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Scheidung nach 2 Monaten möglich... (Gelesen: 3.104 mal)
Lisa2014
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Carpe diem!!!


Beiträge: 386

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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach 2 Monaten möglich...
01.02.2010 um 17:02:48
 
seit 7.12.2009 verheiratet. Keine gemeinsame Wohnung, nicht bei mir gemeldet. Wohnte noch nie mit mir zusammen. Er Rheinland-Pfalz, ich Berlin
Kann man schneller geschieden werden?
Ich denke darüber nach, da es ihm egal ist, dass ich ihn unterhalten muß. Ist ja okay, aber ich denke im Moment hat er mich nur für den Aufenthalt geheiratet. Wie erwähnt hat er immer noch eine Duldung. Hat einen Scheck bekommen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und meinte: Ist mir sch... egal, ob du es zurücj zahlen mußt.
ich denke er hat mich schön geblendet. Selber Schuld.
Notbremse!!!!!! Wahrsagerin
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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.02.2010 um 17:12:17
 
Nein, Scheidung einreichen, Trennungsjahr beginnt heute (mit Deinem Entschluss), und in einem Jahr ist die Scheidung möglich.

Es gibt keinen Rabatt für Kurzehen.
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.02.2010 um 17:14:46
 
... und welche Frage hast du nun konkret?

Wenn du eine Scheidung in Betracht ziehst, mußt du dich ohnedies an einen Anwalt deines Vertrauens wenden.

Aber eine schnelle Scheidung, weil man sich die Sache nun doch anders überlegt hat, glaube ich kaum.
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Eduard
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quer


Beiträge: 1.796

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #3 - 03.02.2010 um 14:47:27
 
Lisa2014 schrieb am 01.02.2010 um 17:02:48:
ich denke im Moment hat er mich nur für den Aufenthalt geheiratet


Wenn es wirklich so ist, bestehen durchaus Chancen für eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres, weil dann u. U. §1568 BGB greifen würde (die sogenannte Härteklausel):

Die Fortsetzung der Ehe während des ersten Trennungsjahres stellt eine unzumutbare Härte für den antragstellenden Ehegatten dar, wenn der andere ausländische Ehegatte die Ehe nur geschlossen hatte, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten.
(AG Offenbach, 30.10.1992, 311 F 731/92)


Allerdings müsstest Du für Deine Behauptung handfeste Beweise haben, Dein Gefühl allein reicht nicht aus.

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.02.2010 um 19:32:46
 
Lisa2014 schrieb am 01.02.2010 um 17:02:48:
seit 7.12.2009 verheiratet. Keine gemeinsame Wohnung, nicht bei mir gemeldet. Wohnte noch nie mit mir zusammen. Er Rheinland-Pfalz, ich Berlin
Kann man schneller geschieden werden?
Ich denke darüber nach, da es ihm egal ist, dass ich ihn unterhalten muß. Ist ja okay, aber ich denke im Moment hat er mich nur für den Aufenthalt geheiratet. Wie erwähnt hat er immer noch eine Duldung. Hat einen Scheck bekommen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) und meinte: Ist mir sch... egal, ob du es zurücj zahlen mußt.
ich denke er hat mich schön geblendet. Selber Schuld.
Notbremse!!!!!! Wahrsagerin



geh zu einem Anwalt, der kann dir auch eher eine Einschätzung geben, da du schon einige handfeste Fakten vorlegen musst.

er kann dann auch entscheiden ob es sinnvoll sein kann eine Anzeige zu machen. Ob es sinnvoll sein könnte der Behörde mitzuteilen, dass du um die Rückforderung von ihm bittest, da er ja nun verheiratet ist. Ob du da evt. Probleme wg. Scheinheirat bekommen könntest.

Trennungsjahr machen, evt. dann 2 Monate vor 1. Hochzeitstag die Scheidung einreichen, denn häufig die Gerichte den Antrag erst einige Monate vor dem Trennungsjahr annehmen. Aber auch da ist ein RA jemand der dir eine spezifischere Auskunft geben kann.  Das Einfachste mach ein Beratungsgespräch aus, das kostet nicht mehr als 200 Euro. Du hast den Anwalt noch nicht als Mandant und du bekommst ein Protokoll.

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