Hallo Steffen,
eine Menge hättest Du zur Beantwortung Deiner Frgen schon durch Nutzung der Suchfunktion des Forums erfahren können.
Aber ich will mal das Wichtigste zusammenfassen:
Wenn Du neben der deutschen nicht auch noch die kolumbianische Staatsangehörigkeit hast oder wenn Du als "Nur-Deutscher" nicht die Mutter-/Verkehrssprache Kolumbiens beherrscht und nicht schon länger im Herkunftsland Deines Partners gelebt und gearbeitet hast, spielt die Frage der Lebensunterhaltssicherung für die Führung Eurer eingetragenen Partnerschaft in Deutschland keinerlei Rolle.
Für die Zeit zwischen der Einreise Deines Partners mit dem gültigen Visum bis zur tatsächlichen Eintragung der Partnerschaft (Verpartnerung) ist allerdings die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich. - Dazu ist der nachweis entsprechender Bonitöät erforderlich. Die
VE kann durch Dich aber auch durch eine andere (dritte) solvente Person gegeben werden. Sie gilt für die Zeit bis zur Erteilung der
AE (Aufenthaltserlaubnis).
Nähere Informationen dazu und auch ein entsprechendes Antragsformular erhältst Du bei der
ABH Deines Wohnortes.
Hinsichtlich der einzureichenden erforderlichen Unterlagen für das Visaverfahren sollte sich dein Partner am besten direkt an die Deutsche Botschaft in Bogota wenden.
Du kannst aber im Vorfeld auch schon mal
hier
und vor allem
hier
nachlesen, was wichtig und zu beachten ist. (Blaues bitte jeweils anklicken!)
Die Entscheidung der Botschaft ist übrigens dann keine Ermessensentscheidung. Sie wird unter Beteiligung der
ABH an Deinem Wohnort getroffen und hängt allein von der Erfüllung aller geforderten Voraussetzungen ab.
Wünsche Euch viel Erfolg!
=schweitzer=