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helf mir (Gelesen: 12.885 mal)
Themen Beschreibung: bin getrennt von mein ehefrau
reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 21.02.2010 um 18:19:42
 
das leben (mann) schrieb am 21.02.2010 um 17:56:05:
wenn ich jetzt abgeschoben bin und nach land zuruck muss kann ich wieder nach deutschland kommen wenn ich was beantragen oder ich würde sofort abgeliennt ???


Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

Erstmal ist die Frage: Was entscheidet die Ausländerbehörde nach Deiner Trennung?

  • Möglichkeit 1: Neue AE nach § 31 AufenthG.
  • Möglichkeit 2: Keine Verlängerung der AE, Aufforderung zur Ausreise


Dann wirst Du nicht abgeschoben, sondern reist einfach aus und kannst schon einen Tag später ein neues Visum beantragen.

  • Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.
    Du wirst dann gegen Wiedereinreise / Visumanträge gesperrt.


Wichtig ist, dass Du klar zwischen Ende der Aufenthaltserlaubnis / Ausreise und unerlaubtem Aufenthalt / Abschiebung unterscheidest.
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das leben (mann)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #16 - 21.02.2010 um 20:40:42
 
kein anung bin höfnung los weinend
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Rombay40
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.02.2010 um 09:07:47
 
Hallo Das Leben,

erstmal Kopf hoch, warte bis zu der Anhörung, vielleicht ist ja deine Ausländerbehörde sehr freundlich zu dir. Das Beste ist du besprichst alles offen mit Ihnen. Und jetzt kannst du zu einer Beratungsstelle für deine Probleme gehen. Wichtig ist, dass du dich an die Empfehlungen der Ausländerbehörde hälst und gut mit Ihnen zusammen arbeitest. Dann machen Sie dir keine neuen Probleme, in den meisten Fällen. Und wenn du nach der Aufforderung auszureisen, das freiwillig machst, kannst du nach der Scheidung deine neue Freundin heiraten und wieder nach Deutschland kommen.
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das leben (mann)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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Antwort #18 - 22.02.2010 um 16:00:29
 
hallo reihad danke für die antworte
bitte was meinst du mit ....

1)Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

meinen sie das ich ergend was schlimm oder so was mit polezei was habe ??? weil ich habe kein problem mit gar keine und kein schuld und kein vertreger....


2)Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.

waum solte ich illigal hier bleiben wenn die AE vercuz ist denn die sagen mir bescheit in diese tag muss ich ausreien  denn bin ich nicht illigal wenn ich ausreissen so bitte kenen sie die punkt ein bessen mehr erklären  auch mit ein jahre erwischt warum ein jahre
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 22.02.2010 um 16:11:37
 
das leben (mann) schrieb am 22.02.2010 um 16:00:29:
hallo reihad danke für die antworte
bitte was meinst du mit ....

1)Abgeschoben wirst Du ja erst, wenn Du gegen Gesetze verstößt.

meinen sie das ich ergend was schlimm oder so was mit polezei was habe ??? weil ich habe kein problem mit gar keine und kein schuld und kein vertreger....


Ich habe leider Deine Frage dazu nicht verstanden.

Du hattest gefragt, ob Du abgeschoben wirst, weil Du Dich von Deiner Frau getrennt hast.

Meine Antwort: NEIN, deshalb wird niemand abgeschoben.

Das einzige, was passieren kann: Wenn Du Dich mit der Ausländerbehörde bei der Anhörung nicht einigst, kannst Du einen Aufforderung bekommen, aus Deutschland auszureisen. Das ist aber nur eine "Kündigung" von Deiner Aufenthaltserlaubnis. Das ist KEINE Abschiebung!

Zitat:
2)Möglichkeit 3: Die AE wird nicht verlängert bzw. verkürzt und Du bleibst illegal hier, wirst nach einem Jahr erwischt – dann wirst Du abgeschoben.

waum solte ich illigal hier bleiben wenn die AE vercuz ist denn die sagen mir bescheit in diese tag muss ich ausreien  denn bin ich nicht illigal wenn ich ausreissen so bitte kenen sie die punkt ein bessen mehr erklären  auch mit ein jahre erwischt warum ein jahre


Ich sage doch gerade: Nur WENN Du illegal hier bleibst, droht Dir eine Abschiebung. Wenn Du NICHT illegal hier lebst, kannst Du auch nicht abgeschoben werden.

Hast Du es so verstanden, was ich sagen wollte? Sonst guck doch mal zu den anderen Beiträge: Alle raten Dir, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Mach das doch, dort kannst Du zeigen, was hier geschrieben wurde (ausdrucken und mitnehmen) und Dir alles noch einmal ganz in Ruhe erklären lassen.
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das leben (mann)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: auslanderangehörigkeit
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Antwort #20 - 22.02.2010 um 19:17:09
 
ok ich habe verstanden  jetzt gut danke

also ich habe eine anwalt geschaltet und er macht jetzt weite für mich weil glaub mir ich arbeite so hard und hab kaum zeit fur die erste termine für anhörung hat mein anwalt das verlangert oder in andre tag geandert fruhe wahr das in 5.02.10 danach fur 19.02.010 und freitag hatt da angerufen bei auslander behörder und hatte mir gesagt das er hat meine document da geschikt das ich arbeite habe wohnung und als möglichkeit zu leben uner von state also und malsehen .

was kenen wir noch tun haben sie weleicht eine rate für mein anwalt  ? 
ich mach m ich viel gedanke und das seht mann auch bei mein arbeit mein koliegen auch sehen das ..
danke wieder für die antwort
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das leben (mann)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 17.03.2010 um 10:33:15
 
hallo das bord thim ein frage bitte

Es ist möglich nach dem scheidung sofort zum standisamt und neue heirat am neste tag ?
oder kann ich nicht wie ist mit standisamt dorfen wir das machen oder kenen wir?

Daddys' Änderung:
Damit der Hintergrund deiner Frage klarer wird, hab' ich sie mal an deinen alten Thread angehängt... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 17.03.2010 um 11:31:44 von Daddy »  
 
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 17.03.2010 um 10:37:00
 
Du musst warten bis das Urteil rechtskräftig ist.
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das leben (mann)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 17.03.2010 um 10:48:01
 
Urteil rechtskräftig ist.


meinen sie damit das ich muss auf die papieren von der scheidung warten  oder wie bitte.


aha ok ich verstanden jetzt ok
und danach kenen wir heiraten bei standisamt ich muss nicht nach land zurück reisen weil ich habe wie gesagt nicht die 2 jahre mit mein ihe frau bestanden ,denn muss normalaweise zuruck reisen !!!!!!!!
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« Zuletzt geändert: 17.03.2010 um 11:33:08 von Daddy » 
Grund: Folgepost angefügt, Editierfunktion bitte nutzen.. 
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 17.03.2010 um 12:34:16
 
hallo,

wenn du einen enen letzten termin beim gericht hattest zu deiner scheidung bekommst du nach ca 2-4 wochen einen brief der dir sagt das du ab datum x- geschieden bist.

deinen aufenthalt musst du dann aber klären mit der ausländerbehörde... und ganz ehrlich ich würde warten mit der nächsten heirat, sieht ja doch etwas komisch aus... eine weg... und die neue schon am start.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #25 - 17.03.2010 um 20:19:56
 
vor allem kann es sein, dass die ABH eine Scheinehe vermutet, wenn eine Ehe die einzige Möglichkeit ist, den Aufenthalt in D zu verlängern und man ansonsten ausreisepflichtig wäre.


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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 17.03.2010 um 23:19:57
 
ich bedanke mich bei euch wieder

ja ist ok aber die frage ob er ist möglich die neue heirat nach dem scheidung ?
odr mus mann zum standisamt grhen oder fragen !!!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 17.03.2010 um 23:32:06
 
Wegen der Formalitäten der neuen eheschließung frag das
Standesamt. Wegen des ausländerrechtlichen Aspektes
haben wir zu wenig Infos um sagen zu können, ob es da
Probleme geben könnte wegen der neuen AE.
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das leben (mann)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #28 - 18.03.2010 um 21:20:30
 
jo ok danke für euch alle
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Antwort #29 - 21.05.2010 um 17:54:57
 
ich habe eine frage bitte nach dem scheidung wie lange darf ich noch in deut bleiben max danke weinend
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