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Einbürgerung mit Ausweissersatz/Aufenthaltserlaubnis nach §23 (Gelesen: 637 mal)
sonix1255
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Marl, Nordrhein-Westfalen, Germany
Marl
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ungeklärt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Ausweissersatz/Aufenthaltserlaubnis nach §23
07.02.2010 um 22:56:50
 
Hallo zusammen =)

kurze zusammenfassung.

Ich bin männlich 19 Jahre alt und in Deutschland geboren.
Eltern stammen aus dem Libanon aber besitzen keine libanesischen pässe.(Libanesische kurden)
Lebe seit geburt in Deutschland mit einer Duldung.
Passbeschaffung unmöglich(schriftlich vorgelegt) ; Mitwirkungspflicht erfüllt.
Gehe zur Schule und mache momentan Abitur.
Voll integriert und spreche flüssiges deutsch.
Bekomme nächste Woche ENDLICH einen Ausweissersatz/Aufenthaltserlaubnis nach § 23 .
Frage : Kann ich mich sobald ich alles habe mich einbürgern  lassen ? Habe auch eine geburtsurkunde.

Danke im vorraus für eure hilfe.
mfg sonix1255

Tippi Änderung:
Dein Doppelposting habe ich gelöscht - ein Thread reicht  Zwinkernd
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
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Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung mit Ausweissersatz/Aufenthaltserlaubnis nach §23
Antwort #1 - 08.02.2010 um 08:59:23
 
sonix1255 schrieb am 07.02.2010 um 22:56:50:
Bekomme nächste Woche ENDLICH einen Ausweissersatz/Aufenthaltserlaubnis nach § 23 .

Vermutlich nach § 23 Abs 1 ???
Dann ist die EB ausgeschlosssen nach §10 Abs. 1 S.1. Nr. 2
Bei anderen Aufenthaltstiteln könnte es zudem an den Duldungszeiten scheitern, die für die EB idR nicht anerkannt werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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