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Jetzt 30 jähriger findet deutsche Herkunft heraus und möchte nach D (Gelesen: 1.549 mal)
Themen Beschreibung: Deutscher ohne Sprachkenntnisse und Papiere - Rückkehr
wolfram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.02.2010 um 12:27:15
 
Hallo
Ein Cousin meiner Frau hat einen deutschen Vater und ist in Deutschland geboren.
Nach einem Problem mit seiner Mutter, bei der er lebte( Hat das Vermögen und alle Papiere der Fam. vernichtet) möchte er nach Deutschland zurückkehren, da der größte Teil der Familie hier lebt.
Da er seit kurz nach seiner Geburt auf den Philippinen lebt (30 Jahre) hat er keine dt. Sprachkenntnisse, eine deutsche Geburtsurkunde kann hier beschafft werden.
Hat er Anspruch auf Sprachkurs oder Hartz4 oder wäre er sofort zur Arbeitsaufnahme berechtigt?
Sollte er irgend welche Anträge stellen?
Wie am besten anfangen , da er keinerlei Papiere mehr hat ?
Er ist in unserer Stadt geboren, der Vater ist inzwischen verstorben.
Wie gehen wir am besten vor, wir würden ihn gern unterstützen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.02.2010 um 13:25:06
 
wolfram schrieb am 06.02.2010 um 12:27:15:
Wie gehen wir am besten vor, wir würden ihn gern unterstützen?


Er möge klären, ob er ehelich geboren wurde. Wenn er Deutscher ist, bekommt er einen Integrationskurs, SGB II/XII, und arbeiten darf er sowieso. Nachfrage beim Geburtsstandesamt kann nicht schaden.

Gruß, ULF
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2010 um 13:53:22
 
Auszug aus Wiki
Zitat:
Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
Eine nach dem 1. Januar 1975 geborene Person erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Für nichtehelich geborene Personen gilt, dass die Betreffenden in der Regel die Staatsangehörigkeit der Mutter erwerben. Seit dem 1. Juli 1993 kann auch der nichteheliche Vater die deutsche Staatsangehörigkeit verleihen, wenn .......


Wie schon gesagt, wenn er ehelich geboren ist, dann Geburtsurkunde beim deutschen Standesamt  besorgen. Mit dieser Geburtsurkunde bei der Botschaft in Manila einen deutschen Pass beantragen. Damit kann er dann problemlos einreisen.

Gruss

hge
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wolfram
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Antwort #3 - 06.02.2010 um 22:28:01
 
Danke erstmal,
ja er ist ehelich geboren, Vater war deutsch. Wir warten grade auf eine Vollmacht zum Empfang einer Geburtsurkunde die wir ihm dann schnellstens zukommen lassen.
Da er mittellos ist, wer trägt die Kosten für den Integrationskurs und die Papiere, eventuell sogar den Flug?
Kann er das über die Botschaft als Kredit bekommen?
Kann er bei der Botschaft Hartz4 beantragen?
Halte es sogar für sinnvoll wenn er den Integrationskurs dort erst durchzieht
Wenn er hier ist, würde ich ihm einen Job besorgen, jedoch kann ich finanziell nur begrenzt helfen.   
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Antwort #4 - 07.02.2010 um 00:45:28
 
Erst mal muss er bei der Botschaft einen deutschen Pass beantragen evtl. muss vorher ein Staatsangehoerigkeitsfeststellungsverfahren und/oder Beantragung und Erteilung eines deutschen Staatsangehoerigkeitsausweises erfolgen.

Sage Nachfolgendes offen und ehrlich, bitte keine Pruegel,
aber Hilfe fuer Deutsche im Ausland ist hart, es gibt nur Hilfe zur Selbsthilfe und dies auch nur wenn niemand anderes, kein unterhaltspflichtiger Verwandter oder sonstiger Familienangehoeriger helfen kann, dies wird geprueft.
Muss schon ein absoluter Notfall sein.
Ach ja Sprachkurs oder Wiedereingliederungshilfe etc., sorry im Ausland nicht als Hilfe zu erwarten bzw. moeglich.

Sonstige Hilfe?? Erwarte mal nicht zu viel.. Vergiss nicht er ist Doppelstaatler und lebt in seinen zweiten Heimatland..
Sozialhilfe fuer Deutsche im Ausland gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefaellen.
Hilfe nach  5 KG Konsulargestz fuer Deutsche in Not im Ausland und/oder im Form Finanzierung der Rueckkehr nach Deutschland in ein Land dessen Sprache er nicht spricht, wo er nie richtig gelebt hat und auf Hilfe des Staates angewiesen ist, wird schwer, beantragen kann man dies, aber Aussicht auf Erfolg sehe ich keine, nur bei Gefahr fuer Leib und Leben (ja und niemand anders  oder unterhaltspflichtiger kann helfen), absoluter Notlage, ja und dann ist zu beachten die Botschaft entscheidet nicht alleine das AA (Zentrale) und evtl der deutsche Szialhilfetraeger werden beteiligt und muessten der Finanzierung zustimmen.

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wolfram
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Antwort #5 - 07.02.2010 um 14:22:07
 
ja, das mit der doppelten Staatsbürgerschaft hat er ja auch geglaubt, bis er angeboten bekam, als Balikbayan die philippinische StAG zu beantragen weinend dann erst und deshalb
Schockiert/Erstaunt Laut lachend kam die Erkenntnis,
daß er "nur" Deutscher ist.

Wegen der Geburtsurkunde hat er dann uns gebeten und Hilfe zur Selbsthilfe ok,- kein Problem.
Da ich selber finanziell wenig habe, wäre ich bei einer Prüfung durch Ämter sicher. Da sein Vater verstorben ist sind uns weitere Verwandte aus dem Zweig der Familie nicht bekannt. Die Behören haben da sicher ganz andere Möglichkeiten. Da er plötzlich mittellos und obdachlos ist (unterstützt von Freunden und Verwandten)ist er hinreichend "in Not".
Ein von uns angebotenes möbliertes Zimmer wäre vielleicht ja auch noch hilfreich.
Meine Idee war auch, sobald er seine Papiere hat, ihm erstmal einen Job besorgen/ ihn bewerben lassen. Möglicherweise im englischsprachigen Raum (deutsche Zeitarbeitsfirma) oder der Ölbranche (arbeite ich selbst) da englisch ja seine Amtssprache ist.
Und bei der Krankenkasse muß ich auch mal anfragen...
Als arbeitswilliger Handwerker ist er ja nicht zwangsläufig Sozialfall...
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