertigen - an zentrale EB-Feiern habe ich gar nicht gedacht, kann natürlich ein Grund sein, mögicherweise müssen auch die Ermittlungen nochmal wiederholt werden. oder... oder... oder...

Genauso kann es Gründe geben, die eine schnelle EB ermöglichen, z.B. dass eben diese Ermittlungen noch ausreichend aktuell sind, die EB-Feier morgen stattfindet und überraschend Plätze frei geworden sind, oder in 4 Tagen Vollmond ist, und der Sachbearbeiter weiß, dass wenn er wieder als Werwolf unterwegs war, ist tagelang mit ihm nix anzufangen.....  Laut lachend

soll heißen: warte einfach ab. Der SB wird wissen, warum es nicht schneller geht, aus purem bösen Willen wird es nicht sein.
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Antwort #7 - 09.02.2010 um 09:06:32
 
Hier ein Erfahrungsbericht aus erster Hand.

meteoro schrieb am 08.02.2010 um 10:00:06:
Hat jemand eine Idee oder die Erfahrung, wie lange es i.d.R. dauert, bis man die Einbürgerungsurkunde erhält?

Ich habe die Einbürgerunsurkunde gleich ausgehändigt bekommen, als ich meine vorläufige Entlassungsurkunde aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit eingereicht habe. Ich musste ein Eid leisten, als ich die Urkunde bekommen habe. Sinngemäß, dass ich dem deutschen Grundgesetz treu bin. Ich weiss nicht, ob so eine Praxis überall üblich ist oder nicht. In meinem Fall, Bundesland BW.

Gruss,

Lacrima

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Antwort #8 - 09.02.2010 um 09:27:58
 
lacrima schrieb am 09.02.2010 um 09:06:32:
Ich weiss nicht, ob so eine Praxis überall üblich ist


ja, s. § 16 StAG

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Mick
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Antwort #9 - 09.02.2010 um 09:28:00
 
lacrima schrieb am 09.02.2010 um 09:06:32:
Ich musste ein Eid leisten

Hi,
das glaube ich nicht. Du musstest Dich zu etwas bekennen
und etwas erklären. Siehe § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 09.02.2010 um 09:36:19
 
Mick schrieb am 09.02.2010 um 09:28:00:
das glaube ich nicht. Du musstest Dich zu etwas bekennen
und etwas erklären


ok falsche Wortwahl. Zwischen sich zu etwas bekennen und einen Eid leisten liegen nicht wirklich Welten.

Grüße,

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Antwort #11 - 09.02.2010 um 10:34:30
 
lacrima schrieb am 09.02.2010 um 09:36:19:
Zwischen sich zu etwas bekennen und einen Eid leisten liegen nicht wirklich Welten.

Nö, maximal 15 Jahre Haft oder so...
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