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Indisches Namensrecht - deutsches Namensrecht (Gelesen: 2.428 mal)
Anachi
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Limburg, Netherlands
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.02.2010 um 19:10:43
 
Hallo Zusammen!

Kann mir evtl. jemand weiterhelfen, wo ich Informationen über das indische Namensrecht bekomme? Online habe ich bisher nichts gefunden. Vielleicht hat jemand einen Hinweis, welche Behörde ich diesbezüglich kontaktieren kann.

Das deutsche Namensrecht hilft uns insofern nicht weiter, da es nach deutschem Recht nicht möglich ist, den Vornamen des Mannes als Familiennamen zu bestimmen...

Das Standesamt hat uns eine Namensangleichung (Tausch von Vor- und Nachname) angeboten, das möchten wir aber nicht.

Dankeschön.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 05.02.2010 um 13:04:05
 
Anachi schrieb am 04.02.2010 um 19:10:43:
Kann mir evtl. jemand weiterhelfen, wo ich Informationen über das indische Namensrecht bekomme? 

In größeren Bibliotheken (Deutsche Bücherei Leipzig, Deutsche Bibliothek Frankfurt, Universitätsbibliotheken,  u.ä.) findest Du ggf. Gesetzessammlungen anderer Länder in deutscher Sprache vom "Verlag für das Standesamtswesen".

Ob es allerdings in Indien überhaupt allgemein gültige Gesetze zu solchen speziellen Themen gibt, darf wohl in Frage gestellt werden.

Nicht in allen Ländern sind alle Bereiche des menschlichen Lebens per Gesetz geregelt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.02.2010 um 14:58:43
 
Saxonicus schrieb am 05.02.2010 um 13:04:05:
Ob es allerdings in Indien überhaupt allgemein gültige Gesetze zu solchen speziellen Themen gibt, darf wohl in Frage gestellt werden.


Nana. In Indien gibt es allerdings regional unterschiedliches Namenführungsrecht. Man müßte also wissen, wonach man sucht.

Die britische Verwaltung wird sich die Mühe gemacht haben, das meiste, was an Namensrecht existiert, aufzuschreiben; nach der Unabhängigkeit waren Fortentwicklungen möglich. GB hat gar nicht so selten mit aktuellem indischen Namensrecht zu tun, da m.W. der FNZ häufiger ist als nach D.

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 05.02.2010 um 16:56:25
 
ulf schrieb am 05.02.2010 um 14:58:43:
Nana. In Indien gibt es allerdings regional unterschiedliches Namenführungsrecht. Man müßte also wissen, wonach man sucht.

Es war von mir keinesfalls beabsichtigt grundsätzlich in Abrede zu stellen, daß es so etwas in Indien gibt.

Nach meiner Erfahrung aus Sri Lanka weiß ich jedoch, daß viele gesetzliche Regelungen der Briten heute keine Gültigkeit mehr haben und auch die Führung (und Änderung) von Namen, wie vieles andere ebenfalls, dort  (vorsichtig ausgedrückt) relativ großzügig gehandhabt werden.
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Anachi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.02.2010 um 19:20:47
 
Danke für eure Antworten.

Ich befürchte leider auch, dass es nicht wirklich Gesetzestexte o.ä. dazu gibt.

ulf schrieb am 05.02.2010 um 14:58:43:
In Indien gibt es allerdings regional unterschiedliches Namenführungsrecht. Man müßte also wissen, wonach man sucht.

Ich suche nach Tamil Nadu Zwinkernd

Wir werden wohl versuchen, vor Ort einen Anwalt zu kontaktieren, vielleicht bekommt man so mehr Infos.

Über weitere Hinweise würde ich mich freuen.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 07.02.2010 um 06:01:39
 
Du könntest es bei der IAF versuchen:
www.verband-binationaler.de

Eventuell auch anrufen.
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