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helf mir (Gelesen: 12.874 mal)
Themen Beschreibung: bin getrennt von mein ehefrau
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #30 - 21.05.2010 um 20:45:06
 
das leben (mann) schrieb am 21.05.2010 um 17:54:57:
ich habe eine frage bitte nach dem scheidung wie lange darf ich noch in deut bleiben max danke weinend


Du darfst so lange in Deutschland bleiben, wie Du eine gültige AE hast. Das steht auf dem Aufkleber in Deinem Pass.

Wenn es nach der Trennung noch sehr lange ist, kann die Ausländerbehörde die AE auch "kündigen" (verkürzen). Das musst Du mit Deiner Ausländerbehörde besprechen.

Was steht denn jetzt in Deinem Pass drin, wie lange Du noch bleiben darfst?

Die Scheidung interessiert die Ausländerbehörde nicht, weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann.
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das leben (mann)
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Antwort #31 - 22.05.2010 um 16:34:14
 
Danke Reinhard fur die antwort also mein pass ist noch gültig bis nexte jahre juli also mein visum meine ich  aber wie meinst du mit

weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann.
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steini007
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Antwort #32 - 22.05.2010 um 16:52:53
 
das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 16:34:14:
wie meinst du mit

weil das Dein Rechtsanwalt ja auch ohne Dich bearbeiten kann

Dein Anwalt wird das Scheidungsverfahren abwickeln, unabhängig davon ob du in Deutschland bist oder nicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #33 - 22.05.2010 um 19:15:11
 
das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 16:34:14:
Danke Reinhard fur die antwort also mein pass ist noch gültig bis nexte jahre juli also mein visum meine ich


Ich nehme an, Du meinst nicht den Pass und nicht das Visum.

Welche AE hast Du und wie lange ist die gültig?
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das leben (mann)
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Antwort #34 - 22.05.2010 um 19:44:26
 
danke fur die antwort farage bitte

kann die ausländerbehörder meine AE verlängern nach meine scheidung weil ich arbeit habe und wohnung und ich nehmme kein geld von staat ?
ich bedanke mich im voraus
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reinhard
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Antwort #35 - 22.05.2010 um 19:49:16
 
Nein, die AE hat nichts mit Wohnung oder Arbeit zu tun.

Wenn Du eine AE hast, weil Du mit Deiner Frau zusammen lebst, kann die Ausländerbehörde die nicht verlängern, wenn Du getrennt bist.

Eine eigene AE bekommst Du nur, wenn Du über 24 Monate zusammengelebt hast. Sonst ist die AE einfach zu Ende, wenn sie zu Ende ist. Du musst spätestens am letzten Tag der AE ausreisen.
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das leben (mann)
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Antwort #36 - 22.05.2010 um 19:58:41
 
ja das habe ich  verstanden , ich habe aber gehört , das wenn mann ein fest arbeit vertrag hat und wohnung hat , und nicht auf kosten des staats lebt denn weleicht  die kenen ihn das AE verlängern  ob das stimmt weiss ich nicht ,stimmt  das ? oder kwatsch?
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Antwort #37 - 22.05.2010 um 20:33:02
 
das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 19:58:41:
ich habe aber gehört, das wenn mann ein fest arbeit vertrag hat und wohnung hat , und nicht auf kosten des staats lebt denn weleicht  die kenen ihn das AE verlängern   ...

... und hier gibst du dir bereits die Antwort:
das leben (mann) schrieb am 22.05.2010 um 19:58:41:
kwatsch

In deinem Fall ist genauso, wie auch reinhard bereits geschrieben hat.

Hast du ein abgeschlossenes Studien oder bist du hochqualifiziert?
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das leben (mann)
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Antwort #38 - 17.06.2010 um 14:16:41
 
hallo leute ich habe heute die scheidung ereicht mit meine xfrau was soll jetzt pasieren ????????????? weiss ich nicht weite mmmm wer hier kann mich antworten ob wohl ich glaube ich weiss was pasieren kann  ab nach hs. oder
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Dani
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Antwort #39 - 17.06.2010 um 14:35:45
 
Ich glaube, es ist bereits alles gesagt worden. Wie lange ist deine AE noch gültig? Hat sich die ABH nun geäußert? Wurdest Du zur Ausreise aufgefordert? Das "Einreichen"(?) der Scheidung alleine reicht - wie schon gesagt wurde- natürlich nicht aus für eine Verlängerung der AE.
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reinhard
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Antwort #40 - 17.06.2010 um 14:36:46
 
das leben (mann) schrieb am 17.06.2010 um 14:16:41:
hallo leute ich habe heute die scheidung ereicht mit meine xfrau was soll jetzt pasieren ????????????? weiss ich nicht weite mmmm wer hier kann mich antworten ob wohl ich glaube ich weiss was pasieren kann  ab nach hs. oder


Vermutlich passiert das, was Du in den vielen Antworten oben lesen kannst.

Du kannst auch direkt bei Deiner ABH fragen, wie sie das sieht. Je eher Du mit Deiner ABH sprichst, desto besser kannst Du Dich auf das was kommt einrichten bzw. Widerspruch einlegen.
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Antwort #41 - 17.06.2010 um 15:34:48
 
Widerspruch einlegen.

meine anwalt hat mir heute gesagt das mussen auch so machen ich meine Widerspruch einlegen .und malsehen was das bringt ich bin am ande weiss net was noch machen solte 
danke für euro unterstuzen bis jetzt in alle Das board them und alle mit begleit die mich anwrten haben und ich melde mich wenn ergend was neues habe oder ihr wenn was neue habt melde euch danke  Traurig
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