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FZF - 3 x A1 durchgefallen und Hartz 4 (Gelesen: 4.392 mal)
canan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF - 3 x A1 durchgefallen und Hartz 4
01.02.2010 um 19:32:20
 
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen?Mein Mann ist 3x durchgefallen beim A1 test.Ich kann nicht mehr...das kostet auch alles.was kann ich tun damit er herkommen kann ohne A1 test?brauche dringend eure hile,danke
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« Zuletzt geändert: 02.02.2010 um 19:41:15 von Daddy »  
 
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 3 x A1 durchgefallen..hilfe!!!!!!!!!!!
Antwort #1 - 01.02.2010 um 19:55:59
 
Dein Mann solle sich die einzelnen Prüfungsergebnisse geben lassen. Vielleicht fehlen immer nur ein paar Punkte.

Vor kürzerer Zeit hätte eine Userin bei ihrem Mann ein ähnliches Problem geschildert. Dort wurde dem Ehemann dann trotzdem das Visum zur FZF gewährt. Mittlerweile macht der Mann in Deutschland den A1 Kurs, damit er im Anschluss die AE bekommt.
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canan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: entlich Deutsche:)
Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf trotz harz 4???
Antwort #2 - 02.02.2010 um 17:05:04
 
Ich weiss das Thema wurde hier schon zichmal angesprochen aber immer verschiedene Anworten,meine Frage nun bin noch nicht eingebürgert wurden ist noch in bearbeitung aber falls ich eingebürgert werde kann ich mein mann auch ohne arbeit herholen??Bitte um Hilfe!!!!Danke





Daddys' Änderung:
Ich mach' hier mal eine Geschichte daraus (den Betreff hab' ich auch mal angepasst), sonst verzettelst du dich in zig Threads und am Schluss blickt keiner mehr durch...
Der Vollständigkeit halber und zum Verständnis... hier der Link zu deinem Einbürgerungsthread
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« Zuletzt geändert: 02.02.2010 um 19:41:30 von Daddy »  
 
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maki
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Antwort #3 - 02.02.2010 um 17:32:46
 
IMHO macht die Einbürgerung da keinen großen Unterschied, deswegen hat man ja die "Regelausnahmen" (seltsames Wort) eingeführt.

Konkrete Antworten wirst du aber nur von der zuständigen ABH bekommen wenn der FZF Antrag bearbeitet wird, wir wissen ja einerseits viel zu wenig über dich und andererseits wird die Entscheidung nicht hier im Forum getroffen.
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canan
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Antwort #4 - 02.02.2010 um 17:44:45
 
Aber irgenteiner hier im forum meinte das wenn man deutsche ist es kein problem wäre seinen ehegatten herzuholen??stimmt das???
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.02.2010 um 17:47:42
 
canan schrieb am 02.02.2010 um 17:44:45:
Aber irgenteiner hier im forum meinte das wenn man deutsche ist es kein problem wäre seinen ehegatten herzuholen??stimmt das???

Was stimmt?
Das irgendeiner hier im Forum was gesagt hat? Zwinkernd

Du weisst doch schon dass die FZF auch bei D Staatsbürgern wegen nciht gesichertem LU abgelehnt werden kann, und du weisst auch dass du nur bei der ABH konkrete & zuverlässige Antworten bekommen kannst.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.02.2010 um 22:30:56
 
canan schrieb am 02.02.2010 um 17:44:45:
Aber irgenteiner hier im forum meinte das wenn man deutsche ist es kein problem wäre seinen ehegatten herzuholen??stimmt das??? 

ja und nein.

ja: wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ist es kein Problem, auch als Ausländern

nein: wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind, ist es ein Problem, auch für Deutsche.

A1 ist eine Grundbedingung für beide.
LU: wenn der Deutsche keinen Bezug zum Heimatland des Ehegatten hat, ist es in der Regel irrelvant. Wenn du gebürtige Türkin bist, türkisch spricht und dein Mann aus der Türkei kommt, dann würde für Dich auch als Deutsche ein Problem bestehen wenn der LU nicht gesichert werden kann, denn Ihr könnt ja Eure Ehe auch in der Türkei führen
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Antwort #7 - 04.02.2010 um 10:20:48
 
erne schrieb am 03.02.2010 um 22:30:56:
LU: wenn der Deutsche keinen Bezug zum Heimatland des Ehegatten hat, ist es in der Regel irrelvant. Wenn du gebürtige Türkin bist, türkisch spricht und dein Mann aus der Türkei kommt, dann würde für Dich auch als Deutsche ein Problem bestehen wenn der LU nicht gesichert werden kann, denn Ihr könnt ja Eure Ehe auch in der Türkei führen


Sorry, das gehört hier bestimmt nicht rein, wenn nicht bitte verschieben.

Verhält sich die o.g Sit. nur beim Ehegattennachzug so oder gilt das auch wenn es um die Personensorge zu einem deutschen Kind geht? Kann da auch eine Regelausnahme vorliegen, wenn das Kind im Land des Antragsstellers geboren?

Grüße,




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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.02.2010 um 10:36:31
 
login schrieb am 04.02.2010 um 10:20:48:
Verhält sich die o.g Sit. nur beim Ehegattennachzug so oder gilt das auch wenn es um die Personensorge zu einem deutschen Kind geht? 


Nein, die LU - Sicherung spielt beim Nachzug zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind keine Rolle, auch dann nicht, wenn das Kind im Herkunftsland des ausländischen Partners geboren wurde.

Maßgeblich ist allein, dass das Kind mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. erworben hat, und das ist auch bei seiner Geburt im Ausland möglich.

=schweitzer=
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Daddy
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Antwort #9 - 04.02.2010 um 20:57:31
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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slim1964
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF - 3 x A1 durchgefallen und Hartz 4
Antwort #10 - 12.02.2010 um 17:50:17
 
hallo! ist das ein Problem wenn ich bei 2 verschiedene Arbeitgeber und bei jede auf 400€ Basis eingestellt  bin um meine Frau nach Deutschland zu holen?. danke.
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Tippi
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Antwort #11 - 12.02.2010 um 19:08:12
 
@
slim1964

Bittel bleibe in deinem Thread - nicht wahllos an Themen
deine Fragen anhängen - passen auch überhaupt nicht
zum Thema.

Deine wenig aufschlussreiche Umfrage habe ich gekillt.

Wenn du noch Fragen hast - bleib auf deiner Spielwiese.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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