Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Vollmacht / Prozessvollmacht (Gelesen: 1.009 mal)
Themen Beschreibung: Beglaubigung durch Deutsche Botschaft notwendig
Tadesse
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vollmacht / Prozessvollmacht
20.01.2010 um 11:53:31
 
Hallo,

in Kürze wird meine Ehefrau den Visumantrag auf Familienzusammenführung stellen.
Ich beabsichtige, mir vorab von ihr eine  Vollmacht/Prozessvollmacht unterschreiben zu lassen, so dass ich sie im Falle von Problemen ggü. allen mit dem Visumprozess befassten Institutionen vertreten bzw. Klage erheben oder den Erlass einer einstweiligen Anordnung erheben kann.

Reicht hierzu eine unterschriebene Vollmacht aus oder verlangen die Institutionen eine Beglaubigung dieser Vollmacht seitens der Deutschen Botschaft?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Tadesse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollmacht / Prozessvollmacht
Antwort #1 - 20.01.2010 um 12:21:03
 
Zunächst reicht eine formlose Vollmacht, eine Kopie des Ausweises sollte drangeknipst werden.

Ich rate dazu, einfach drei oder fünf Vollmachten zu unterschreiben – dann kann die Ausländerbehörde ein Original bekommen, und man hat Reserve, falls Standesamt oder Anwalt gerne auch ein Original in die Akte tun wollen.

Und wenn es überflüssig ist (ist es meistens), habt Ihr später fünf antike Vollmachten für die Enkel.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Tadesse
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vollmacht / Prozessvollmacht
Antwort #2 - 21.01.2010 um 12:58:41
 
Hallo Reinhard,

danke für Deine Antwort.

Was meinst Du mit "zunächst"? Ist es also doch möglich, dass man ggf. eine beglaubigte Vollmacht fordert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema