Eduard schrieb am 09.02.2010 um 17:35:37:Vielleicht ist diese ganze Diskussion aber auch völlig irrelevant: Hatte der Doppelstaatler damals seinen Wohnsitz in Deutschland? Früher hat der Erwerb eine fremden Staatsangehörigkeit dann nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt, wenn der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hatte. Diese Ausnahme wurde erst am 1. 1. 2000 abgeschafft.
Gut aufgepasst, Eduard. Wenn das maßgebliche Ereignis
vor knapp 12 Jahren stattfand, war das also 1998 und
damit vor dieser Änderung des Staatsangehörigkeits-
gesetzes.
Allerdings brachte chap in Antwort #10 das Stichwort
Adoption ins Spiel. § 27
StAG regelt, dass ein minder-
jähriges deutsche Kind die Staatsangehörigkeit verliert,
wenn es von Ausländern adoptiert wird, dadurch die
Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern erwirbt und nicht
mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt (was bei
einer Stiefkindadoption der Fall wäre).
Mein schlaues Buch sagt:
Die Regelungen über Erwerb und Verlust der StA durch
Adoption sind zum 1.1.1977 durch Artikel 9 des Adoptions-
gesetzes vom 2.7.1976 in das
StAG (damals noch "RuStAG")
eingefügt worden. Davor gab es keine vergleichbaren
Regelungen.
Wenn also 1998 ein damals minderjähriges deutsches Kind
von ausländischen Eltern adoptiert wurde (und es dadurch
die StA der Eltern erworben hat), ist damals die deutsche
StA verloren gegangen, ohne Wenn und Aber und ohne dass
es dazu einer Entscheidung einer deutschen Behörde bedurfte.
Und zwar auch dann, wenn die Adoption im Ausland statt fand
und auch nach deutschem Recht wirksam wurde.
Offenbar hat nur dieses Kind in der Folgezeit weiterhin deutsche
Personalpapiere erhalten, warum auch immer. Evtl. war
zuständigen Behörde die Tatsache der Adoption nicht bekannt.
Die Tatsache des Verlustes der StA war allerdings gar nicht
hinterfragt worden, sondern die Anwendbarkeit von § 3 Abs.
2
StAG. Dies würde aber letzlich schon daran scheitern,
dass eben die erforderlichen 12 Jahre offenbar nicht erreicht
wurden.
chap, korrigier mich, wenn es anders war.