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Allgemeine Frage zum Hochzeitsvisum (Gelesen: 2.011 mal)
Steffen y Hector
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Allgemeine Frage zum Hochzeitsvisum
19.01.2010 um 18:50:42
 
Hallo,
ich heiße Steffen (31), bin deutscher Staatsbürger und mein Verlobter heißt Hector (24) und kommt aus Kolumbien. Wir sind gerade dabei alle Papiere für die Beantragung eines Hochzeitsvisums zu besorgen. Wir sind im ständigen Kontakt mit Ausländerbehörde in Deutschland und mit der deutschen Botschaft in Bogota. Nun zu meiner Frage. Wie ist es mit dem Hochzeitsvisum? Wie wird es entschieden ob er es erhält oder nicht? Ist es so, dass die Kriterien zum Lebensunterhalt erfüllt werden müssen, und wenn ja steht dem Visum nichts mehr im Wege (Vollständigkeit aller notwendigen Papiere vorausgesetzt) oder ist es noch eine Ermessensentscheidung der deutschen Botschaft in Kolumbien? Ich verdiene 2000 Euro netto pro Monat une eine 3,5 Zimmerwohnung (540 Euro Miete warm) ist auch vorhanden! Ich sitze gerade wie auf Kohlen. Bitte um Antworten. Vielen Dank
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« Zuletzt geändert: 19.01.2010 um 19:05:44 von Steffen y Hector »  
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 19.01.2010 um 21:09:13
 
Hallo Steffen,

eine Menge hättest Du zur Beantwortung Deiner Frgen schon durch Nutzung der Suchfunktion des Forums erfahren können.

Aber ich will mal das Wichtigste zusammenfassen:

Wenn Du neben der deutschen nicht auch noch die kolumbianische Staatsangehörigkeit hast oder wenn Du als "Nur-Deutscher" nicht die Mutter-/Verkehrssprache Kolumbiens beherrscht und nicht schon länger im Herkunftsland Deines Partners gelebt und gearbeitet hast, spielt die Frage der Lebensunterhaltssicherung für die Führung Eurer eingetragenen Partnerschaft in Deutschland keinerlei Rolle.

Für die Zeit zwischen der Einreise Deines Partners mit dem gültigen Visum bis zur tatsächlichen Eintragung der Partnerschaft (Verpartnerung) ist allerdings die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich. - Dazu ist der nachweis entsprechender Bonitöät erforderlich. Die VE kann durch Dich aber auch durch eine andere (dritte) solvente Person gegeben werden. Sie gilt für die Zeit bis zur Erteilung der AE (Aufenthaltserlaubnis).

Nähere Informationen dazu und auch ein entsprechendes Antragsformular erhältst Du bei der ABH Deines Wohnortes.

Hinsichtlich der einzureichenden erforderlichen Unterlagen für das Visaverfahren sollte sich dein Partner am besten direkt an die Deutsche Botschaft in Bogota wenden.

Du kannst aber im Vorfeld auch schon mal
hier
und vor allem
hier
nachlesen, was wichtig und zu beachten ist. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Die Entscheidung der Botschaft ist übrigens dann keine Ermessensentscheidung. Sie wird unter Beteiligung der ABH an Deinem Wohnort getroffen und hängt allein von der Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen ab.

Wünsche Euch viel Erfolg!


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Steffen y Hector
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.01.2010 um 21:37:39
 
Hallo "schweizer" !!
Viiiielen Dank für Deine für mich doch sehr sehr positive Antwort. So steht also dem Visum und dessen Ausstellung (außer dem erfolgreichen Bestehen des Sprachtests) nichts mehr im Weg! Ich sitze halt wie auf Kohlen, und die hier im Forum besprochenen Fälle sind doch eher Negativerfahrungen, die mich immer mehr verunsichert hatten.
Vielen Dank, Steffen
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Steffen y Hector
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.03.2010 um 00:52:05
 
Hallo an alle im Forum! Seit 2 Wochen hat mein Freund den positiven Bescheid der Botschaft und heute hat er sein Visum abgeholt. Die Freude ist rießengroß!!!! Und am 1.4. hole ich ihn vom Flughafen ab!
Ich muß wirklich ein ganz großes und dickes Dankeschön an meine Ausländerbehörde schicken, die mir superhilfsbereit und immer mit voller Einsatzbereitschaft zur Seite stand! Zwischen dem Beantragen des Visums und der Ausstellung vergingen 3 Wochen!! Also Leute, nicht alle Ausländerbehörden sind schlecht oder arbeiten langsam! Und Ihr wisst ja, so wie man es in den Wald hineinruft so kommt es als Echo wieder zurück!!!

Viel Glück Euch allen! Laut lachend Durchgedreht Laut lachend
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matteo
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i4a rocks!


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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.03.2010 um 08:49:58
 
Immer wieder schön, positive Berichte zu lesen ! Viel Freude euch beiden !  Smiley
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