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Wechsel von der TK zu einer privaten Krankenversicherung (Gelesen: 801 mal)
babagump
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Beiträge: 90

Rheydt, Morocco
Rheydt
Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nordafrikanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wechsel von der TK zu einer privaten Krankenversicherung
28.01.2010 um 18:39:54
 
Hallo liebes info4alien-Team,
ich hab mal eine Frage und hoffe, dass jemand diese richtig beantworten kann. Also, es geht um etwas, was ich von einem Versicherungsmann gehört habe.
Ich war bei der TK -gesetzliche Krankenkasse- als Student verichert. Als die 30 Jahre erreicht habe, musste ich-wegen des zu hohen Beitrags- zu einer privaten wechseln.
Der Versicherungsmann hat mir gesagt, dass die private KK mich nicht übernehmen sollte, da ich mich von der Versicherungspflicht nicht befreit habe und nur die Mitgliedschaft bei der TK gekündigt habe. M.a.W ich hab keinen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt.
Ich meine, dass die Versicherungspflicht bei mir nicht besteht, da ich die 30 Jahre überschritten habe.

Kann jemand diese Unklarheit ausräumen?

Vielen Dank im Voraus.
Babagump
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
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Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 28.01.2010 um 18:51:14
 
Die Versicherungspflicht wegen des Studiums endet mit 30 Jahren. Ob danach noch Versicherungspflicht besteht, hängt davon ab, ob einer der anderen Gründe in §5 SGB V zutrifft. Soweit allerdings eine Versicherungspflicht nur deswegen besteht, weil Du neben dem Studium einer bezahlten Arbeit nachgehst, bist Du "automatisch" versicherungsfrei (§6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
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