Hallo Stefan-TR
Was meinst du mit:
Stefan-TR schrieb am 01.02.2010 um 16:33:33: dein EB Verfahren bis nach der Geburt ruhen lassen wirst
Das EB-Verfahren ist für mich sowie abgeschlossen. Es fehlt nur die Ausbürgerungsbescheinigung von Jordanien, die ja nur eine Frage der Zeit ist.
Ich möchte das Vorgehen beschreiben, denn ich mag alles systematisch ausführen:
1. Sollte mein Kind in Juni geboren sein,
vor meiner Ausbürgerung aus der Jord. Nationalität, bekommt es erstmal eine Geburtsurkunde. Ich fülle dann einen Einbürgerungsantrag für ihn / sie aus, und stelle den bei meinem Sachbearbeiter. Es dauert wiederum ne Weile bis der Antrag vom
EBH bearbeitet wird. In der Zwischenzeit bleibt mein Kind staatslos (klingt witzig :-D) oder er kann für die paar Monate die chinesische Staatsangehörigkeit von meiner Frau bekommen, die ja problemlos abgegeben wird, sobald er /sie die Deutsche bekommt.
Habe ich die Schritte alle korrekt dargestellt?
2. Sollte ich vor seinem Geburt eingebürgert sein, ist es ja kein Problem, er ist dann automatisch Deutsch. Zwar wird er arabisch-chinesisch aussehen, aber Deutsche Papiere haben
. Das nenne ich wirklich Multi-Kulti!!!
3. Das stimmt was Stefan-TR geschrieben hat. Ich habe noch keine unbefristete
AE. Aber ist ja eine Idee sie doch zu beantragen. Wo kann ich lesen, ob ich vielleicht die Voraussetzung dafür erfülle?
Ich danke Euch alle und Grüße aus Hamburg,
Abourreem