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ALG II + Integrationskurs (Gelesen: 1.307 mal)
Edgemaster
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Beiträge: 71

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG II + Integrationskurs
19.01.2010 um 00:22:47
 
Hallo,

meine Frau hat ALG II beantragt, muss aber noch ihre 600 Stunden Integrationskurs machen, diesen absloviert sie in einem Sprachkurs von 8.45 - 12.00 täglich, mit Hausaufgaben, Vokabeln lernen, und Nachbearbeiten ist sie damit bis Abends beschäftigt. Zu wieviel % muss sie während dieser Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II + Integrationskurs
Antwort #1 - 19.01.2010 um 09:42:16
 
Eine ausdrückliche Rechtsvorschrift, wonach klar definiert ist, wieviel Zeit man neben einer Qualifizierungsmaßnahme, noch hat, um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, gibt es IMHO nicht. -

Im Zweifel wird das nur einzelfallbezogen und im Kontext der konkreten Berücksichtigung der tatsächlichen und notwendigen (zeitlichen) Aufwendungen die für einen erfolgreichen Qualifikations- (hier: Integrationskursabschluss) erforderlich sind, zu beurteilen sein.

Das klingt Dir jetzt sicher etwas "wattig", aber ich denke, anders kann und wird es in der Praxis nicht sein können.

Aus meiner Praxis weiß ich, dass die ARGEN Migranten, die pflichtig den Integrationskurs absolvieren, während der Laufzeit des Kurses grundsätzlich "in Ruhe lassen". Der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses liegt letztlich auch im originären Interesse der ARGEN, weil dies eine Grundvoraussetzung für den Erfolg weiterer Interagtionsmaßnahmen ist. - Bei meiner ARGE hier hat sich diese Erkenntnis jedenfalls relativ schnell durchgesetzt.


=schweitzer=
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II + Integrationskurs
Antwort #2 - 19.01.2010 um 10:10:44
 
Moin,

schweitzer schrieb am 19.01.2010 um 09:42:16:
Aus meiner Praxis weiß ich, dass die ARGEN Migranten, die pflichtig den Integrationskurs absolvieren, während der Laufzeit des Kurses grundsätzlich "in Ruhe lassen".


Ein entgegenstehender Fall wurde in einem der Foren hier besprochen.

Gruß, ULF
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